Veranstalter kündigt Umzug im Hotel trotz anderslautender Buchungsbestätigung vorher an

  • tut1
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1483129939873

    Hallo,

    eine Pauschalreise wurde Mitte November 16 über ein check- Vergleichsportal gebucht (Mallorca im April 17 , Flug, Transfer, 2 Wochen im Studio), Buchuungsbestätigung mit allen Details (wie gebucht) kam nach 2 Tagen.

    Plötzlich nach über 3 Wochen der Hinweis seitens der Veranstalters: "Uns sei ein Fehler unterlaufen, für die 2. Woche steht kein Studio mehr zur verfügung , es ist schon Buchungsstopp. Daher gibt es 2 Möglichkeiten: kostenlose Stornierung oder Umzug in ein anderes Zimmer - sogar ein Appartmet ohne Zuzahlung mit 80€Schadensersatz. Die Buchtung des Hotels ist bereits von uns geändert worden. ".

    Ich lehnte beides ab, wies dem Veranst. nach dass es schon ein durchgängiges Zimmer für 2 Wochen gebe (web seite des Hotels), ein höherwertiges. Nach 1 Woche bot er mir das als 3. Option an- für 280€ Zuzahlung. Ich lehte ab.

    Nun bin ich verzweifelt, ich möchte doch nur 1*ein * Zimmer für 2 Wochen! Und nicht Umziehen, ist das zuviel verlangt?

    Selbst auf eine schriftliche 3 seitige rechtliche Abhandlung nur ein Halbsatz "leider gibts von uns kein anderes Angebot" asl Antwort.

    Wer kennt Druckmittel, denn rechtlich bin ich meiner Meinung auf der richtigen Seite: 2 Wochen 1 Zimmer sind gebucht und dürfen nicht vorher einseitig geändert werden.

    • Klagen geht nicht- ist nicht durch bis April
    • Aussitzen: dann kann ich nachher garantiert umziehen und hab Stress vor Ort, 100%
    • Mehr zahlen: sehe ich nicht ein, nur weil die einen Fehler gemacht haben und ich überhaupt kein Luxus Zimmer brauche
    • Schau in die Röhre und nicht ins Land- das ist auch keine Lösung ! ;-)
    • Ans TV rantreten: von mir gibts bestimmt genug, das ist nicht spannend genug

    Danke für Tipps!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1483132557591

    Tipp: Storniere und buche was anderes.

    Die Angebote sind absolut konform mit gängiger Rechstauffassung / den Pflichten des Vermittlers gem. BGB.

    Presse? Druck?? Klage???

    Ich vermute, du bist so ein bisschen auf dem Holzweg hinsichtlich weitreichenderer Ansprüche!?!

    Das Zimmer steht nicht durchgänging zur Verfügung, du kannst eine Alternative annehmen oder zurücktreten.

    Das war´s - happy holidays btw!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tut1
    Dabei seit: 1483128482471
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    geschrieben 1483136358383

    Danke, aber für mich ist es nicht ganz verständlich:

    • 1 Zimmer gebucht für 2 Wochen;
    • 1 Zimmer bestätigt, beim Hotel gebucht etc, ist fest, ich kann nicht mehr zurück
    • plötzlich: ach nee, geht nun doch nicht
    • 2 Zimmer, ich soll umziehen
    • muss ich in kauf nehmen, dass ich nacher vielleicht noch 1 oder 2 mal umziehen muss?

    Muss der Veranstallter den Vertrag nicht erfüllen wenn er es kann, auch wenn es für ihn wegen seiens Fehlers doch für ihn teurer wird?

    Warum muss ich für seien Fehler zahlen?

    Wenn ich einen Fehler gemacht hätte (z.B. 3 statt 2 Wochen) käme ich ja auch nicht so einfach wieder aus dem Vertrag...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1483149187938 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Was veranlasst dich zu der Annahme, der Veranstalter/ das Hotel würde können aber nicht wollen und zwänge dich mutwillig zu einem Umzug?

    Für einen Zimmerwechsel innerhalb des Hotels kannst du eine Reisepreisminderung von 50% eines Tagessatzes verlangen.

    Offenbar bietet man dir vorsorglich bereits eine Erstattung an. Ebenfalls offenbar angeboten wurde der Rücktritt vom Vertrag.

    Welchen Schaden erleidest du also, bei dem du gleichgestellt werden möchtest?

    Übrigens sind 3-seitige schriftliche Abhandlungen zu einem derart banalen Problem ungefähr das Letzte, was sich ein Veranstalter wünscht ...

    Fazit: Du hast Anspruch auf einen Rücktritt oder eine Erstattung für den Ungemach des Umzugs, aber nicht auf ein kostenloses Upgrade auf eine höhere Zimmerkategorie. Alle pflichtgemäßen Angebote sind dir unterbreitet worden, auch streitig würde hier kein anderes Ergebnis erwirken lassen (was ein grotesker Gedanke übrigens?!).

    Soviel zu den reiserechtlichen Aspekten.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1483150081315

    Und mal ab von der rechtlichen Seite, was ist an einem Zimmerupgrade mit Umzugsentschädigung so schlimm? Gute Hotels führen den Umzug für Dich durch, während Du an Pool/Strand liegst und kompensieren oftmals noch ihrerseits durch zusätzliche Leistungen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1483151357030

    Du siehts also auch den Rahmen des rechtlichen Anspruchs eher überobligatorisch erfüllt, doc?

    Danke, das hatte ich aus der etwas beliebigen Darstellung ebenso entnommen.

    Ich erkenne hier jedenfalls keine Unrechtmäßigkeiten und habe bereits umziehen lassen - tiefenentspannt mit der einzigen Pflicht, meinen Schlüssel an der Reze zu tauschen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1483152292532

    Ich bin da bei weitem nicht so in der Materie wie Du, aber lass es mich so ausdrücken:

    Wenn alle Veranstalter sich dementsprechend der Richtlinien verhielten, könnte man den Unterpuff hier dicht machen :wink:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1483153924259

    Blödi ... :kissing_heart:

    (könnsse jehn!!)

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1483154749232

    Nö, ganz ehrlich, ich hätte z.B. nicht gewusst, dass sich die 50% auch auf einen Umzug im gleichen Hotel beziehen, wobei es bei manchen Ausmassen ja fast logisch ist.

    (noch bleibter :wink:)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1483177569138

    Natürlich nur bei Verschulden, und beim Umzug in eine anderes Hotel gibt´s einen kompletten Tagessatz erstattet.

    Besungener Veranstalter jedenfalls hält sich eindeutig streng an die Richtlinien, da gibt´s kein Vertun!

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