• privacy
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    geschrieben 1192549282000

    Ansprüche in diesem Fall eher nein,

    EU-Verordnung aber ein ganz klares JA ;)

    "Seit 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt."

    Die Schweiz und die EU-Verordnung 261/2004 >hier klicken<

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
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    geschrieben 1192553690000

    @privacy - danke für diesen Hinweis, das wusste ich noch nicht.

    lg

    Peter

  • ADEgi
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    geschrieben 1192556292000

    @Shiny01 sagte:

    Es wird wohl niemand für die Unkosten aufkommen, da es sich um höhere Gewalt handelt. Die Swiss kann nichts für die Verspätung. Das Problem das Passagiere nicht mehr nach Hause kommen, gibt es am Flughafen Zürich fast täglich. Da Flugzeuge (Linienflieger) bis 00.30 Uhr landen dürfen, die letzte Bahn aber um 23.43 nach Luzern aber auch nach Basel fährt. Vielleicht sollte die SBB mal einen Zug nach Mitternacht einführen?

    Laut bahn.de um 0.10 Uhr ab Airport!

    Gruß

    Berthold

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