@'Sina1' sagte:
...ein Tip noch...wenn Du in dem Schreiben erwähnst, daß Du Stammkundin bist und bislang immer zufrieden warst (habe ich Deinen alten Posts entnommen) und auch mit einem Reisegutschein einverstanden wärst (vorausgesetzt, das wäre ok für Dich), fällt der Erstattungsbetrag meist etwas großzügiger aus - Kulanz zwecks Kundenbindung...
Klar, dann bekommst Du 15,00€ mit der Begründung sonst hätte es nur 10,00€ gegeben.
Als Antwort kommt nur ein Standartschreiben, egal ob Stammkunden und Zufriedenheit.
Der Tip von Sina nützt da leider nichts.
@'Sina1' sagte:
...
Thema Anwaltsgebühren: Püppine, goggle mal zum Thema "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" - ersetzt seit 01.07.04 BRAGO. Viel Spaß damit...
Da hättest Du doch die passende Textpassage einfach mal verlinken können, dass wäre nett von Dir gewesen und dann hätte ich auch Spass gehabt.