Bei Flugverspätungen, die eigentlich schon einer Stornierung gleichkommen, gibt es immer wieder mit Airlines Grundsatzdiskussionen. Liegt ein Anspruch zu Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung 261/2004 vor oder ist die Airline mit der begründeten Ablehnung im Recht?
Bisher gab es in Deutschland Hilfestellung und Beschwerdemöglichkeiten bei der EU Durchführungs-Behörde LBA Luftfahrtbundesamt oder der Schlichtungsstelle Mobilität.
Jetzt kann man professionelle und risikofreie Hilfe in Anspruch nehmen:
Süddeutsche Zeitung: "Viele Airlines reden sich heraus ..." >hier klicken<
EU-Claim (www.euclaim.de) bietet verärgerten Kunden Unterstützung an.
Mittels 42 Servern speichert es Flugdaten aus aller Welt und kann so im Streit mit Fluglinien oftmals beweisen, dass es sich nicht um höhere Gewalt, sondern um schlechte Planung der Fluglinie gehandelt hat.
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