• Columbus
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    geschrieben 1083423522000

    Hallo Admin,

    wir hatten eine Horrorreise letztes Jahr.Kann gerne bei den Hotelbeschreibungen nachgelesen werden.(RIU FLORIDA BEACH-Katastrophenhotel). Wir haben mittlerweile die erfahrung gemacht, einfach mal einen gesalzenen Brief an die TUI und man bekommt einen Reisegutschein, der so klein ausfällt das man denken könnte die haben eine Null vergessen. Einfach nicht locker lassen immer wieder schreiben und letzten endes haben wir mit den Medien gedroht. Aufeinmal gehts. Wir hatten zum einen Bei TUI im Haupthaus angerufen weil etwas mit dem Katalogtext undeutlich war. Die sagten ja alle Preise mit drin. Wie nach Florida, von wegen keine Preise mit drin, also nachzahlen. Alle Rundreise hotels haben die erst mal einen Kategorie runtergesetzt, der Bus war eine Zumutung. Das Hotel in Miami war der Abschuß. Feucht , im Gang Schimmel, Fußboden klatschnass, Schimmel unter dem Waschbecken, Fenster ging nicht richtig zu, Putzfrau putzte sauber desto mehr Trinkgeld dalag, Ständig Feuerlarme auch Nachts, unfreundliches Rezeptionspersonal, Pool war ein Sonnenmilchtümpel, ständig wurde irgentwas gestrichen und man mußte aufpassen was man anfasst, die Strandliegenpreise trieben einen in den Konkurs, das nur mal ein Ausschnitt aus den Mallheurs. TUI wollte uns dann mit 50EUR abspeisen. Mit uns nicht

  • Klingone
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1089061232000

    Hallo Admin,

    mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.

    Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?

    Gruß,

    Heiko

  • Klingone
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1089061232000

    Hallo Admin,

    mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.

    Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?

    Gruß,

    Heiko

  • Klingone
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1089061242000

    Hallo Admin,

    mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.

    Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?

    Gruß,

    Heiko

  • Klingone
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1089061242000

    Hallo Admin,

    mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.

    Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?

    Gruß,

    Heiko

  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
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    geschrieben 1089246002000

    Ich schließe mich dem Vorschlag von Mary-Fresh an.

  • Woody_
    Dabei seit: 1083456000000
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    geschrieben 1089246002000

    Ich schließe mich dem Vorschlag von Mary-Fresh an.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1089898093000

    Konkret zu deiner Frage:

    Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.

    Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.

    Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

    "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1089898093000

    Konkret zu deiner Frage:

    Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.

    Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.

    Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

    "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!

    Gruß

    Peter

  • Joe.L
    Dabei seit: 1090972800000
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    geschrieben 1091041545000

    Hallo, habe gerade unseren Horrorurlaub mit INTERFLUG ins Forum gestellt und wir würden gerne gegen diese kr.......... Vereinigung vorgehen.

    Wo in Hamburg, südlich der Elbe oder Buxtehude gibt es einen guten Reiserechtler?

    Würde mich sehr über eine Mail freuen.

    Gruß

    Jörg

    Das Leben zu kennen und es dann zu lieben ..... Das ist die Kunst!
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