Ja, hab ich schon erlebt bei zwei Freunden, denen wurde das gemeinsame Zimmer verweigert - obwohl gebucht! - vom Hotelier.
Trotzdem sehe in in der Variante 2 DZ zur Alleinnutzung überhaupt kein Problem, auch nicht im Hotelier in seiner Funktion als Erfüllungsgehilfe in Vertragssachen Reisender/ Veranstalter.
Es besteht Anspruch auf 2 Zimmer, wie die dann genutzt werden bleibt wahrlich den Reisenden überlassen und wird auch ein konservativer tunesischer Hotelmanager da nicht mit der Knarre vor den Hütten wachen oder der Consierge knurren: Kein Herrenbesuch nach 21 Uhr ...
Frag mich nicht, wen ich schon alles aus tunesischen Hotelzimmertüren hab kommen sehen!
Von daher: Happy holidays, jlechtenboehmer!