• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1552030822414

    Wenn man glauben mag, dass solche banalen Scharaden bei den Betroffenen Eindruck machen kann man sich natürlich solcher Methoden bedienen.

    Ich habe durchaus gleichwertige Erfolge bereits mit div. klassischen Einreden (bei Condor ganz simpel über die Website) erzielt, ganz ohne schlitzohrige Drohgebärden ... :wink:

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  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1552032461523

    Wenn ich den Sachvortrag richtig verstanden habe, geht es doch nicht um die Entschädigungsanspruch nach der Fluggastverordnung oder wie das Dingens nun genau heißt? Was einem da zusteht ist ja abschließend geregelt. Es geht vielmehr um den verpassten Transfer nach Hause - und da bin ich der Meinung dass kein Anspruch an die Airline besteht. Wie man zum Flughafen oder von dort wieder wegkommt liegt komplett außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline und da wird auch kein Anwalt irgendwas erreichen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1552033153378

    Doch, es ging auch darum, allerdings scheint die Ablehnung der Kompensation von den Betroffenen akzeptiert worden zu sein.

    Hinsichtlich der Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Heimreise bin ich anderer Meinung:

    Eine Entschädigung dient dem Zweck der Gleichstellung des Geschädigten. In dem Fall erscheint mir die Forderung materieller Schäden (ohne Verspätung wären die zusätzlichen Kosten nicht entstanden) durchaus berechtigt.

    Ob hingegen eine Entschädigung gem.VO(EG)261/04 ggf. zu erstreiten ist halte ich für fraglich (auch nicht mit der Nennung namhafter Anwälte!), da sich EW meines Erachtens auf den traffic am Flughafen beruft und sich damit exkulpiert. M.E. zu Recht.

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  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1552035550410

    Hmja. Einerseits d'accord, andererseits haben pauschalierte Entschädigungen, um die es sich hier handelt, die Eigenschaft einer typisierenden Vereinfachung. Es soll eben nicht jeder Anspruch gesondert aufwändigst geprüft werden, sondern kundenfreundlich und schnell ausgezahlt sein. Pauschalen haben eben die Eigenschaft, dass dem Einen keine großartigen Mehrkosten entstehen und somit ein echter "Mehrwert" entsteht, der Andere aber daraus seine Mehrkosten abdecken muss. Man könnte überlegen, wenn die tatsächlichen Mehrkosten die Pauschale übersteigen, sich daraus noch Ansprüche ergeben. Sonst, nach meinem Rechtsverständnis (das allerdings nicht Reisespezifisch ist sondern in anderen Bereichen ursächlich) eher nicht. Ob sich allerdings für ein paar Öre mehr ein Rechtsstreit lohnt ist wieder eine andere Sache.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1552036478572

    Hier sehe ich das so:

    Die EW lehnt die pauschale (immaterielle) Entschädigung ab und begründet dies mit Verschulden des Airports.

    Da die Betroffenen einen Tag später zurückkehrten und dadurch einen bezahlten und nicht erstattbaren Transfer verloren bzw. neu buchen mussten, kann die Airline darauf m.E. in Anspruch genommen werden.

    Im Übrigen wurde regelmäßig als Recht erkannt, zusätzlich zur pauschalen Entschädigung beispielsweise durch Ersatzbeschaffung entstandene Kosten für Tickets zu fordern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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