1. Die hier zitierte Gastwirtehaftung gilt primär nur in Deutschland. Der Fall ereignete sich aber auf Madeira (Portugal).
2. Sagt ein Gastwirt: "Geben Sie mir doch Ihre Mäntel, ich hänge sie auf" - wäre ein Verwahrungsvertrag mit dem Gastwirt geschlossen worden und er würde sehr wohl für die Garderobe haften trotz seines Schildes!!
3. ...Denn die Verwahrung des Reisegepäcks gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Umfang der Leistungen der Beklagten [Reiseveranstalter]... und der Kunde hat den Veranstalter geklagt, NICHT das Hotel, das ja u. U. vielleicht dafür nach portugiesischen Gesetzen haftbar gemacht werden könnte.
In der Urteilsbegründung stehen noch andere Punkte, die diesen Standpunkt der Nichthaftung untermauern.
4. Wenn jemand sein Gepäck ausgecheckt hat und in irgendeinen Raum zur Aufbewahrung gibt, so macht er dies freiwillig. Er könnte ja beim Gepäck bleiben, es mitnehmen o. ä.
Ganz berühmtes Beispiel: man kommt zum Frühstück bei einer Rundreise und stellt gleich, weil ja viel bequemer, den Koffer zum Bus (oder in die Hotelhalle). Der Fahrer ist zwar noch nicht da, aber schließlich will man ja noch gemütlich frühstücken. Nach dem Frühstück ist der Fahrer da, aber der Koffer weg. KEINE Haftung von irgendwem!
Gruß
Peter