Das Landgericht Frankfurt hat festgestellt, dass bei einem Frühstücksbuffet mindestens zwei Brötchen derselben Sorte, eine Sorte Marmelade, Butter und Kaffee in Form eines Büffets angeboten werden müssen.
Also eigentlich das "gute, alte" Frühstück, nur eben als Buffet und nicht serviert.
Bei einem "reichhaltigen Frühstücksbüffet meint das Landgericht Frankfurt, genügen drei verschiedene Sorten Brötchen, zwei Marmeladensorten, zwei Kaffeesorten, Butter, Joghurt, Orangen und Orangensaft vollkommen.
Aber, beispielsweise in Marokko, könne ein Gast nicht Schwarz- und Knäckebrot erwarten.
AG Frankfurt, 30 C 4289/8545
Also, jetzt gibt es endlich eine Richtlinie und so wie ich die Dinge sehe, werden die nun wirklich von 99,5 % aller "Frühstücksbuffets" erfüllt.