• emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1160168094000

    ... haftet der Reiseveranstalter jedenfalls nicht.

    Auch wenn die Reiseleitung am Abreisetag auf die

    Abstellmöglichkeit im Gepäckraum des Hotels hingewiesen hatte.

    So urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte,

    Aktenzeichen: 16 C 289/05

    Der Spiegel berichtet hier:

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,441145,00.html

    Bleibt noch die Reisegepäckversicherung oder

    die Hausratversicherung oder das Hotel.

    Wer kommt da wohl für auf -

    oder bleibt der Reisende auf dem Schaden sitzen ?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1160215713000

    Auszug aus der Urteilsbegründung:

    ...Dem Kläger steht kein Anspruch gemäß §651 f Abs 1. 398 BGB zu. Denn die Verwahrung des Reisegepäcks gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Umfang der Leistungen der Beklagten...

    Ende

    Man kann eben nicht alles und jedes anderen anlasten, so gerne es die Zeit sich wünschte...

    Gruß

    Peter

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1160264179000

    na ja aber ein bißchen kurios finde ich das schon: wenn einem von der putzfrau etwas aus den hotelzimmer gestohlen wird, kann man es dieser nicht anlasten, weil man es nicht beweisen kann.

    wenn man am abflugtag netterweise eine gemeinschaftsdusche inkl. einem gemeinschaftsabstellraum für seine koffer bekommt, aber trotzdem noch seinen letzten urlaubstag genießen möchte und nicht städnig die koffer im blick haben will, kann man niemanden dafür haftbar machen. irgendwie sinnlos.....

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1160272628000

    Einleuchtend.

    Besucht man ein deutsches Restaurant, hängt an jeder Garderobe ein Schild, das darauf hinweist, daß der Wirt nicht für die Garderobe haftet (und auch nicht für die Autoschlüssel in der Manteltasche).

    Das reine Angebot der Gepäck- oder Garderoben-Aufbewahrung beinhaltet nicht die Haftung dafür.

    Eine Haftung wäre nur dann gegeben, wenn man speziell für diese Dienstleistung bezahlen müßte und eine Quittung hätte.

    Manchmal fragt man sich schon, wo die Urlauber ihr Hirn lassen, wenn sie sich in den Ferien befinden...

  • Harzer
    Dabei seit: 1127260800000
    Beiträge: 1838
    Zielexperte/in für: Belgien
    geschrieben 1160282296000

    Wenns noch im Zimmer war, die Hausratversicherung. Wenn die Versicherung kolant ist, dann auch, wenn es unten schon in dem Abstellraum sich befindet.

    Ich würde z.B. auch nie eine Reisegepäckbersicherung abschließen, weil die zahlt nur dann, wenn man sein Gepäck nicht fahrlässig aus den Augen verliert. Und wenn ich mein Gepäck im Blick habe, dann lasse ich mir ja auch nichts klauen.

    Leben und leben lassen!
  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
    Beiträge: 583
    geschrieben 1160298890000

    Es ist doch die Überlegung:

    Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

    Ich bin bisher davon ausgegangen das die Haftung beim Hotelbetreiber liegt. Es ist ja auch unerwünscht das ich den Koffer mit an den Strand nehme oder mit diesem 6 Stunden in der Lobby sitze.

    @ Erika1

    Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1160301076000

    @'Bifi44' sagte:

    Es ist doch die Überlegung:

    Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

    MfG Rainer

    @rainer. das ist es ja, was ich meine. es gibt dafür keine haftung.

    irgendwie wird man als urlauber ganz schön allein gelassen.

    denn wer setzt sich von, um bei deinem beispiel zu bleiben, von 12 bis 17 uhr in die lobby und passt auf seinen koffer auf.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1160303260000

    1. Die hier zitierte Gastwirtehaftung gilt primär nur in Deutschland. Der Fall ereignete sich aber auf Madeira (Portugal).

    2. Sagt ein Gastwirt: "Geben Sie mir doch Ihre Mäntel, ich hänge sie auf" - wäre ein Verwahrungsvertrag mit dem Gastwirt geschlossen worden und er würde sehr wohl für die Garderobe haften trotz seines Schildes!!

    3. ...Denn die Verwahrung des Reisegepäcks gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Umfang der Leistungen der Beklagten [Reiseveranstalter]... und der Kunde hat den Veranstalter geklagt, NICHT das Hotel, das ja u. U. vielleicht dafür nach portugiesischen Gesetzen haftbar gemacht werden könnte.

    In der Urteilsbegründung stehen noch andere Punkte, die diesen Standpunkt der Nichthaftung untermauern.

    4. Wenn jemand sein Gepäck ausgecheckt hat und in irgendeinen Raum zur Aufbewahrung gibt, so macht er dies freiwillig. Er könnte ja beim Gepäck bleiben, es mitnehmen o. ä.

    Ganz berühmtes Beispiel: man kommt zum Frühstück bei einer Rundreise und stellt gleich, weil ja viel bequemer, den Koffer zum Bus (oder in die Hotelhalle). Der Fahrer ist zwar noch nicht da, aber schließlich will man ja noch gemütlich frühstücken. Nach dem Frühstück ist der Fahrer da, aber der Koffer weg. KEINE Haftung von irgendwem!

    Gruß

    Peter

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1160303426000

    @'Bifi44' sagte:

    Es ist doch die Überlegung:

    Um 12 Uhr soll ich das Zimmer räumen. Um 18 Uhr ist der Transfer. Der Koffer wird im Hotel in einen Gepäckraum gestellt. Gibt es hier eine Haftung?

    Ich bin bisher davon ausgegangen das die Haftung beim Hotelbetreiber liegt. Es ist ja auch unerwünscht das ich den Koffer mit an den Strand nehme oder mit diesem 6 Stunden in der Lobby sitze.

    @ Erika1

    Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

    MfG Rainer

    Du stellst den Koffer freiwillig in den luggage-room. Kein Mensch zwingt dich dazu. Mit Sicherheit haben der Hotelier und der Veranstalter nichts dagegen, dass du deinen Koffer mit an der Strand nimmst.

    Es gibt aber eine Alternative, die ich immer nutze: Im Koffer befinden sich keine Wertsachen und den Safe benutze ich bis etwa eine Stunde vor Abfahrt. Wer unbedingt meine dreckige Wäsche klauen will...

    Gruß

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1160322293000

    @'Bifi44' sagte:

    @ Erika1

    Zumindest in Deutschland gilt, wenn ich die Garderobe abgeben muss, haftet der Betreiber für die Sicherheit. Nur wenn die Ablage der Garderobe freiwillig erfolgt liegt die Haftung bei mir.

    MfG Rainer

    Ds meinte ich doch:

    Eine Haftung wäre nur dann gegeben, wenn man speziell für diese Dienstleistung bezahlen müßte und eine Quittung hätte.

    Mantel an der Garderobe abgeben, bezahlen und man erhält i.d.R. ein Märkchen oder Kärtchen. Dann haftet der Garderobier/Veranstalter/Wirt.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!