Hallo,
wir haben leider einige böse Ueberraschungen erleben müssen bei unserer Mittelmeer-Pauschalreise: Das Hotel liegt in der Einflugschneise des Flughafens, hatte dadurch permanenten Fluglärm, was in der Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters verschwiegen wurde. Welche prozentuale Reisepreisminderung ergibt dies?
Zudem wurde uns das Hotel als 4-Sterne bzw. "gehobene Kategorie" verkauft, war aber unserer Meinung nach allerhöchstens mässiges 3-Sterne Hotel in Bezug auf Komfort der Zimmer, Sauberkeit, Verpflegung, Service. Wie kann man diese subjektive Einschätzung am besten gerichtsfest machen? Wir haben zwar Fotos und Videos von Buffet, Poolbar, Zimmer, Bad (inkl. Kakerlake) usw. Nach welchen Kriterien wird in einem möglichen Gerichtsprozess hier festgelegt, ob es sich um eine angemessene, wie bei der Buchung beschriebene Hotel-Qualität handelte oder nicht? Es sind viele Dinge, die schlichtweg falsch oder irreführend in der Hotelbeschreibung angegeben wurde, z.B. Saft zum Frühstück - gab ausschliesslich angemixtes Pulver vor Ort. Oder SAT-TV auf dem Zimmer, aber de facto lediglich 3 deutsche Kanäle. Oder dass die Bettwäsche nur alle drei Tage gewechselt wurde in diesem Hotel...
Gibt es für Reisepreisminderungen aufgrund von Reisemängeln ein Musterschreiben für einen ersten Brief an den Reiseveranstalter?
Danke und Gruss
unter.ulmen