• Bluevelvet
    Dabei seit: 1156464000000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1156503225000

    Hallo!

    Vielleicht kann mir ja hier Jemand weiterhelfen.

    Wir haben im April eine Reise gebucht, da mir mein Chef zugesagt hat, das mein befristeter Vertrag verlängert wird.

    Im guten Glauben haben wir daraufhin die Reise gebucht.

    Im Mai hieß es dann aber, ich solle mich vielleicht doch nach einer neuen Arbei umsehen, da es Umstrukturierungen geben würde und meine Stelle evtl. durch eine Kollegin mit einem unbefristeten Vertrag besetzt würde.

    Natürlich habe ich mich daraufhin nach einer Stelle umgesehen und Gott sei Dank auch etwas gefunden.

    Ende Mai teilte man mir bei der neuen Stelle mit, das ich genommen würde.

    Ich habe daraufhin noch einmal bei meinem Chef nachgefragt, ob mein Vertrag nicht wohl doch verlängert wird, da ich eigentlich nicht wechseln wollte.

    Da ich jedoch der Alleinverdiener unserer Familie bin, kann ich es mir nicht leisten, Arbeitslos zu werden, bloß weil ich auf eine positive Antwort warte, die dann evtl. doch nicht kommt.

    Also habe ich dann bei der neuen Stelle zugesagt.

    Dort kann ich zu dem gebuchten Zeitraum keinen Urlaub nehmen, so das wir unseren Urlaub stornieren mußten.

    Nun teilte mir aber die Versicherung mit, das sie die Stornokosten nicht übernehmen, da ich nicht Arbeitslos war und mir auch nicht gekündigt wurde.

    Wir haben extra der Reiseverkehrskauffrau unseren Fall geschildert und sie sagte uns, es wäre versichert.

    Außerdem stand in keinem Katalog in welchen Fällen die Versicherung eintritt.

    Können wir dagegen Widerspruch einlegen und welche Chancen haben wir, unser Geld doch noch zurück zu bekommen?

    Vielen Dank fürs Lesen und über eine evtl. Hilfe

    Bluevelvet

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
    Beiträge: 1162
    geschrieben 1156505315000

    Hallo,

    pauschal Widerspruch einlegen ist vielleicht nicht schlecht, kostst im Endeffekt ja auch nicht mehr als die Briefmarke. Was die Resieverkehrsdame erzählt darauf würde ich mich in einem solchen Fall allerdings nie verlassen sondern vorher immer direkt bei der Versicherung nachfragen. In der Tat zahlen die meisten Versicherungen bei folgenden Bedingungen...

    "Tod, Schwerer Unfall, Unerwartet schwere Erkrankung, Unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden an Eigentum, Arbeitsplatzverlust durch unerwartete betriebsbedingte Kündigung, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst und Wiederholung einer nichtbstandenen Prüfung"

    Einen Arbeitsplatzwechsel versichern nur ganz wenige (z.B. Hanse Merkur aber nicht Elvia oder die europäische) und scheinbar hast Du ja nun eine Versicherung erwischt, die es nicht versichert hat.

    In dem Sinne glaube ich auch nicht das Du im Endeffekt Erfolg haben wirst aber wie gesagt ein Versuch kostst nicht mehr als die Briefmarke und etwas Zeit.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156505798000

    In allen mir bekannten Bedingungen heißt es:

    ... unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit ....

    und

    ... die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus....

    Beides trifft für Dich nicht zu.

    Vielleicht solltest nochmal die Bedingungen prüfen, die Deinem Vertrag zugrunde liegen, allerdings sind die Bedingungswerke der Versicherer weitgehend übereinstimmend.

  • birste
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1156514520000

    Hallo,

    wir hatten den Fall mal. Wir haben zu 7. ein Ferienhaus in Frankreich gebucht ,mit RRV . Einer hat dann kurz vorher eine neue Stelle angetreten. Er mußte eine Bescheinigung vom neuen Arbeitgeber vorlegen, daß er erst seit dem xy Datum bei ihm beschäftigt ist, und daher keinen Urlaub bekommt. Die RRV hat das anstandslos übernommen.

    Gruß

    Birgit

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1156516239000

    Hallo!

    Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen. Wenn du abgewartet hättest, ob der alte Betrieb dich nun weiterbeschäftigt oder nicht, wärst du vermut lich arbeitslos geworden. Dies kann dir dein früherer Arbeitgeber vielleicht bestätigen. Auch eine Bestätigung vom neuen Arbeitgeber, dass du keinen Urlaub bekommst, könnte hilfreich sein.

    Formal warst du zwar nicht arbeitslos, aber dein befristeter Vertrag lief aus. Nach dem gesunden Menschenverstand - gilt das auch für Versicherungen?? :question:- :? müsste das doch auch versichert sein. Ein Arbeitsplatzwechsel im eigentlichen Sinne lag ja nicht vor.

    Viel Glück!

    Marianne

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1156522687000

    @'Bienekind' sagte:

    Formal warst du zwar nicht arbeitslos, aber dein befristeter Vertrag lief aus. Nach dem gesunden Menschenverstand - gilt das auch für Versicherungen??

    Wäre ich jetzt Versicherungsgesellschaft dann würd ich in dem Fall sagen...wenn man weiß das ein befristeter Vertrag ausläuft und man damit rechnen muß eine neue Arbeitsstelle zu finden und anzutreten oder bereits vorher den Arbeitsplatz zu wechseln dann darf man in dieser Zeit eben keine Urlaubsplanung vornehmen.

    Wie gesagt das würde ich sagen wenn ich an dere Stelle wäre aber trotz allem würd ich es wie ich bereits geschrieben hatte mal mit einen Einspruch versuchen...ob´s klappt ist dann ne andere Sache.

    Ich hatte persönlich bei uns den selben Fall vor 2 Jahren... Malediven für Mai gebucht, im März erfahren der alte Vertrag wird nicht verlängert..neue Stelle gesucht die Anfang Mai begann..Reise storniert und Pech gehabt weil eben Arbeitsplatzwechsel nicht versichert ist.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Bluevelvet
    Dabei seit: 1156464000000
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    geschrieben 1156534913000

    Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

    Eine Bescheinigung von meinem alten Arbeitgeber und eine Bescheinigung von meinem neuen Arbeitgeber habe ich schon hingeschickt.

    Nun werde ich noch einmal hinschreiben und bin schon sehr gespannt auf Antwort.

    Gedanklich habe ich mich aber schon damit abgefunden, das wir das Geld nicht zurück bekommen.

    Tja, und wieder etwas dazu gelernt.

    LG

    Bluevelvet

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1156601690000

    Dann unterrichte uns doch mal darüber was die Versicherung antwortet ;)

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Bluevelvet
    Dabei seit: 1156464000000
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    geschrieben 1157575168000

    Hallo!

    Heute haben wir tatsächlich Nachricht von der Versicherung bekommen.

    Ich hatte ja noch einmal dorthin geschrieben und meinen Standpunkt erläutert.

    Tja, was soll ich sagen, sie übernehmen die Stornokosten!!!!

    Ich bin so super happy :D

    Eigentlich hatte ich damit gar nicht mehr gerechnet, und dann so etwas.

    Sie haben dabei geschrieben, das es eine reine Kulanzleistung ist, doch das ist mir ja eigentlich egal, hauptsache wir haben unser Geld zurück bekommen.

    Und, das Geld ist sogar schon auf unserem Konto gut geschrieben!

    Ich muß wirklich sagen, tolle Leistung von der Versicherung.

    Wollte Euch das nur einmal mitteilen.

    LG

    Bluevelvet

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1157579072000

    Hallo Bluevelvet,

    freut mich, daß Du Erfolg hattest!

    Viel Erfolg im neuen Job! :D

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