• Tequila-Sunrise76
    Dabei seit: 1335312000000
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    geschrieben 1551605717603

    Hallo miteinander,

    wir haben bei vTours eine Pauschalreise 14 Tage all inclusive nach Ägypten,Sharm El Sheikh im Wert von 1474€ gebucht.Reiseantritt ist 31.3.2019.Die Reise ist komplett bezahlt.Keine Reiserücktrittsversicherung. Nun haben wir den Fall,das der Schwiegervater im sterben liegt und er wohl nur noch kurze Zeit lebt. Daher haben wir uns entschlossen,dass es vom Kopf her für uns nicht möglich ist,den Urlaub "entspannt" anzutreten,und wir deshalb den Urlaub gerne an andere Personen abtreten würden.

    Wie verläuft sich das mit einer Abtretung/Umschreibung zwecks den Mehrkosten? Veranstalter ist wie gesagt vTours,aber in deren AGB blicke ich nicht so richtig durch,da dort keine Preise/Prozente für diesen Fall ersichtlich sind? Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen gesammelt? Mit diesem oder einem anderen Reiseveranstalter? Gebucht wurde online über HC.

    Über Info´s wären wir sehr dankbar

    Sierra Tequila ^^
  • Riga04
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    geschrieben 1551607588125

    Dann frag bei HC an ob ein Namechange möglich ist und wenn Ja, zu welchen Kosten.

    So weißt Du am schnellsten, woran Du bist.

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
  • HABERLING
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    geschrieben 1551607704709 , zuletzt editiert von HABERLING

    11.3.Vertragsübertragung:

    Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

    Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

    ich würde schnellstmöglich vom Reisevertrag zurücktreten

    AGB 10.3

    ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 50% des Reisepreises,

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Tequila-Sunrise76
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    geschrieben 1551609306324

    Also,hab eben mal bei der HC Hotline angerufen.Dort wurde mir mitgeteilt,dass eine Vertragsübertragung bei vTours gar nicht möglich sei. Sorry,aber das verstehe ich nun komplett gar nicht. Wie Haberling schon geschrieben hat,gibt es in den AGB den Punkt 11.3. Warum geht das dann trotzdem nicht?

    Sierra Tequila ^^
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1551611376300 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen“, diese wären dann neue Flüge zu den aktuellen Preisen und die werden ja nicht billiger je näher der Zeitpunkt der Reise ansteht.

    Ich würde wie gesagt schnellstmöglich vom Reisevertrag zurücktreten und du bekommst die Hälfte des Reisepreises erstattet.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Tequila-Sunrise76
    Dabei seit: 1335312000000
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    geschrieben 1551615563371

    @haberling sagte:

    Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen“, diese wären dann neue Flüge zu den aktuellen Preisen und die werden ja nicht billiger je näher der Zeitpunkt der Reise ansteht.

    Ich würde wie gesagt schnellstmöglich vom Reisevertrag zurücktreten und du bekommst die Hälfte des Reisepreises erstattet.

    Sorry,die Logik verstehe ich nicht. Ich habe Personen,die die Reise genau zu den Bedingungen annehmen würden,wie wir sie eigentlich hatten. Gleicher Abflugtag,gleiche Uhrzeit,gleiche Fluggesellschaft,gleicher Ankunftflughafen,gleiches Hotel ,gleicher Aufenthaltszeitraum,gleicher Rückflug. Wieso sollen da die "neuen Flüge" teurer sein? Außer 2 Namen ändert sich doch rein gar nichts.

    Oder sehe ich da irgendetwas falsch? Uns ist das mit einer Stornierung und den Kosten(aktuell 50% bei 29.-22.Tag vor Reisebeginn) schon klar. Aber der andere Weg wäre doch besser für alle Beteiligten.

    Sierra Tequila ^^
  • 6966mimi
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    geschrieben 1551616739647

    Guten Tag miteinander, ich hätte da auch mal eine Frage und zwar kann ich aus Gesundheitlichen Gründen unsere Reise am 10.3 in die Türkei nicht antreten:disappointed: Nach langen hin und her haben wir uns nun dazu entschlossen das mein Mann alleine fliegt (Tickets sind da .) nun habe ich gestern bei HC angerufen ( buchen immer über HC) und denen mitgeteilt das ich nicht fliegen kann und bin davon ausgegangen das dies kein Problem ist . Ich dachte dann kann die Airline ja wenigstens noch mein Platz anderweitig vergeben, alles andere wie Hotelzimmer das nutzt mein Mann dann eben alleine, es ist ja auch alles bezahlt und mein Hotel hätte dadurch auch nichts weniger. Nun sagte man mir Gestern -man müsste eine Teilstonierung vornehmen und sie würden sich per Mail an mich wenden. Warum? Ich hätte ihnen ja nichts sagen müssen oder?Ich will ja auch gar kein Geld zurück ! Kann es jetzt sein das er nicht fliegen darf ? Verstehe ich alles nicht ! Was wäre denn gewesen wenn es mir im Flughafen schlecht geworden wäre und ich hätte nicht fliegen können, müssen dann meine Mitreisenden auch Zuhause bleiben ? ? ?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1551617553468

    @Tequila-Sunrise76:

    Weil die Flüge auf deinen Namen gebucht sind und die wahrscheinlich keine Namensänderung zulassen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Sokrates
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    geschrieben 1551618245047

    @6966mimi

    Die werden wohl Deine Reise stornieren und abrechnen. Aber das kann Dir sicher das HC-Reisebüro genauer sagen.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • HABERLING
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    geschrieben 1551618398978 , zuletzt editiert von HABERLING

    @6966mimi

    AGB: 10.3:

    "ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 70% des Reisepreises"

    Weil dir bei einer Teilstornierung 30% des anteiligen Reiespreises zurückerstattet wird.

    Bei einer sogenannten no-show, "am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises".

    Also nur 10% des anteiligen Reiespreises zurückerstattet wird.

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