• TDSCC
    Dabei seit: 1136505600000
    Beiträge: 1123
    geschrieben 1238805498000

    Mir tut das für dich auch sehr leid :disappointed:

    aber um dir das zu erklären, habe ich folgenden Artikel gefunden:

    Freitag, 19. Dezember 2008

    Namensänderung - kann man ein Flugticket auf eine andere Person umbuchen?

    Namensänderungen kann man so gut wie bei keiner Fluggesellschaft machen - warum geht das eigentlich nicht?

    Der Preis eines Flugtickets ist generell abhängig vom Buchungsdatum, und in der Regel steigt der Preis, je länger man mit der Buchung wartet. Wenn eine Namensänderung möglich wäre, hätten wir bei ebay einen riesigen Schwarzmarkt für Flugtickets.

    Desweiteren könnten sich große Reisebüros 30 - 50 Flugtickets früh gebucht günstig einkaufen und diese dann später kurzfristig an Kunden teuer verkaufen. (Das wurde früher so gemacht...)

    Die Fluggesellschaften schützen sich deshalb davor. Sie geben in Ihren Flugbestimmungen an, dass eine Umbuchung des Namens (ein sogenannter Namechange) unmöglich ist oder aber mit so hohen Gebühren "bestraft" wird, dass ein möglicher Preisvorteil durch eine Frühbuchung wegfällt.

    Was ich aber noch gefunden habe, war ein Beitrag, wenn dein Mann z.B. starke Schmerzen bekommt und deswegen nicht fliegen kann, dass du dann mit deiner gesamten Familie vom Urlaub zurücktreten könntest. Hat der Arzt denn "gar kein" zusätzliches Leiden an deinem Mann gefunden, meist sind doch deutliche psychosomatische Schmerzen da - wie Rücken ect.?

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1238839441000

    @liebmaus sagte:

    zum Thema Missbrauch, mein Mann ist seit 6 Wochen arbeitsunfähig , also es ist beileibe kein vorgeschobener Grund, sondern er ist in einer stationären Reha untergebracht.... kann genausowenig arbeiten, wie jemand nach nem Knochenbruch, aber sagt dass mal jemand ner Versicherung, die ahBEN soviele Ausschussklauseln...bin ich froh, dass ich nicht sofort storniert habe, sondern so wenigstens alleine, sehr trostlos, ohne Unterstützung , fliegen kann..................

    naja cest la vie, nicht wahr

    Wenn das so rübergekommen ist als würde ich Deinem Mann Missbrauch unterstellen, dann war das nicht meine Absicht. Ich weiß dass Burnout ein sehr ernstzunehmendes Leiden ist.

    Versicherungen schließen das aus, weil es sich halt auch leicht simulieren lässt, im Gegensatz zu eindeutigen körperlichen Krankheiten.

    Ich wollte dies aber keinesfalls Deinem Mann und Dir unterstellen.

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1238840641000

    Obwohl es für mich doch sehr unverständlich ist , die Vorgehensweise der RV .

    Da der Mann STATIONÄR IN DER KLINIK ist.

    Aber rechtlich wohl korrekt , naja .

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1238895376000

    Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

    Burnout/Depression/psychische Erkrankung gilt versicherungstechnisch nicht als lebensbedrohlich, ebenso wenig wie eine Grippe, auch wenn sich der Patient ganz schlecht fühlt.

    Schmerzen, psychosomatische, wie eine Vorschreiberin als Lösung des Problems vorschlug, sind ebenfalls nicht lebensbedrohlich - sie sind ja "nur" psychosomatisch, bedeuten keinerlei körperliche Gefährdung (für den Patienten sicherlich eine Einschränkung der Lebensqualität), demzufolge dennoch kein Versicherungsfall.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1238897307000

    @Erika1 sagte:

    ...Schmerzen, psychosomatische, wie eine Vorschreiberin als Lösung des Problems vorschlug...

    Das war schon nicht nur ein Vorschlag, es war eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1238960611000

    @Erika1 sagte:

    Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

    Hallo Erika oder auch die anderen Experten ;)

    Sorry, vielleicht frage ich nun "dumm" :shock1: aber:

    Wenn eine solche Versicherung NUR bei lebensbedrohlichen Krankheiten greift WAS ist dann überhaupt darunter zu verstehen!?

    Würde die Versicherung auch nicht in Kraft treten, wenn man sich z.B. ein Bein gebrochen hat und opperiert wird? Oder wenn der Blinddarm raus muss? Frauenleiden oder sonst irgendein Eingriff?

    Vielleicht habe ich das nur falsch verstanden, aber ansonsten greift die Versicherung ja in den seltensten Fällen :?

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1238961480000

    @hogit

    "Lebensbedrohlich" müssen die Leiden nicht sein, damit eine Versicherung greift. Einige der von Dir angeführten Leiden dürften schon anerkannt werden (Blinddarm, Knochenbruch, ...).

    Aber physische Krankheiten sind wohl in den meisten Verträgen ausgeschlossen. Zu groß ist die Problematik der Nachprüfbarkeit.

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
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    geschrieben 1238962226000

    @Hogit: Also meine Versicherung über die goldene Mastercard zahlt im Prinzip für alle Erkrankungen die eine Teilnahme an der Reise unmöglich machen.

    1. Akute Erkrankung der versicherten Person

    2. Unfallverletzung der versicherten Person.

    3. Tod der versicherten Person.

    Ausnahmen:

    Psychische Erkrankungen

    Suchterkrankungen

    Vor der Buchung angedachte Behandlungen

    Schwangerschaft

    Schäden aus kriminellen Handlungen

    Krankheiten die schon bei Buchung bekannt waren und ein Reiserisiko darstellten.

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1238973154000

    @Erika1 sagte:

    Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

    DANKE :D Antonia und Cippo,

    dann habe ich den Satz von Erika leider falsch ausgelegt. ;)

    Lg :kuesse:

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • GrosserZwerg
    Dabei seit: 1212710400000
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    geschrieben 1239010375000

    Es wird wohl schon so sein, dass hier die Versicherung nicht greift. Was mich hier jedoch etwas "sauer" macht, ist die "Denke" die hinter diesen AGB steckt.

    Leider ist es immer noch so, dass psychische Krankheiten "stigmatisiert" werden, u.a. zeigt es sich in diesen AGB. Es wäre doch ein leichtes, wenigstens in den AGB aufzunehmen, dass eine stationäre Behandlung als Grund im Sinne der Versicherung gilt. Es gibt grundsätzlich keinen Grund einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Gallenblasenentzündung anders zu behandeln als einen Aufenthalt aufgrund einer schwerzen Depression. Es begibt sich niemand aus Jux und Dollerei in eine psychiatrische Klinik!

    Würde man diese "Haltung" auf die Krankenkassen übertragen, so wären dann halt die Kosten für psychische Krankheiten durch den Patienten selbst zu bezahlen?!?!? -

    Heinz
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