Das mit der Überbuchung dürfte das Einzige sein das hängen bleibt :shock:
Und was du bemängelst ist genau das was in den Bewertungen für das Hotel steht ( zumindest in letzter Zeit ) Vielleicht doch das nächste Mal informieren, kann viel ausmachen.
Das mit der Überbuchung dürfte das Einzige sein das hängen bleibt :shock:
Und was du bemängelst ist genau das was in den Bewertungen für das Hotel steht ( zumindest in letzter Zeit ) Vielleicht doch das nächste Mal informieren, kann viel ausmachen.
Danke, dass wollte ich nur wissen.
Mir ist klar, dass vieles nur der Nachvollziehen kann, der es erlebt hat.
Hauptanliegen:
Hotel überbucht u wir bekamen keine Nachricht.
2 Hotel weder in Side noch Strandnah.
Das Hotel hat übrigends 3 Sterne laut meinem Veranstalter.
"Es gab keine Handtücher, keinen Fön, kein Telefon, kein Sat.-TV, kein Mietsafe, keine Softanimation mit gelegentlicher Abendunterhaltung".
Wenn dies alles zugesicherte Eigenschaften, z.B. im Katalog waren, sind es natürlich Mängel. Allerdings gibt es bei Gerichtsurteilen die Tendenz, das Ganze über den gezahlten Preis zu relativieren.
Gruß privacy
Nachtrag: Das Ausweichhotel muß mindestens gleichwertig sein. Wenn es also weder am Strand noch im Ort liegt, der gebucht wurde, sind das weitere Mängel. Wenn sich die Mängel auf über 50 % addieren, wird von den Gerichten in der Regel noch zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zugebilligt.
..das war alles im Katalog, daher auch von mir aufgeführt.
Wurde ja dann ab dem 2 Tag im 2 Hotel alles erfüllt.
Das Ausweichhotel war ok, aber eben weder Strand direkt (ca. 500m) und von Side 25 min.
Danke privacy für deine Hilfe.
Tja, aber zwischen fordern und bekommen steht noch ein möglicherweise langer Schriftwechsel ( Frist beachten ) und oder RA , dann wünsch ich mal viel Erfolg
Auf jedem Fall heist das nicht das man das bekommt was im Forum geschrieben wird.
Immer Einzelfall. Und bitte nicht denken jetzt bekomme ich 50 % plus Schadenersatz .
nichts für ungut
nein, nein mir ist schon bewusst das theorie und praxis 2 welten sind.
vll. nehmen sie das hotel raus oder schauen sich es mal persönlich an, wie es da aussieht. das wäre auch ein erfolg.
mein ich doch : Zitat : bitte nicht denken
Durchaus übliche Rechtspraxis in einem nicht identischen, aber ähnlichen Fall:
Reisevertrag: Minderungsquote und Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bei Unterbringung in einem anderen, nicht gleichwertigen Hotel
ich bedanke mich bei allen und bin gespannt wie der Reiseveranstalter reagiert.
melde mich wie es ausgegangen ist.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!