• mosaik
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    geschrieben 1364498142000

    Da du leider nicht einmal Ort und Ausflug näher beschreiben möchtest, wird ein Meinungsaustausch ( ;) hallo Admin! Lese ich nicht brav, was ihr so schreibt?) schwierig.

    Ich versuche daher einmal unverbindlich zu erzählen:

    Ein Reiseveranstalter, der im Rahmen seiner Pauschalreise einen Ausflug anbietet, ist auch der Reiseveranstalter dieses Ausflugs.

    Bucht hingegen ein Konsument während einer Pauschalreise vor Ort einen Ausflug, schaut die Sache etwas anders aus.

    Fall 1 - der vom Reiseveranstalter angestellte örtliche Reiseleiter trägt ein Leiberl mit dem Namen des Reiseveranstalters, hat eine Ausflugsmappe mit dem Namen des Reiseveranstalters in der Hand, holt daraus Flugblätter, die den Namen des Reiseveranstalters tragen und erst klein auf diesem Zettel mit den Ausflügen steht irgendwo, dass er gar nicht der Veranstalter der Ausflüge sei, sondern das örtliche Reisebüro XY - dann wäre er trotzdem höchstwahrscheinlich Reiseveranstalter des Ausflugs.

    Fall 2 - der Konsument erfährt sofort und kann es leicht erkennen: zwar vermittelt ihm der Reiseleiter seines Reiseveranstalters den Ausflug, aber der Reiseveranstalter der Pauschalreise ist nie und nimmer auch der Veranstalter des Ausflugs.

    Im Fall 1  könnten manche Urteile, die man hier in Postings liest, zutreffen.

    Im Fall 2 aber gelten die Informationen, die auf dem Flugzettel stehen.

    Soweit also mal meine persönliche Grundmeinung.

    Jetzt schlage ich den Katalog vom steirischen Ennstal auf und da steht sinngemäß: hinauf hinauf auf den Dachstein, um ein unvergessliches Sonnenaufgangserlebnis zu haben. Der Konsument fährt also dorthin, im November und sieht auch am Ankunftstag die Sonne. Bucht für morgen und - blöd - Nebel. Hat ihm keiner gestern gesagt, dass es im November oft Nebel hat in Österreich, in Deutschland, in Italien.

    Muss ihm aber auch meiner Meinung keiner sagen. Denn jeder weiß, dass es im November in Mitteleuropa neblig sein kann. Ja aber der Katalog? ... ist eben eine Katalogaussage.

    Anders sähe die Sache aus, wenn jemand "garantiert", dass der Konsument einen Sonnenaufgang erleben wird! Etwas was garantiert ist, muss auch erbracht werden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1364501743000

    @mosaik

    Eine fundierte und zudem erfrischende Erklärung, welcher ich uneingeschränkt zustimme!

    ;)

    Ein wenig gesunder Menschenverstand könnte verhindern, bei gewissen "Lebensrisiken" (z.B. vernebelter Sonnenaufgang) unbedingt nach einem "Beipackzettel" mit allen Risiken und Nebenwirkungen zu verlangen.

    Selbst elementare vertragliche Bestimmungen genießen bekanntlich nur minimales Interesse im Vorwege einer Reise - erst wenn das Kind im Brunnen ist man bereit sich damit zu befassen.

    Nun steht die Reaktion des Veranstalters - ungeachtet seiner rechtlichen Disposition  - noch aus, und ich will nicht spekulieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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