@Erika1 sagte:
Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.
Kleine Korrektur: nicht lebensbedrohlich muss sie sein, sondern man muss reiseunfähig sein...
Noch zum Thema Burn Out: Wer niemals damit konfrontiert war, kann sich gar nicht vorstellen, wie leidvoll das für den Betroffenen und seine Familie sein kann. Ich spreche hier aus eigener, leidvoller Erfahrung - meine Tochter leidet seit Dezember 2007 (!) daran und ist immer noch nicht voll wieder gesund... nur so viel zu möglichen Spekulationen über Schwindler und so.
Thema: Mann leidet an Burn Out, es verschlechtert sich, Familie storniert und Versicherung wird zahlen. Das glaube ich so nicht! Die Familie könnte nur dann stornieren, wenn der Mann pflegebedürftig wird und die stornierenden Mitglieder die einzigen sind, die ihn betreuen können!
Leider.
Weiters müsste man bei der Hoffnung auf Übernahme der Stornokosten wegen Burn Out einer versicherten Person bedenken, dass die Versicherungen stets eine sofortige Meldung und Stornierung bei Eintritt des Ereignisses (=Diagnose vom Arzt) verlangen. Würde man erst später stornieren und die Versicherung den Schaden anerkennen, ersetzte sie trotzdem nur jene Stornogebühren, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Krankheit angefallen wären.
Ein kompliziertes Thema...
meint
Peter