Doch, es ging auch darum, allerdings scheint die Ablehnung der Kompensation von den Betroffenen akzeptiert worden zu sein.
Hinsichtlich der Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Heimreise bin ich anderer Meinung:
Eine Entschädigung dient dem Zweck der Gleichstellung des Geschädigten. In dem Fall erscheint mir die Forderung materieller Schäden (ohne Verspätung wären die zusätzlichen Kosten nicht entstanden) durchaus berechtigt.
Ob hingegen eine Entschädigung gem.VO(EG)261/04 ggf. zu erstreiten ist halte ich für fraglich (auch nicht mit der Nennung namhafter Anwälte!), da sich EW meines Erachtens auf den traffic am Flughafen beruft und sich damit exkulpiert. M.E. zu Recht.