• tom2020
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1192529577000

    Guten Tag allerseits,

    gestern abend sollte mein swiss-flug plangemäss um 22.30 in zürich landen. aufgrund einer technischen panne eines british airways flugzeuges war jedoch in london die startbahn gesperrt und unser flug konnte erst mit einer zweistündigen verpätung starten. somit landeten wir um 00.30 uhr in zürich und hatten keine zugverbindung mehr nach hause (luzern). ein taxi nach luzern würde sfr 300.- kosten denn die hotels in flughafennähe waren alle ausgebucht. kann ich von der fluggesellschaft (swiss oder BA?) dafür eine entschädigung verlangen oder muss ich für die kosten selbst aufkommen?

    besten dank für eure hilfe

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1192531226000

    Hallo,

    ich kenne mich natürlich im schweizer Recht nicht aus, doch ich gehe davon aus, daß es sich hierbei um höhere Gewalt handelt. Die Frage ist aber: Wie bist Du nach Hause gekommen?

    Sicher kannst Du nicht die Taxikosten verrechnen, so diese nicht angefallen sind. Außerdem wäre eventuell ein Mietwagen eine brauchbare Alternative gewesen. Auch ein Hotel, das weiter vom Flughafen entfernt ist wäre nach deutschem Recht zumutbar. Schließlich bist Du zur Schadensminimierung verpflichtet.

    Außerdem finde ich nur eineinhalb Stunden Reserve ohnehin recht knapp! Zumal hier die Landezeit gerechnet ist! Diese Verspätung kann es in London gerne einmal haben.

    Gruß

    Berthold

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
    Beiträge: 847
    geschrieben 1192531474000

    Hallo,

    es handelte sich wohl um diesen Zusammenstoß zweier Flugzeuge:

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,511655,00.html

    LG

    Ute

  • tom2020
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1192531623000

    schlussendlich übernachtete ich bei einer bekannten in der nähe von zürich, hatte aber auch taxikosten von sfr 50.- und kam heute verspätet zur arbeit.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1192531783000

    @tom2020

    Und wann ging der 1. Zug am Morgen ?

    Es gibt in Deutschland ein Gerichtsurteil, wonach nur derjenige

    zusätzliche Hotelkosten (allerdings beim Abflug) verlangen

    kann, wenn diese auch tatsächlich angefallen sind.

    Wer also am Flughafen nächtigt, hat keinen Anspruch.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • tom2020
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1192531822000

    @krabel sagte:

    Hallo,

    es handelte sich wohl um diesen Zusammenstoß zweier Flugzeuge:

    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,511655,00.html

    LG

    Ute

    Nein, ein anderes Flugzeug der BA hatte wegen überhitzen Bremsen einen platten Reifen. aber so wie's aussieht hatten die BA gestern abend nicht so glück mit ihren flugzeugen :?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1192531896000

    2 Stunden Verspätung sind nach gängiger Rechtsprechung eine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Die Weiterfahrt vom Flughafen zum Heimatort ist kein Bestandteil der gebuchten Reiseleistung, sondern alleine Sache des Fluggastes. Der Beförderungsvertrag endet m. E. mit der Aushändigung des Gepäcks am Kofferband.

    Somit wird die Fluggesellschaft nicht für die Mehrkosten aufkommen müssen.

  • tom2020
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1192531987000

    @privacy sagte:

    @tom2020

    Und wann ging der 1. Zug am Morgen ?

    Es gibt in Deutschland ein Gerichtsurteil, wonach nur derjenige

    zusätzliche Hotelkosten (allerdings beim Abflug) verlangen

    kann, wenn diese auch tatsächlich angefallen sind.

    Wer also am Flughafen nächtigt, hat keinen Anspruch.

    der erste Zug heute morgen wäre um 05:00 gefahren...

  • Shiny01
    Dabei seit: 1190764800000
    Beiträge: 73
    geschrieben 1192532138000

    Es wird wohl niemand für die Unkosten aufkommen, da es sich um höhere Gewalt handelt. Die Swiss kann nichts für die Verspätung. Das Problem das Passagiere nicht mehr nach Hause kommen, gibt es am Flughafen Zürich fast täglich. Da Flugzeuge (Linienflieger) bis 00.30 Uhr landen dürfen, die letzte Bahn aber um 23.43 nach Luzern aber auch nach Basel fährt. Vielleicht sollte die SBB mal einen Zug nach Mitternacht einführen?

  • mosaik
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    geschrieben 1192544058000

    Auch ich kenne das Schweizer Reiserecht nicht. Auf jeden Fall findet die Fluggastverordnung der EU keine Anwendung, weil Abflugs- und Zielflughafen kein EU-Flughafen sind.

    Ob nach Schweizer Reiserecht Ersatz für Hotel oder und Taxi zu leisten wären, kann ich, wie eingangs erwähnt, nicht sagen. Generell meine ich aber in diesem konkreten Fall, dass kein Anspruch besteht, da der Grund für die Verspätung nicht im Einflussbereich von der transportierenden Fluggesellschaft gelegen ist.

    Meint

    Peter

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