• jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1541839605707

    Für meinen nächsten Urlaub habe ich ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung gebucht. Nun hat meine Lebensgefährtin überraschend doch Urlaub bekommen und ich möchte sie natürlich gerne mitnehmen.

    Darauf habe ich bei RV und RB angefragt, ob eine Aufbuchung möglich ist. Dies gestaltet sich sehr langwierig, da angeblich bei der Airline nach freien Kapazitäten angefragt und ein Angebot an mich erstellt werden muss. Als Pauschalreise ist das Angebot wohlgemerkt bei diesem und auch anderen Veranstaltern noch buchbar. Stornieren und neu buchen möchte ich aus Kostengründen nicht, da es sich um einen X-Veranstalter handelt.

    Nun meine Frage :

    Ich habe Sorge, dass irgendwann keine Flüge vakant sind - es handelt sich um eine Reise über Silvester. Wäre es daher problemlos möglich, eine zweite Reise „DZ zur Alleinnutzung“ zu buchen , aber gemeinsam in einem Zimmer untergebracht zu werden ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • mkfpa
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    geschrieben 1541840871871

    Warum kontaktierst du denn nicht das Hotel und fragst was sie für ein weiteres Frühstück an Aufpreis nehmen und besorgst dir den Flug selbst?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1541841077533

    An sich ja, die gemeinsame Unterbringung müsstest du dann mit der Reservierung im Hotel auskungeln. Die sollten sich aber eher freuen als den Wunsch zu verwehren.

    Blöd wäre natürlich, wenn bei einem von euch eine Änderung vorgenommen wird ... das Risiko ist zwar gering aber besteht leider. Eure Buchungen wären nicht verknüpft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1541841142606 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @mkfpa

    Weil die reinen Flugkosten weit über denen einer Pauschalreise liegen ...

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1541841682492 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @vonschmeling

    GRUNDSÄTZLICH sehe ich es genauso ..... meine Bedenken gehen nur nicht vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt (Hotel) aus, sondern eher in Richtung Moral und Religion - beim Reiseziel handelt es sich um Djerba. Und da wäre die Frage eventuell auch, ob sich ein Hotelier sich es so einfach erlauben kann, zwei Reisende unterschiedlichen Namens in einem Zimmer unterzubringen so sie nicht gemeinsam auf einer Buchung stehen. Selbst in Bayern hätte ich da weniger Bedenken :blush:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1541842142676 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich erinnere mich gern an die Leberwurscht auf dem Büffet in Djerba - allzu orthodox dürfte es nicht zugehen im Hotel.

    Davon ab: Dann habt ihr eben 2 Zimmer, die ihr nach Belieben abwechselnd gemeinsam nutzt, daran wird sich niemand stören.

    Ich hab schon erlebt, dass Ehepaare im Türkeiurlaub die Partner getauscht haben und somit jeweils einer das Zimmer gewechselt hat ... da nich für! :wink:

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  • Schlangenfanger
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    geschrieben 1541843096432

    Jlechtenboehmer, auf alle Fälle ist es praktisch , falls du schnarchen solltest . Und spannend , denn es ergibt sich ja die Frage ,, gehen wir zu dir oder zu mir ? “:wink:

    Alles wird gut !
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1541844120302

    @jlechtenboehmer,

    wieso machst Du den Unterschied zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Namens ob sie auf einer Buchung stehen oder nicht. Entweder kann er es sich erlauben aus moralischen und religiösen Grunden in einem Zimmer unter zu bringen oder nicht. Unabhängig der Buchungsart.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1541844418593

    @Türkeifliegende

    ICH mache keine Unterschiede - aber hier geht es wohl um Vertragsrechtliche Dinge : wenn der RV einen Vertrag akzeptiert , so muss es der Hotelier als sein Erfüllungsgehilfe auch - anders muss er es eben nicht.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1541844650064 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Wobei es interressant wäre zu wissen ob Du "mit dem Erfüllungsgehilfen" recht hast.

    Sprich, ob es Ablehnungen von Hotelseite gegeben hat obwohl es eine gemeinsame Buchung war.

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