@steff2209 sagte:
...Wichtiger wäre, was ich an unkosten hatte...
Es gibt keine Unkosten sondern Kosten für Kleidung etc., die Du auch nach dem Urlaub meist noch verwenden kannst.
Ansonsten schliesse ich mich Dir an.
@steff2209 sagte:
...Wichtiger wäre, was ich an unkosten hatte...
Es gibt keine Unkosten sondern Kosten für Kleidung etc., die Du auch nach dem Urlaub meist noch verwenden kannst.
Ansonsten schliesse ich mich Dir an.
Habe drei Artikel gefunden (von 08, 09, 10), die bezügl. Nur-Flug bzw. Pauschalreise informieren. Weiterhin über den Zustellungsservice, was gibt es pro Tag, usw.
Schau doch mal rein:
Hier werden z. B. Zahlen genannt: wieviel zahlt Fluggesellschaft X (2009),
dies hier ist der neueste von mir gefundene Beitrag zum Thema (2010) und
hier dann der Beitrag "Fluggastrechte" (2008).
Vieles wiederholt sich in den Beiträgen, manches wird ergänzt.
Hoffe, es hilft dir ein wenig weiter.
LG
vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Zum Thema Kreuzfahrt ohne Gepäck.
Wenn es sich beim Flug um einen Bestandtteil einer Pauschalreise gehandelt hat, liegt hier ein Reisemangel vor, den der Reiseveranstalter zu vergüten hat. Je Tag, an dem man kein Gepäck zur Verfügung hatte, kann man einen gewissen Prozentsatz eines Tagespreises verlangen.
Bei dem verspäteten Abflug kann man nach jüngster Rechtsprechung eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung von der Fluglinie verlangen (nicht vom Reiseveranstalter!).
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!