• Regenbogennudel
    Dabei seit: 1260316800000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1551936717919

    Hallo,

    ich dachte mir, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen, wie ich gemacht oder kennt sich zumindest etwas besser aus, als ich und kann mir sagen, ob sich in meinem Fall weitere Schritte "lohnen" könnten:

    Mein Freund und ich sind Ende November von Barcelona über Wien nach Hannover geflogen. Gebucht hatten wir direkt bei Eurowings. Da es auf dem Flughafen in Barcelona zu dem Zeitpunkt eine Baustelle gab, sind wir dort erst mit ca. 2 Stunden Verspätung losgeflogen, sodass unser Anschlussflug in Wien weg war. Dies war an dem Abend der letzte Flug nach Hannover, wir konnten aber auf den ersten Flug am nächsten Morgen nach Hannover gebucht werden. Wir haben dann auch einen Gutschein für ein Hotel in Wien bekommen, aber erholsam waren die paar Stunden Schlaf natürlich nicht. Letztlich kamen wir dann in Hannover mit ca. 11 Stunden Verspätung an. Für die Ankunft in Hannover hatten wir bereits von zu Hause einen Flughafentransfer gebucht und bereits bezahlt. Eine Umbuchung oder Kostenerstattung war nicht möglich, da unsere Verspätung ja nicht Schuld des Transfers war, sodass wir das Geld dafür nicht wieder bekommen haben (89 €). Diesbezüglich hab ich mich an Eurowings gewandt und nun die Antwort bekommen, dass Eurowings keine Zahlung anbieten kann, weil "die nicht planmäßige Durchführung des Fluges aufgrund der Verkehrsflussregelung hervorgerufen" wurde. Diese Vorgaben könne Eurowings nicht beeinflussen.

    Das ist total ärgerlich und ich dachte eigentlich, dass wir zumindest Kosten erstattet bekämen :-/ Nun überlegen wir, weitere Schritte einzuleiten, aber das müsste sich dann natürlich mit der Selbstbeteiligung der Rechtschutz rechnen, sodass wir dann ggf. doch noch weitere Ansprüche geltend machen würden...

    Weiß vielleicht jemand, ob wir da überhaupt eine Chance hätten? Zumal wir ja auch den Hotelgutschein angenommen haben...

    Viele Grüße

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1551942265100

    Guten Morgen @Regenbogennudel, ich kann mir tatsächlich gut vorstellen, dass euer Vorfall nicht im Einflussbereich der Airline liegt. Dann hat die Airline zumindest vorbildlich reagiert mit eurer Hotelübernachtung und der Buchung auf den nächstmöglichen Flug. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung und entbehrt jeglicher Fachkompetenz zu deinem Fall. Ich empfehle dir einfach ein kostenloses Schlichtungsverfahren über die SÖP, da Eurowings sich an diesem Schlichtungsverfahren beteiligt. Dann hast du erstmal keinen Kummer zwecks der Selbstbeteiligung eurer Rechtschutzversicherung. Bei der SÖP sitzen ebenfalls Anwälte, die sich um deinen Fall kümmern werden und dir und der Airline einen entsprechenden Schlichtungsvorschlag zukommen lassen oder dir eben auch mitteilen, ob überhaupt Ausgleichszahlungen in eurem Fall in Frage kommen könnten. Allerdings müssen weder die Airline noch du mit dem Schlichtungsvorschlag einverstanden sein. Im Falle des Falles kannst du dann immer noch einen Anwalt deiner Wahl bemühen. Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung sagen, dass die SÖP ihren Schlichtungsvorschlag sehr präzise begründet, so dass du bei einer etwaigen Ablehnung des Schlichtungsvorschlags durch die Airline schon ziemlich genau nachvollziehen kannst, ob es Sinn macht, die Sache weiter zu verfolgen.

  • HC-Mitglied1962447
    Dabei seit: 1394668800000
    Beiträge: 1190
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1551966329045

    Hallo,

    ich sehe die Sache sehr viel anders als Katjaworld.

    Eine Baustelle am Flughafen ist absolut KEINE höhere Gewalt, wie sie z.B. bei einem Streik, Witterung oder Vulkanasche vorliegt. Die Unpünktlichkeit liegt somit zu 100% in der Verantwortung der Fluggesellschaft, welche sich ihre Kosten natürlich vom Flughavenbetreiber BCN El Prat in Barcelona wieder erstatten lassen könnte. Euch steht wegen dieser mehr als dreistündigen Verspätung die völlige Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten zu und das würde ich einfordern.

    Zunächst muss man die Fluggesellschaft in Zahlungsverzug setzen. Es sollte auf der Website von Eurowings eine Funktion für solche Beschwerden geben, falls nicht, nehmt ein Einwurfeinschreiben. Darauf hin werdet Ihr eine Antwort erhalten, was aber locker 6 Wochen dauern kann. Man lässt sich da gern Zeit und zieht es in die Länge. Am besten gleich im Schreiben einen Zahlungszeitpunkt festlegen, z.B. 4 Wochen, unter Angabe der Bankverbindung.

    Wenn das Zahlungsziel verstreicht, sofort zum Anwalt, und NICHT zur Schlichtung, denn bei einer Schlichtung kommt es zu einem Vergleich, und das bedeutet, die Gesellschaft zahlt nur einen Teil dessen, was Euch zusteht, in diesem Falle ist es aber eindeutig. Da ich keine Kanzlei bewerben darf, einfach mal nach "Reiserechtsanwalt Wiesbaden" googeln und dann trifft man schnell auf einen lustigen Namen, der an den Düsseldorfer Karnavel erinnert. Viele Anwälte sind darauf spezialisiert udn beschäftigen ihre Kanzlei ausschließlich mit Klagen gegen LH & Co. und sie gewinnen so gut wie immer.

    Zunächst bittet der Anwalt um Schilderung des Sachverhaltes und teilt Euch seine Einschätzung mit. Das habe ich bei einem Flug im Mai 2018 auch so gehandhabt. LH wollte sich weigern, obwohl das angegebene Gewitter nur 30 Minuten ausmachte, die eigenen Versäumnisse der LH aber 80% des Verschuldens, 10 Stunden verspätet landeten wir mit Umsteigen statt Direktflug an der US-Ostküste, völlig am Ende.

    Und - LH zickte herum, redete sich raus, und verlor. Aus "prozessökonomischen Gründen" zahlte man dann 2 x 600 EUR für uns. Bingo. Die LH, EW und alle anderen spekulieren darauf, dass es dem Passagier nicht so wichtig ist und die Wut verraucht, und damit kommen sie leider oft genug durch. Wer nicht locker lässt, gewinnt und die Gesellschaft zahlt, die Prozesskosten und Anwalt noch dazu: Jippieh.

    Also, bitte nur nicht einlullen lassen und dran bleiben, auch wenn das einige Monate dauert! Man muss beim Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung erst mal in Vorleistung gehen, aber auch das gibts ja zurück!

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1551969746973 , zuletzt editiert von Cliffideo

    Sinnvoll ist es auch, bereits im Schreiben darauf hinzuweisen, dass man bei Überschreiten des Zahlungsziels ohne weitere Mitteilung den lustigen Wiesbadener Anwalt mit Düsseldorfer Karnevalitionshintergrund (oder ähnliche) beauftragen wird.

    In meinem Fall und Condor hat die Nennung eines gegen Condor sehr erfolgreichen Anwalts für Reiserecht zu einer schnellen Zustellung eines Schecks mit der vollen Ausgleichszahlung geführt, innerhalb der Zahlungsfrist.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1551970042126

    @tancarino, es ist nicht korrekt, dass es bei der SÖP zu einem Vergleich kommt und die Airline nur einen Teil dessen zahlt, was dem Betroffenen gegebenfalls zusteht. Die SÖP gibt generell lediglich nach Abwägung aller Fakten eine Empfehlung ab, die sich durchaus vollumfänglich an der EU-Fluggastrechteverordnung orientieren kann, aber nicht muss. Beiden Parteien geht die Schlichtungsempfehlung zu und kann jeweils von einer oder beiden Parteien angenommen oder abgelehnt werden. So einfach ist das. Einen Anwalt kann ich mir immer noch nehmen, was bei einer eventuell recht hohen Selbstbeteiligung durchaus zur Folge hat, dass mir unterm Strich nicht viel bleibt. Deshalb meine Empfehlung der kostenlosen Inanspruchnahme der SÖP. Selbstverständlich bleibt es @Regenbogennudel unbenommen, der Airline nochmal eine Zahlungsfrist zu setzen und zu hoffen, dass etwas passiert. Aber @Regenbogennudel hat ja nicht umsonst den Hinweis einer Selbstbeteilung im Streitfall gegeben, so dass ich persönlich den sehr unkonplizierten Gang zur SÖP vorziehen würde.

    Deine Argumentation zur Wahrscheinlichkeit einer begründeten Forderung gegenüber der Airline macht durchaus Sinn.

  • Regenbogennudel
    Dabei seit: 1260316800000
    Beiträge: 15
    geschrieben 1551975656494

    Vielen Dank für eure Antworten :-) Ich werde mich in den nächsten Tage noch einmal genauer damit beschäftigen. Denn erstaunlicherweise hatte ich vorhin plötzlich noch eine Mail von Eurowings, dass das mit der Erstattung des Flughafentransfers übersehen wurde und ich ihnen meine Bankverbindung mitteilen soll. Ich nehme an, dass Eurowings Mitarbeiter hat, die hier mitlesen und ggf. in so einem Fall entsprechend reagieren ;-)

  • PeterBusch
    Dabei seit: 1341878400000
    Beiträge: 335
    gesperrt
    geschrieben 1551984765272

    @regenbogennudel sagte:

    . Ich nehme an, dass Eurowings Mitarbeiter hat, die hier mitlesen und ggf. in so einem Fall entsprechend reagieren ;-)

    :sweat_smile: Das glaubst du doch nicht ernsthaft.

    Die kämen wegen der ganzen geschlossenen threads ganz durcheinander.:sunglasses:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1551986704651 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @cliffideo sagte:

    Sinnvoll ist es auch, bereits im Schreiben darauf hinzuweisen, dass man bei Überschreiten des Zahlungsziels ohne weitere Mitteilung den lustigen Wiesbadener Anwalt mit Düsseldorfer Karnevalitionshintergrund (oder ähnliche) beauftragen wird.

    Nein, das ist überhaupt nicht sinnvoll, insbesondere wenn man es nicht wirklich vor hat ...

    In meinem Fall und Condor hat die Nennung eines gegen Condor sehr erfolgreichen Anwalts für Reiserecht

    Gibt´s nicht, höchstens ist sein Betätigungsfeld das Reiserecht.

    zu einer schnellen Zustellung eines Schecks mit der vollen Ausgleichszahlung geführt, innerhalb der Zahlungsfrist.

    Da du dich in der gegenständlichen Causa keiner anderen Methode bedient hast: Aus meiner Sicht völlig wertlose Aussage.

    Ungefähr so wie die, dass man mit Leinöl das Leben um n Jahre verlängern kann ... :no_mouth:

    @tancarino

    Wie schon katjaworld schrieb:

    Dein Vortrag zur Ergebnisorientierung der SÖP ist irrtümlich, ich bezeichne zudem noch "wer nicht locker lässt gewinnt" als vollkommen substanzlose Plattitüde - und zwar mit reichlicher gegenteiliger Erfahrung!

    Mir widerstrebt extrem die Darstellung von Einzelerfahrungen hier - noch dazu mit vollkommen abweichenden Parametern! - zur Anstiftung der Prozesshanselei. Davon abgesehen könnte ein anderer Richter trotz exakt derselben Parameter zu einer vollkommen anderen Entscheidung gelangen.

    Schließlich geben seriöse Anwälte i.d.R. keine Vorhersagen zum Ausgang einer streitigen Einigung ab, sie stellen die jeweiligen Erwägungen dar.

    Mit Bingo und Jippieh wird das ganze auch nicht gehaltvoller - auch wenn es hier z.T. um emotionale Themen geht.

    Ich würde etwas mehr Sachlichkeit bei diesem Thema begrüßen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1551988265007

    Nachtrag:

    Es gibt zur Tätigkeit der SÖP hier im Unterforum auch einen raisonablen Thread, in dem schon einige Missverständnisse ausgeräumt werden.

    Das Ziel der Schlichtungsstelle ist die vorgerichtliche Einigung, zudem kann Klägern ebenso vor Gericht ein Vergleichsvorschlag unterbreitet werden mit genau denselben Optionen von Annahme und Ablehnung, nur eben nicht ohne Kosten.

    Man kann schließlich die Wahrnehmung seiner Rechte auch ohne Bingo und Traraa ausüben ohne gleichsam einen Offenbarungseid zu leisten - Hermannzeiten ... !

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
    Beiträge: 1232
    geschrieben 1552027292546

    @vonschmeling:

    Sicherlich war das eine Einzelbetrachtung, doch der Erfolg gibt recht, wie man so schön sagt. Und Geldeingang innerhalb von vier Wochen nach der Flugverspätung zähle ich als Erfolg im Gegensatz zu den unzähligen "Ich hab da hingeschrieben, aber Monatelang keine Reaktion."

    Im Zeitalter des Internet ist es übrigens kein Problem, Informationen zu erfolgreichen Anwälten gegen bestimmte Fluglinien zu finden, deren Betätigungsfeld unter anderem das Reiserecht sein mag. Das Amtsgericht am Sitz der Airline ist da ein erster Anhaltspunkt für die Recherche.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!