Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will - kann - darf - muss...-wie auch immer

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1442527521000

    So ganz klar ist mir das noch nicht.

    Ich vermisse eigentlich die Antwort auf die Frage: "Wenn die Reiseleitung nicht unterschreiben will...."

    Wie verhalte ich mich bzw. was kannn ich machen wenn der Reiseleiter es einfach ablehnt, eine berechtigte Müngelrüge zu unterschreiben, einfach von dannen geht und sich nicht mehr blicken lässt? Ich kann ihn doch nicht mit Gewalt zwingen.

    Sealord
  • vonschmeling
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    geschrieben 1442528928000

    Du kannst dich dann an die zuständige Agentur wenden und dich zusätzlich noch über das Verhalten des örtlichen Reiseleiters beschweren.

    Ist aber ein absolut unwahrscheinliches Szenario ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1442530024000

    vs,

    erst einmal danke für Deine Info.

    Nun, ganz so unwahrscheinlich ist dies wohl nicht, denn dies ist mir bereits passiert.

    Und wie erkenne/erfahre ich die zuständige Agentur des Reiseleiters?

    Ich weiß ja nur, das er für meinen RV tätig ist, doch von welcher Agentur vor Ort???

    Sealord
  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
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    geschrieben 1442533891000

    sealord: ... Wie verhalte ich mich bzw. was kannn ich machen wenn der Reiseleiter es einfach ablehnt, eine berechtigte Müngelrüge zu unterschreiben, einfach von dannen geht und sich nicht mehr blicken lässt? ...

    Die meisten Änderungswünsche lassen sich doch schon freundlichst an der Hotelrezeption erledigen. Erst wenn sich da keine Besserung anbietet, ist die RL der nächste Ansprechpartner. Und falls sich die RL als inkompetent erweist - jede RL hat einen Chef, jede Agentur vor Ort einen Auftraggeber... (Pauschalreisende finden erste Kontaktdaten in den Infoordnern der RV).

    Ich hatte einen solch krassen Fall bisher nur einmal, da mutierte das gebuchte "Familienzimmer superior mit Meerblick"  zu einer Sperrholzbaracke mit Blick auf die Hotel-eigene Kläranlage. Das Hotel hatte angeblich keine Möglichkeit, und die RL wollte auch nichts unternehmen, sogar die lokale Agentur konnte oder wollte wg. angeblich ausgebucht plus Herbstferien nicht helfen. Bla & bla...

    Also habe ich mein RB hier in D angerufen, nach Absprache eine handschrifliche Mängelliste dorthin gefaxt. Noch am gleichen Tag wurde zufällig :laughing: das gebuchte Zimmer frei, und wir konnten umziehen. Danke an mein kompetentes RB!!!

    Wir haben trotzdem jede Menge Fotos gemacht und Kontaktadressen mit anderen betroffenen Gästen ausgetauscht, denn es gab noch jede Menge weiterer Abweichungen zum gebuchten Hotelniveau. Dadurch und durch die Hilfe meines RB haben wir damals eine "erfreuliche Regelung" mit dem RV erreicht. Wobei wir auch die Kompetenz der RL vor Ort angezweifelt haben.

    Eine solch extreme Situation wünsche ich keinem Urlauber,  aber man sollte sich in berechtigten Fällen einfach nicht mit Floskeln abwimmeln lassen. Die "schönste Zeit" des Jahres will man schließlich genießen?

    LG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1442544413000

    "Änderungswünsche" sind keine Mängelrügen - Mängelrügen sind nicht ausreichend beim Hotelier vorzutragen, damit muss man sich - zur Wahrung seiner Ansprüche - an die Reiseleitung vor Ort oder den Veranstalter direkt wenden.

    Ist der RL nicht greifbar (auch nicht telefonisch) sollte man die entsprechende Hotline des Veranstalters kontaktieren.

    Ausnahme: Direkte Hotelbuchung - in diesem Fall muss eine Beschwerde tatsächlich mit dem Hotelier bereinigt werden und sind Forderungen im Nachgang der Reise eher schwierig beizutreiben ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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