• skyline
    Dabei seit: 1113177600000
    Beiträge: 143
    Zielexperte/in für: Singapur HongKong Florida
    geschrieben 1239022655000

    Hallo,

    nochmal zur Umbuchung bei Lufthansa. Egal welcher Tarif bei Lufthansa gebucht ist - eine Namensänderung ist grundsätzlich nicht möglich - weder bei den billigsten noch bei den teuren Tarifen.

    Umbuchungsmöglichkeit heißt lediglich, das die gebuchte Person den Termin umbuchen kann - nichts weiter.

    So handhaben das alle Linienflieger.

    Bei Charter- oder Billigfliegern ist eine Namensänderung möglich, meist natürlich mit Umbuchungsgebühren sowie Aufzahlung auf den nun gültigen Preis.

    LG

    Marko

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1239055114000

    Hallo,

    hier wurde einmal gefragt, warum eine Namensänderung bei den Fluggesellschaften nicht geht. Das möchte ich einmal ganz einfach beantworten. Würde dies gehen, dann würde ich exakt nach Buchungsfreigabe jede Menge Flüge von Frankfurt nach Südamerika buchen. Alle zum Schnäppchenpreis weil ich ja früh genug dran bin.l

    Die Hinflüge im Zeitraum 19.12. bis 25.12.2009 und die Rückflüge im Zeitraum 06.01. bis 10.01.2010. Diese Flüge würde ich dann etwa zwei Monate vor dem Abflug mit ca. 100 bis 200% Gewinn auf den Markt werfen.

    Genau darum funktionieren Namensänderungen nicht, denn man stelle sich einmal vor alle Reisebüros und zwar Weltweit!!!!!! würden dann versuchen so zu handeln. Das wäre das reinste Chaos und das Nachsehen hätte der Kunde.

    Gruß

    Berthold

  • corbeile
    Dabei seit: 1181001600000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1239228763000

    Hallo, habe letztens ein Urteil zum Umbuchen gelesen, (war in der Reiseseite vom Berlioner Tagesspiegel), dass es Fluggesellschaften sehr wohl zuzumuten ist, aus wichtigem Grund -liegt hier ja vor- eine Umbuchung vorzunehmen.

    Liebe Grüße

    Corbeile

    P.S. war in den letzten 3-4 Wochen, immer Sonntags unter "Reisekiste", vielleicht hilft es ja.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1239311240000

    @bernhard707 sagte:

    ..Das war schon nicht nur ein Vorschlag, es war eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

    und versicherungsbetrug ist schlimmer als muttermord.......

    (schreibt eine versicherungskauffrau) ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mosaik
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    geschrieben 1239870174000

    @Erika1 sagte:

    Die AGB der Versicherer setzen voraus, dass bei Eintritt des Leistungsfalles eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt.

    Kleine Korrektur: nicht lebensbedrohlich muss sie sein, sondern man muss reiseunfähig sein...

    Noch zum Thema Burn Out: Wer niemals damit konfrontiert war, kann sich gar nicht vorstellen, wie leidvoll das für den Betroffenen und seine Familie sein kann. Ich spreche hier aus eigener, leidvoller Erfahrung - meine Tochter leidet seit Dezember 2007 (!) daran und ist immer noch nicht voll wieder gesund... nur so viel zu möglichen Spekulationen über Schwindler und so.

    Thema: Mann leidet an Burn Out, es verschlechtert sich, Familie storniert und Versicherung wird zahlen. Das glaube ich so nicht! Die Familie könnte nur dann stornieren, wenn der Mann pflegebedürftig wird und die stornierenden Mitglieder die einzigen sind, die ihn betreuen können!

    Leider.

    Weiters müsste man bei der Hoffnung auf Übernahme der Stornokosten wegen Burn Out einer versicherten Person bedenken, dass die Versicherungen stets eine sofortige Meldung und Stornierung bei Eintritt des Ereignisses (=Diagnose vom Arzt) verlangen. Würde man erst später stornieren und die Versicherung den Schaden anerkennen, ersetzte sie trotzdem nur jene Stornogebühren, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Krankheit angefallen wären.

    Ein kompliziertes Thema...

    meint

    Peter

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