• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1225411726000

    Bei Flugverspätungen, die eigentlich schon einer Stornierung gleichkommen, gibt es immer wieder mit Airlines Grundsatzdiskussionen. Liegt ein Anspruch zu Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 vor oder ist die Airline mit der begründeten Ablehnung im Recht?

    Bisher gab es in Deutschland Hilfestellung und Beschwerdemöglichkeiten bei der EU Durchführungs-Behörde LBA Luftfahrtbundesamt oder der Schlichtungsstelle Mobilität.

    Jetzt kann man professionelle und risikofreie Hilfe in Anspruch nehmen:

    Süddeutsche Zeitung: "Viele Airlines reden sich heraus ..." >hier klicken<

    EU-Claim (www.euclaim.de) bietet verärgerten Kunden Unterstützung an.

    Mittels 42 Servern speichert es Flugdaten aus aller Welt und kann so im Streit mit Fluglinien oftmals beweisen, dass es sich nicht um höhere Gewalt, sondern um schlechte Planung der Fluglinie gehandelt hat.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1226664827000

    Wenn auch @privacy oft recht einseitig argumentiert und so seine Philosophien verfolgt - in diesem Punkt muss ich ihm aber völlig Recht geben.

    Aber,

    ja, ein aber, steckt halt' auch immer in mir: Aber wer hat denn das alles herbei gewünscht? Gell! Ja richtig, der Konsument selbst. Zuerst war er glücklich mit allem, dann hat die EU a Fluggastverordnung erlassen. Halleluja schallte es aus allen Ecken, jetzt läuft der Rubel über den Tisch: man kaufe einen Flug um € 9.-- und streiche €250.-- als Entschädigung ein.

    Gell!

    Jetzt merkt man halt', dass beide Seiten kämpfen. War ja auch nicht anders zu erwarten.

    Obwohl, und das sei schon angemerkt, ich nicht in Ordnung finde, was da so manche Airline mit ihren Passagieren treibt.

    Aber lassen wir uns überraschen, wie die Sache weitergeht. Insider meinen, von einer Aufweichung bis zur Abschaffung dieser Fluggastverordnung sei alles drin...

    Gruß

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1229972050000

    Ja, sie geht schon wieder weiter, die Sache mit der EU-Verordnung. Und dann

    als Auslöser dieser Entscheidung gar ein österreichisches Gericht, welches den

    EU-/Europäischen Gerichtshof zur Entscheidungsfindung angerufen hatte:

    > Bessere Entschädigung für Fluggäste - Airlines müssen Passagiere künftig auch dann entschädigen, wenn ein Flug wegen technischer Defekte annulliert wurde. <

    Der Kernsatz zu diesem Urteil:

    " die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft,

    wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände beruft. "

    Gruß privacy

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1229974392000

    @privacy:

    ich habs auch grad in den Fernsehnachrichten gehört. Es bewegt sich vieles in die richtige Richtung ( nicht nur bei den airlines ), das hat sogar an Fahrt aufgenommen.

    Die Beweislast umzukehren an die airline -und somit billigen Ausreden die Basis zu nehmen- stimmt mich froh.

    Aber jetzt werden auch wieder die Verteidiger kommen und sagen: das wird sich auf die Flugpreise auswirken. Mal sehen !!

    Die Reisebranche spürt mittlerweile Gegenwind, wo sie sich doch auf Grund ihrer AGB`n und "bewährter Praxis" eigentlich unverwundbar gesehen hat. Kleingeld und peanuts wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezahlt. Hauptsache das System bleibt unversehrt.

    Gruss Gabriela

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1229975017000

    Wen es etwas detaillierter interessiert:

    Urteil EU-Gerichtshof C549/07 >hier klicken<

    Gruß privacy

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  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1229976192000

    Da bin ich dann wohl der erste Verteidiger. Aber ich lass mich nicht dadurch mundtot machen, dass die Gegenargumente von vornherein madig gemacht werden. Netter Versuch ;)

    Und ich bin mir sicher, wenn es zu den Preiserhöhungen kommt, werden genau diejenigen, die das Urteil jetzt begrüßen, sich über die "Abzockerei" aufregen. Wetten?

    Gruß

    Manfred

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  • privacy
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    geschrieben 1229976693000

    Das ist halt wie bei einer guten Reiserücktrittskosten-Versicherung.

    Obwohl sich diese in den letzten Jahren deutlich verteuert hat,

    zahlt sie fast jeder. Und im "Fall des Falles" profitieren wenige.

    Nun ja, in jedem Fall werden dadurch hohe Rücktritts-Pauschalen

    der Veranstalter ausgeglichen. Hat noch niemand

    von "*******" gesprochen - oder?

    Gruß privacy

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  • ADEgi
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    geschrieben 1229976785000

    Hallo,

    natürlich werden die Preise entsprechend steigen. Wobei ich hier den Rechtsentscheid gar nicht mal so schlecht finde. Schlecht finde ich aber den tatsächlichen Fall, der zu einer solchen Entscheidung geführt hat.

    Denn es ging um einen Flug nach Brindisi. So wie ich das sehe eine Familie und diese kam noch nicht einmal vier Stunden später an Ihrem Ziel an. Falls es also wirklich eine reine Urlaubsreise war, was sich vermuten läßt, eine absolut lachhafte Verschiebung, zumal diese Zeitdifferenz bei der Alitalia wohl noch als "on time" durchgeht. Hinzu kam noch das "Upgrade" auf die Austrian. ;)

    Gruß

    Berthold

  • privacy
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    geschrieben 1229976977000

    Nun, ADEgi, der Flug ist ausgefallen und - "aus die Maus".

    Alle anderen Faktoren /Begleitumstände spielen nur eine untergeordnete Rolle.

    So ist das mit EU-Verordnungen bzw. bestätigtem EU-Recht.

    Gruß privacy

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  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1229977219000

    Na, bei Preiserhöhungen wird doch ständig von "*******" gesprochen. Aber wir werden ja sehen.

    Auf das Urteil, wann aus einer Verspätung eine Stornierung wird, bin ich übrigens echt gespannt.

    Gruß

    Manfred

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