• peter1010
    Dabei seit: 1226880000000
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    geschrieben 1226946122000

    Ich möchte mit meiner Familie in 5 Tagen in den Urlaub fliegen. Seit heute hat meine kleine Tochter leichten Husten und Schnupfen – so ganz gefällt mir das nicht, aber es ist ja nur eine Erkältung wie sie diese schon sehr oft hatte.

    Wir haben eine Pauschalreise + Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro gebucht.

    Sollte sich ihr Zustand verschlechtern (was wir natürlich nicht hoffen), wie gehe ich vor?

    Ich habe im Internet gelesen, dass man den Schaden sofort mitteilen soll, wenn er absehbar ist, weil sonst die Versicherung nicht zahlt. Muss ich den Schnupfen denn jetzt schon melden?

    Wenn es der Kleinen wirklich schlechter gehen sollte, kann ich dann zu meinem Kinderarzt gehen und dieser attestiert die Reiseunfähigkeit (hoffentlich nicht!!!!) oder muss dies ein bestimmter Arzt von der Versicherung machen?

    Würde die Abwicklung übers Reisebüro laufen oder mache ich das allein mit der Versicherung? Würde man erst die Reise stornieren oder erst die Versicherung kontaktieren.

    Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet! Ich wollte mich vorher informieren, weil man mit einem kranken Kind keinen Kapazitäten für Formalitäten mehr hat und ich ggf. keinen Fehler machen möchte.

    Habe leider schon zu viele negative Erfahrungen mit Versicherungen gemacht...

    Vielen Dank an Euch!

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1226946376000

    Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.

    Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

    Das ist der normale Weg.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1226948675000

    nabend zusammen,

    na ich kann ein persönliches Ereignis mein Eigen nennen, nämlich einen Wadenbeinbruch kurz vor unserem damaligen Malediven-Urlaub. Liege-Gips statt Liegestuhl :? .

    Erinnere ich mich noch richtig, so habe ich damals bei meinem Reisebüro einen Vordruck/Blanko-Attest angefordert, haben die mir auch freundlicherweise zugefaxt, und diesen Vordruck hat mir dann Krankenhaus oder Arzt ausgefüllt.

    Diese Vordrucke haben wohl den Vorteil, dass sie den Versicherungsanforderungen entsprechen. Es hat wohl auch schon ärztliche Atteste gegeben, die diesen Anforderungen nicht entsprachen und zum Nachteil des Erkrankten führten.

    Grüsse und gedrückte Daumen

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1226957820000

    @wiener-michl sagte:

    Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.

    Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

    Das ist der normale Weg.

    Sorry,

    das mag vielleicht in Österreich so sein, jedoch bei uns funktioniert das anders. Das mit dem Attest kannst Du in Deutschland in dieser Form knicken.

    Folgender Ablauf wäre richtig:

    Als erstes muß die Reise storniert werden, sobald klar ist, daß diese nicht angetreten werden kann. Und zwar schnellstens und unverzüglich. Ebenfalls muß mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden, wenn zu befürchten ist, daß eine langsam eintretende Krankheit sich verschlimmern könnte. Natürlich aber noch nicht bei einem einfachen Schnupfen.

    Ist die Reise storniert, dann erhält man hier von der Versicherung (ggf. über das Reisebüro) ein Schadensformular. Dieses muß der Arzt dann ausfüllen. Gleichzeitig muß man den Arzt damit von der Schweigepflicht entbinden.

    Zusammen mit der Stornorechnung geht diese dann an den Veranstalter.

    Gruß

    Berthold

  • peter1010
    Dabei seit: 1226880000000
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    geschrieben 1226959015000

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Berthold, verstehe ich es richtig, dass bei einer akuten Verschlechterung alles gut mit dem Reisebüro zu regeln wäre.

    Zuerst stornieren, dann Schadensformular ausfüllen (welches man wahrscheinlich vom Reisebüro erhält) und die Belege dann zur Versicherung schicken? Muss man die Versicherung auch noch telefonisch informieren oder reicht dann der schriftliche Weg? Müssen dabei ggf. Fristen eingehalten werden?

    Vielen Dank!

    Gruß,

    Peter

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1226996070000

    Hallo Peter,

    wir mussten letztes Jahr unseren Malaysia-Urlaub 3 Tage vorher absagen. Das war ein Sonntag und wir hatten sogar Glück, dass Dertour Sonntags zu erreichen war. Wir haben da angerufen, das gleiche nochmal per mail geschickt. Dann bekamen wir ein paar Tage später ein Formular vom Reisebüro für Dertour und aus dem Internet mussten wir uns das Formular für die Reiserücktrittsversicherung runterladen. Da ist dann normal ein Teil dabei, den der Arzt ausfüllen muss, wenn die Reise aus medizinischen Gründen abgesagt wird.

    Ich glaube aber nicht, dass ihr wegen einer Erkältung eine Reise storniert bzw stornieren könnt, fände ich persönlich etwas sehr übertrieben! Geht heute mal zum Kinderarzt, vielleicht braucht sie ja Antibiotika oder es reicht Nasenspray. Wie alt ist Euer Kind denn überhaupt?

    Gute Besserung

    Sandra

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1226997290000

    Auszug aus den Bestimmungen der Europäischen Reiseversicherung:

    Was ist im Schadensfall zu tun?

    Bitte informieren Sie uns so rasch wie möglich über den Versicherungsfall.

    Reisestorno:

    Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center (per Fax, Post, E-Mail oder im Internet).

    Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis.

    Bei Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen – verwenden Sie dazu das Formular „Schadenmeldung für die Reisestorno-Versicherung“.

    Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung bei.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • AntoniaW
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    geschrieben 1226999474000

    Bei einem Erwachsenen würde die Reiserücktrittskostenversicherung in Falle eines Schnupfens bzw. einer Erkältung wohl zumindest einen Selbstbehalt (ca. 20-25%) des Stornobetrages vom Kunden verlangen.

    Ob man einem Kind (da es ja nicht unbedingt die Fähigkeit hat, eine Krankheit vorzutäuschen, um den Eltern die Stornokosten zu ersparen) Kulanz zeigt, hängt wohl vom Versicherungsunternehmen und der Glaubhaftigkeit des ärtzlichen Befundes ab.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1226999612000

    Hallo Peter,

    im Normalfall erledigt das Reisebüro die Beschaffung des Formulars für Dich. Das ist aber eine reine Serviceleistung. Verpflichtet sind die Büros dazu nicht.

    Bezüglich der Fristen ist nur zu beachten, daß das Schadensformular zeitlich passend ausgefüllt wird. Ob es Fristen zur Einreichung gibt kann ich nicht sagen. Aber eigentlich sollte Dir die Versicherung nicht böse sein, wenn Du Dein Geld etwas verspätet einforderst.

    Letzten Endes hängt dies natürlich auch von der Krankheit ab, oder dem Ereignis, das zum Reiseabbruch geführt hat.

    Gruß

    Berthold

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
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    geschrieben 1227026336000

    Hallo Peter,

    bedenke bitte, daß die Versicherung nur dann die Stornokosten übernimmt, wenn z.B. wie in eurem Fall, der Arzt feststellt, daß dein Kind derart erkrankt ist, daß die Reise vom medizinischen Standpunkt aus gesehen, nicht angetreten werden kann.

    Sollte der Arzt grünes Licht geben, du aber aus Vorsicht und Sorge die Reise lieber nicht antreten willst, zahlt die Versicherung nicht.

    Außerdem behält der Veranstalter die Stornokosten von dem bezahlten Betrag gleich ein, zuzüglich den Betrag für die Reiseversicherung, falls diese direkt mit der Buchung abgeschlossen wurde. Falls die Reise noch nicht bezahlt ist/war, sind die Stornokosten an den Veranstalter sofort zur Zahlung fällig.

    Bis das der Versicherer zahlt, muss man in der Regel zunächst in Vorkasse treten.

    Manchmal hat der Versicherer Rückfragen, dadurch verzögert sich die Erstattung.

    Ich wünsche deinem Kind gute Besserung und drücke euch die Daumen, daß es bald wieder gut wird. Und falls ihr stornieren müsst, kommt sicherlich bald ein anderer Urlaub.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
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