Hallo!
Ich habe bei einer amerikanischen Fluggesellschaft auf der Website Flüge gebucht und bezahlt.
Bei der momentanen Wirtschaftskrise: was passiert eigentlich, wenn die Pleite gehen?
Hallo!
Ich habe bei einer amerikanischen Fluggesellschaft auf der Website Flüge gebucht und bezahlt.
Bei der momentanen Wirtschaftskrise: was passiert eigentlich, wenn die Pleite gehen?
Geld weg, was´n sonst? ( außer bei Ausnahmen wie "Chapter 11" usw. )
Viele Grüße.
Dann kannst Du versuchen, die Kosten für Deine Tickets aus der Konkursmasse der Airline zurück zu fordern. Chancen: Gegen null.
Hab ich mir schon gedacht!
Dann drückt mir mal die Daumen!
Welche Airline ist es denn?
Klar drücken wir die Däumchen
LG
Sandra
Viel eher ist doch interessant, was passiert, wenn man sich schon im Ausland befindet ? Und andere Airlines ebenfalls pleite gehen ? Mit denen man evtl. noch eine Chance gehabt hätte, zumindest zurück zu kommen.
Übrigens: Einige Reisebüros bieten Ihren Kunden eine "Flugticket-Absicherung" an und nehmen ihren Kunden damit das Risiko von Airline-Insolvenzen ab. Alle „Nur-Flug“ Buchungen dieser Kunden sind damit vor Schäden durch Airline-Insolvenzen geschützt.
Kostenpunkt liegt bei exakt 1,55 Euro inklusive Versicherungssteuer (19 %).
Oftmals wird in diesen Büros diese Versicherung dem Kunden nicht explizit "on top" berechnet, sondern ist ganz automatisch in der Buchungspauschale ( oder Service-Fee oder wie das Kind auch immer heißen mag ) inkludiert.
Viele Grüße.
Hier noch aktuelle Anmerkungen zum Thema:
Airline-Pleiten und wie man sich absichern kann
(Unterrubrik: Passagiere, die im Reisebüro schlecht beraten wurden ... )
Gruß privacy
Aus dem verlinkten Artikel:
@Reiserechtsspezialisten Rolf Metz sagte:
«Wenn Reisebüros Billette von Fluggesellschaften wie Alitalia vermitteln, die nahe am Bankrott sind, müssen sie ihre Kunden über das Risiko eines Ausfalls aufklären», sagt Rolf Metz. «Tun sie das nicht, sind sie haftbar, wenn die Airline Pleite macht.»
Vielleicht kann man diese pauschale Aussage für deutsche Vertriebswege in der Touristik ein wenig präzisieren:
Soweit das Reisebüro lediglich als Vermittler der Leistung auftritt, hat es zwar auch Aufklärungspflichten zu erfüllen. Im Hinblick auf Zahlungsfähigkeit und Bonität eines Leistungsträgers obliegen den Reisebüros jedoch nur eng begrenzte Pflichten.
Nach Ansicht des Reiserechtsexperten Prof. Ernst Führich soll ein sachlicher Anlass für den Vermittler zur Aufklärung erst dann bestehen, wenn er die drohende Insolvenz positiv kennt. Das Landgericht Kaiserlautern hat dies in einem Urteil aus dem Jahre 1998 vorsichtiger formuliert. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass eine Pflicht allenfalls dann bestehen könne, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine bevorstehende Insolvenz gegeben sind.
Zwar unterliegt es der Auslegung, zu welchem Zeitpunkt von hinreichenden Anhaltspunkten gesprochen werden kann, aber im Regelfall dürfte der Kenntnisstand eines Reisebüros nicht ausreichen, um fundiert über Solvenz oder ggf. auch zukünftige Insolvenz einer großen Airline urteilen zu können, mithin wird man ein Reisebüro dafür also auch nie zur Haftung ziehen können.
Und mit Verlaub und als persönliche Anmerkung: Das wäre ja auch noch schöner!
Viele Grüße.
hi.
also ich schreibe derzeit meine diplomarbeit zu dem thema. wenn die airline pleite geht, hast du so gut wie keine chancen etwas von deinem geld zurück zubekommen. drum wird jetzt gefordert, dass die eu eine insolvenzsicherung ähnlich wie beim reiseveranstalter mit dem sicherungsschein einführt, aber die herren in brüssel setzen ihre prioritäten leider anders.
die europäische reiseversicherung bietet jetzt ticket safe an, damit kannst du deinen flug gezielt gegen eine airline insolvenz versichert: www.ticketsafe.de
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!