Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will - kann - darf - muss...-wie auch immer

  • hasi1410
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    geschrieben 1442511208000

    Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will - kann - darf - muss...-wie auch immer

    Hallo zusammen,bin neu hier und mich beschäftigt die o.g. Frage doch schon - länger...

    -sorry falls es dieses Thema schon irgendwo gibt - bitte verschieben . danke-

    Fange ich mal kurz an.... Reisemängel mit/bei der Reiseleitung Schriftlich fixieren und von dieser Unterschreiben / Quittieren lassen um ggf. nach der Rückkehr Ansprüche stellen zu können.- Soweit hab ich´s ja kapiert.

    Das Sammelsurium der Reisemängel ist ja bekanntlich vielfältig,daher möchte ich auf Einzelheiten nicht eingehen.

    Nur.... ich denke mal - die Jungs und Mädels sind sicherlich von ihrem RV,der schließlich und endlich auch ihr Arbeitgeber ist, "instruiert" mal vorsichtshalber nix zu unterschreiben.Da die ja genau wissen,warum man das quittiert haben möchte.

    Sicherlich bleibt da noch der beschwerliche Weg mit Zeugen,Fotos ect.

    Ich pers. habe da die Erfahrung gemacht,dass es mit vielen Foto´s und doch recht aufwendiger Korrespondenz auch zumindest "Teilerfolge" gibt.

    Da wäre der unterschriebene Protokollweg sicherlich der einfacherere...

    daher meine Frage,und schon mal Danke für die Antworten.

  • bernhard707
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    geschrieben 1442512008000

    Willkommen im Reiseforum!

    Deine Frage ist vermutlich rein hypothetisch und bezieht sich nicht auf bereits erlebte Erfahrungen?

    In der Regel ist natürlich bei Pauschalreisen der Beauftragte vor Ort des Veranstalters (Reiseleiter) der erste Ansprechpartner für die Bitte um Abhilfe, oder wenn dies nicht möglich sein sollte angezeigte Mängel zu protokollieren. Eine Unterschrift ist allgemein nicht üblich und auch nicht nötig.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • hasi1410
    Dabei seit: 1345420800000
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    geschrieben 1442512810000

    Na das war ja mal eine superschnelle Reaktion-Kompliment!

    nee.. so ganz hypothetisch war das jetzt nicht,ging damals um Baulärm...

    beim "Erstgespräch" -ja wohl allen bekannt,hab ich so ganz ganz leise anklingenlassen,dass es doch "etwas über dem normalen Level" liegt. Der Reiseleiter sagte damals,das es doch nicht ganz so schlimm sei-das übliche also.-was soll er sonst sagen?-man hätte uns schon Unterkünfte weit weg von der Bausstelle gegeben.

    Ich hatte sofort den Eindruck,du kannst sagen was du willst,der Unterschreibt/Quittiert mal nix.

    Und habe das dann im Nachgang zuhause reklamiert,wie schon beschrieben mit recht aufwendiger Korrespondenz

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442514991000

    Das Mängelprotokoll sollte ggf. schon als zur Kenntnis genommen quittiert werden.

    Damit bestätigt der Reiseleiter nicht den Mangel an sich sondern lediglich die Anzeige des Beschwerdeführers.

    Es spielt für die späteren Verhandlungen hinsichtlich einer Minderung keine Rolle, ob der RL sagte "Ja Herr / Frau hasi, die Baustelle lärmt ordentlich!", maßgeblich ist vielmehr der reine Vorgang "Herr / Frau hasi beschweren sich bei der örtlichen Agentur und setzen Termin zur Abhilfe" (= wahren damit ihren Anspruch).

    Scheinbar wird landläufig irrtümlich angenommen, der Mangel als solcher müsse quasi "abgenickt" werden, dies ist jedoch nicht der Fall.

    Insofern ist der RL auch verpflichtet, den Vorgang Beschwerdeführung zu bestätigen und wird nicht etwa von seinem Arbeitgeber (zumeist übrigens die örtliche Incoming Agentur, und ist diese mithin nicht für einen späteren Ausgleich verantwortlich!) an der kurzen Leine gehalten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daggy1
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    geschrieben 1442515502000

    @hasi1410

    Willkommen im Forum!

    Falls vor Ort leider keine Abhilfe möglich ist, z.B. wenn die Hotels in der Hauptsaison komplett ausgebucht sind: Die Reiseleiter - zumindest die der großen RV -  haben für Mängelrügen Vordrucke, die gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Inhalt: Beschreibung des Reisemangels und (wichtig!) erwartete Art und ein konkretes Datum für Abhilfe vor Ort.

    Dieses Formular belegt ohne Rechtsanspruch, 1. wann und dass du der RL den bestehenden Reisemangel angezeigt hast (Achtung: Mängel müssen sofort! nach deren Feststellung gerügt werden, du kannst also damit nicht bis zum Urlaubsende warten) und 2. ob und welche Abhilfe angeboten wurde.

    Dieses Formular schickst du dann nach deinem Urlaub unter Angabe der Höhe deiner Forderung plus Fotos & Co. an deinen RV, wobei du die einzuhaltende Frist im Kleingedruckten deines Reisevertrags findest. Mehr zu diesem Thema findest du z.B. auch hier .

    Ob du die geforderte Summe ohne Rechtsanwalt durchsetzen kannst, ist eine andere Frage, aber dieser von der RL unterschriebene "offizielle" Vordruck ist meiner Erfahrung nach im Härtefall ein guter Einstieg in Verhandlungen mit dem RV.

    LG

    Dagmar

  • bernhard707
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    geschrieben 1442517390000

    @vonschmeling sagte:

    Das Mängelprotokoll sollte ggf. schon als zur Kenntnis genommen quittiert werden.

    Damit bestätigt der Reiseleiter nicht den Mangel an sich sondern lediglich die Anzeige des Beschwerdeführers...

    Dafür ist selbst bei einer Bausteinbuchung eines Resorts über einen Veranstalter dessen Mängelprotokoll mit vermerkter Buchungsnummer und Kürzel des ausstellenden Beauftragten des Veranstalters ausreichend um berechtigte Ansprüche geltend machen zu können.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1442518258000

    @bernhard

    Zum einen ist vollkommen zu vernachässigen, in welchem Rahmen beim Veranstalter gebucht wurde, zum anderen beschreibst du nichts anderes als eine Quittung der Beschwerde.

    Ob das Protokoll nun lediglich paraphiert, gestempelt oder doch vollständig unterschrieben ist, hat tatsächlich keinerlei Auswirkung auf seine Rechtskraft.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1442519682000

    Repetitorium:

    Hier geht es weder um die Formalität der Quittung, noch gar um persönliche Befindlichkeiten des zum Quittieren Aufgeforderten!

    Ich persönlich lese aus hasis Vortrag eine etwas überobligatorische Rücksichtnahme hinsichtlich der Bereitschaft des RL, eine Beschwerde als solche zu bestätigen.

    Sie/er imaginiert diverse Befangenheitssignale, die so nicht vorhanden sind.

    Vielleicht hilft ihr/ihm mithin der Hinweis, dass der RL damit nicht seine zwangsläufige Kündigung mangels Loyalität und mittels Plazet besiegelt sondern in einem lediglich formalen Akt vollkommen unpersönlich bestätigt, eine Beschwerde über den Sachverhalt xy entgegengenommen zu haben?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • hasi1410
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    geschrieben 1442520291000

    Ihr seid sooo lieb :kuesse: ! Danke nochmal für die Antworten - jetzt blicke ich besser durch :D

    Also wenn jetzt das "nächste Mal" was sein sollte,nicht durch Sprüche und Kommentare irritieren lassen,sondern Mängelprotokoll - auch zur Not alleine aufstellen,Quittieren lassen.Auf Abhilfe pochen und sollte es nix bringen nach der Rückkehr mit dem RV spreche.bzw das Vortragen

    Dankeeeeeeeee

  • vonschmeling
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    geschrieben 1442521399000

    Genau so sollte der Ablauf sein ... ;)

    Es schadet nicht, vorsorglich Audiodokumente oder visuelle Darstellungen vorzuhalten - aber das muss man vor Ort nicht mit dem Reiseleiter austüfteln ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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