Alles klar, schatzerle,
lies noch ein wenig weiter in den Bedingungen des Versicherers, für den Du arbeitest - Du wirst Erstaunliches entdecken - z.B. dass Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
Alles klar, schatzerle,
lies noch ein wenig weiter in den Bedingungen des Versicherers, für den Du arbeitest - Du wirst Erstaunliches entdecken - z.B. dass Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
@ erika ich arbeite nicht für die europäische. ich arbeite im innendienst alo verkaufe ich die schon mal gar nicht.
ich studiere jus
ich habe eben nur leichteren zugang.
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die meisten versicherungen schließen vorerkrankungen aus. darauf basiert das system der versicherung. sonst würde es zu teuer werden.
das risiko ist eben auf viele gestreut. wenn einer von vorn herein zu viel risiko hat dann würde es nicht funktionieren.
das das menschlich betrachtet nicht ok ist ist mir klar, nur die versicherung ist eben ein unternehmen.
wenn es nicht ausgeschlossen wird, dann zahlt man sehr viel mehr.
sandra will eh nicht die europäische nehmen - ist ja auch ihr gutes recht. und weiters hat sie schon eine versicherung.
was ich weiß hätte sandra aber keine vorerkrankungen gehabt.
Hallo Sandra,
eine kleine Anmerkung noch zum Thema mit Feriengrantie. Hier gibt es ja meist auch die Aussage, daß die Mehrkosten einer Früheren oder Verspäteten Rückreise übernommen werden.
Soweit mir bekannt gilt das aber nur bis zur versicherten Höhe. Falls Du also kurzfristig und in der Hauptsaison Rückflüge brauchst, so könnte das ein Problem werden.
Allzu schlimm dürfte es allerdings nicht sein, da Du soweit ich das richtig gelesen habe, ohnehin ein Paket abgeschlossen hast, so daß die meisten Gründe für einen Reiseabbruch ohnehin zusätzlich anderweitig versichert sind.
Berthold
Das ist nicht ganz korrekt.
Die Prämien für die Feriengarantie-/Reiseabbruch-Versicherung richten sich nach dem Reisepreis - mit den Leistungen hat der Reisepreis jedoch nichts zu tun.
Meist beinhaltet die Feriengarantie, dass die gleiche Reise wiederholt werden kann, wenn der Reiseabbruch in der ersten Hälfte des Urlaubs erfolgt.
Erfolgt der Abbruch in der zweiten Hälte des Urlaubs, werden die nicht verbrauchten Leistungen erstattet.
Auch wenn die Rückreise aus versicherten Gründen verspätet angetreten werden kann, ersetzt der Versicherer die Mehrkosten.
Der genannte erste und zweite Fall überschreiten die Kosten für den ursprünglichen Reisepreis und werden vom Versicherer übernommen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!