Ansprüche in diesem Fall eher nein,
EU-Verordnung aber ein ganz klares JA
"Seit 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt."