• sir-nigel
    Dabei seit: 1158364800000
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    geschrieben 1158666019000

    :question:Hallo zusammen.

    Wir beabsichtigen gegen unseren Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung wg. erheblichen Mängeln zu erwirken.

    Wir verbrachten vom 29.8.06 bis zum 12.09.06 unseren Urlaub im Marien Coral by Hilton (Reisepreis ca. 1310,-/Person).

    Nach 2 Tagen fing eine holländische Baufirma im Auftrag der Regierung der DomRep an, mit einem Pumpschiff und kilometerlangen Pipelines den kompletten Strand zu verbreitern.

    Bulldozer und Bagger fuhren 24 Std. am Tag hin und her und verlegten Pipelines, durch die ein Wasser-Sand Gemisch gepumpt wurde.

    Der Strand war bis zum 5.9.06 gesperrt und unbenutzbar,

    das Hotel hatte einen Shuttelverkehr zu einem Ausweichstrand eingerichtet, den wir uns jedoch mit einem weiteren Hotel teilen mussten. (Die Verpflegung und Sanitäre Anlage war ungenügend)

    Danach konnte man zwar über die Pipelines steigen und dahinter im Meer baden, jedoch war das Wasser stark verschutzt und es roch sehr stark nach totem Fisch, da allesmöglich in dem aufgespülten Sand war.

    Es fehlten auch die Sonnenschirme am neuen Strand, diese wurden erst am 10.9. aufgestellt.

    Im Aufgespülten Sand befinden sich seitdem viele scharfkantigen Roststücke von der Pipeline und Muschelsplitter, an denen man sich leicht verletzen kann.

    Laut Bauleitung wurden die Hotels am 1.8.06 über die Baumaßnahmen informiert.

    Am 16.8. erhielten wir erst unsere Reiseunterlagen!!!

    Wir haben uns vor Ort mit ca. 15 Familien zusammengetan und Adressen ausgetauscht.

    Wir haben vor Ort die Mängel aufgeschrieben und sie uns von der Reiseleitung gegenzeichnen gelassen.

    Bilder finden Sie auf der Webseite:

    Bilderserie über die Strandverbreiteung

    Hat jemand Tipps für die weitere Vorgehensweise?

    Danke

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1158677247000

    Mängelschreiben an den Reiseveranstalter mit entsprechender Forderung innerhalb von 4 Wochen nach Rückreise per Einschreibnen Rückschein.....und dann warten, was passiert.......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • muecke1401
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    Beiträge: 383
    geschrieben 1158692582000

    Hoffentlich Rechtsschutzversichert...

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1158738336000

    wie schon im anderen Reiserecht-Forum darauf geantwortet:

    Zweifelsohne ein gröberer Reisemangel. Ich würde aber in diesem Fall einen Anwalt hinzuziehen.

    Theoretisch könnte hier (fast) komplette Rückzahlung erwirkt werden. Denn die "Geschäftsgrundlage" - "Baden und Erholen am Meer" ist ja wohl (fast) weggefallen.

    Aber das kann nur ein Anwalt genauer beurteilen, dem die Unterlagen vorliegen (Katalogbeschreibung, Reiseunterlagen, Bestätigung der Reiseleitung usw.).

    Gruß

    Peter

  • sir-nigel
    Dabei seit: 1158364800000
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    geschrieben 1158756672000

    Hallo zusammen,

    wir sind zum Glück Rechtschutzversichert.

    Mir gehts prinzipiell darum, keine Formfehler im Anschreiben zu machen, Ihr wisst ja wie die Auslegung ausfallen kann.

    Macht es Sinn gleich nen Anwalt darauf anzusetzen?

    Grüße

    Christian

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1158769907000

    Ja Chritian macht es. Sobald ein Veranstalter den Anwalt im Rücken hat, macht er weniger Zicken. Ohne Anwalt hält er einen für dumm u. versucht auf dreistere Art u. Weiße für sich mehr rauszuholen, Verständlichweise. Auch die Fristen können leicht in Vergessenheit geraten u. der Veranstalter hat schon gewonnen. Dafür hast Du ne Rechtschutzversicherung. Nutz Sie ;).

    lg

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
    Beiträge: 847
    geschrieben 1158829710000

    Hallo Ihr,

    habe gerade einen Artikel im Focus mit Gerichtsurteil über dieses Thema gefunden:

    Wer eine Reise in die Karibik bucht, der darf einen intakten Hotelstrand erwarten. Wenn der nicht nutzbar ist, gibt´s Geld zurück. So entschied jetzt das Amtsgericht Duisburg.

    Bei einem Karibikurlaub ist es eine erhebliche Beeinträchtigung, wenn der Badestrand nicht genutzt werden kann. Eine Minderung des Reisepreises um 20 Prozent sei in solchen Fällen gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 35 C 210/04). Das gelte auch dann, wenn die Ursache dafür ein Hurrikan und somit höhere Gewalt ist, berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

    Das Gericht sah es in dem Fall als erwiesen an, dass der zum Hotel gehörende Strand während der gesamten Urlaubszeit nicht zu benutzen war. Für einen Urlaub in der Karibik habe die Möglichkeit, an einem feinsandigen Strand zu baden, eine große Bedeutung. Fehlt diese Möglichkeit, sei das ein erheblicher Reisemangel, auf den der Veranstalter auch nicht extra hingewiesen werden müsse.

    Vielleicht hilft das weiter.

    Grüße Ute

  • Petrajetset1
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    Beiträge: 953
    geschrieben 1158859572000

    Hallo,

    ob Du etwas zurück bekommst oder nicht, hängt vom jeweiligen Veranstalter ab, so meine Erfahrung. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall auch in der Dom. Rep., da fuhren von früh bis spät die Bagger herum. Unsere Freunde haben bei einem anderen Veranstalter gebucht und sehr viel Geld bekommen (hat für einen Winterurlaub gereicht). Wir hingegen bekamen gar nichts. Da wir keine Rechtsschutzversicherung hatten, mussten wir es dabei belassen.

    Petra

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1158862473000

    @Petra

    Womit wir wieder bei den Vorteilen einer Rechtsschutzversicherung sind. Mit einem Anwalt denke ich, hättet ihr mit Sicherheit etwas rausbekommen. Es macht einen großen Unterschied ob ein Anwalt im Spiel ist oder nicht. ;)

    lg

  • sir-nigel
    Dabei seit: 1158364800000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1158865151000

    Hallo Leute,

    dann werden wir mal nen schön scharfen Anwalt von der Leine lassen, wer hat schon Geld zu verschenken?

    Sobald ich weitere Infos hab, melde ich mich wieder hier im Forum.

    Grüße

    Christian

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