@wiener-michl sagte:
Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.
Das ist der normale Weg.
Kann ich nur zustimmen,so war es bei uns auch.
@wiener-michl sagte:
Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.
Das ist der normale Weg.
Kann ich nur zustimmen,so war es bei uns auch.
Hallo zusammen,
hier möchte ich mich mit einer Frage gleich dranhängen.
Entsteht dem Reisebüro im Falle einer Stornierung ein finanzieller Schaden, oder ist das eine reine Versicherungsangelegenheit?
Gruß
Annette
@Zamora sagte:
Entsteht dem Reisebüro im Falle einer Stornierung ein finanzieller Schaden?
Jein ... Die Arbeit war je nach Veranstalter und Buchungsumstände umsonst bis unterbezahlt. Der entsprechend eingeplante Gewinn ist so oder so futsch.
Jein ist eigentlich das falsche Wort.
Bei einem Haufen Veranstalter bekommt das Reisebüro trotz erfolgreicher und guter Arbeit ( = Vermittlung/Buchung einer Reise ) 0,nix.
Gleiches Spiel hast Du z.B. auch bei reinen Hotelbuchungen, welche ja je nach Rate oftmals z.B. bis zum Anreisetag teilweise kostenfrei storniert werden können.
Dadurch wird die Stornierung von Reiseleistungen für Reisebüros relativ oft zu einem Zuschussgeschäft und somit zu einem finanziellen Schaden.
Viele Grüße.
Jetzt muß ich mal ganz blöd fragen: wenn das Reisebüro nichts verdient, wovon lebt der Inhaber und warum macht er das. Kann doch nicht reine Menschenliebe sein? Da muß doch noch was kommen, oder?
Hallo!
Ich glaube Captain meint bei einer Stornierung des Kunden
Gruss
Resi
Es geht um reine Stornierungen. Alles andere wäre ja noch schöner
Viele Grüße.
@Pimbolibärchen sagte:
Kann ich nur zustimmen,so war es bei uns auch.
Bei mir war es im September auch so. Über die Europäische.
Hausarzt hat ein Attest ausgestellt und das hat mein Reisebüro der Versicherung zukommen lassen.
2 Wochen später bekam ich mein Geld.
hallo
wie sieht es aus mit arbeitalosigkeit. haben im november gebucht. im dezember wurde ich arbeitslos wie muß ich mich verhalten
hoffe zwar das ich wieder etwas finde aber wenn nicht müßen wir unseren urlaub absagen wollten im sommer nach ägypten
vlg
Tut mir leid für Dich, wurm.
Du solltest Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Eintritt des Versicherungsfalles melden. Das hättest Du eigentlich schon tun müssen, sofort nachdem Du Kenntnis von Deiner Arbeitslosigkeit hattest, also unmittelbar nach der Kündigung.
Am besten anrufen, die Angelegenheit schildern und betonen, dass Du den Schadenfall v o r s o r g l i c h (ganz wichtig!) meldest, weil Du davon ausgehst, schnell wieder einen Job zu bekommen.
Man wird Dir sagen, wie das weitere Vorgehen aussieht. Eventuell wirst Du eine schriftliche Schadenanzeige ausfüllen müssen. Auch da den Vermerk "vorsorglich" nicht versäumen.
Zu Deinen Obliegenheiten (Verpflichtungen) gehört die Schadenminderungspflicht. Da die Veranstalter höhere Stornogebühren verlangen, je näher der Reiseantritt rückt, musst Du nach den AGB i.d.R. sofort melden, damit diese Kosten niedrig gehalten werden.
Da Du für den Sommer gebucht hast, dürften die Stornokosten im Dezember nicht niedriger gewesen sein als jetzt im Januar, so dass Dir/Deiner Versicherung - kein größerer Schaden entstehen dürfte - vorausgesetzt, dass Du Deine vorsorgliche Schadenanzeige sofort abgibst.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!