@privacy sagte:
Nun, ADEgi, der Flug ist ausgefallen und - "aus die Maus".
Hallo,
das bestreite ich ja nicht. Doch stellt sich mir einfach die Frage, ob der Notwendigkeit einer solchen Forderung. Klar ist das Gesetz und klar steht das den Kunden auch zu. Aber ist das wirklich so relevant, daß man da so lange klagen muß?
Das, finde ich, darf man hier schon sehr bezweifeln. Zumindest wenn die Umstände so sind, wie von mir angenommen.
Recht haben und es auch unbedingt durchsetzen müssen sind einfach zweierlei Dinge. Hier kann man mit Augenmaß arbeiten. Denn sicher wird die entsprechnde Gegenreaktion kommen, wenn die Airline das nächste Mal im Recht sein sollte. Dann wird garantiert wieder gejammert, daß diese nicht kulant sei. Doch finde ich, daß Kulanz auch beidersetig angewendet werden könnte.
Gruß
Berthold