• pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1517252890291

    Wir haben heute von der SÖP einen Schlichtungsvorschlag erhalten.

    Wir sollen 2x100 Euro anstatt 2x400 Euro wieder bekommen (Mittelstrecke).

    Es geht um eine Folgeverspätung wegen schlechtem Wetters.

    So ganz zufrieden bin ich nicht, wenigstens insgesamt 400 Euro sehe ich als angemessen.

    Aber wie weiter?

    Den Vorschlag ablehnen: Eventuell gehen wir ganz leer aus, falls z.b. ein flugportal ablehnt oder nichts raus bekommt.

    Wenn wir den Vorschlag annehmen, ist er ja verbindlich, also weitere Schritte ausgeschlossen?

    Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1517254853262

    Wenn euch gesetzlich tatsächlich 800,-- € zustehen selbstverständlich ablehnen. Dann wären mir auch 400,-- € wenig

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1517255519995

    Naja, zustehen, ist so eine Sache...

    So klar ist der Fall aber leider nicht...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517258222016

    Unterbreite beherzt dein Angebot (200€ / Person).

    Natürlich könnt ihr andernfalls auch komplett unterliegen, das ist nicht seriös vorherzusagen.

    Falls der Deal geltender Rechtsprechung widerspricht ist er durchaus anfechtbar unbeachtlich eurer Zustimmung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • domrepfan1995
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    geschrieben 1517297280723

    Wenn es wirklich wegen schlechtem Wetter war, würde ich annehmen, denn dafür kann die Fluggesellschaft nichts. Allerdings hate Condor auch bei mir einmal angegeben, dass es wegen dem schlechten Wetter nichts gibt. Flighright hatte recherchiert und festgestellt, dass das schlechte Wetter einen Tag vorher war und ich bekam dann doch mein Geld! Notfalls Flightright einschalten, die bekommen nur ihre Provision im Erfolgsfall.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517297776583

    Es geht um eine Folgeverspätung weg. schlechten Wetters, da wird auch die hochgelobte Inkassofraktion nicht erfolgreicher sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1517302813940

    Danke für die Antworten!

    Ich habe nochmal drüber geschlafen und werde das Angebot annehmen.

    Nicht, dass ich dann im ungünstigsten Fall ganz ohne Entschädigung da stehe...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517302884328

    Das könnte durchaus passieren bei der Fallkonstellation ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1517404279455

    @domrepfan1995 sagte:

    Wenn es wirklich wegen schlechtem Wetter war, würde ich annehmen, denn dafür kann die Fluggesellschaft nichts.

    Das stimmt natürlich erst einmal, allerdings frage ich mich, warum sich die Fluggesellschaft dann überhaupt auf eine Schlichtung einläßt.

    (wenn sie ja aufgrund Schlechtwetters nichts dafür kann)

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1517421333480

    Die SÖP spricht ja erstmal aufgrund ihrer Recherchen und ihrem Rechtsverständnis eine Empfehlung aus, die beiden Parteien zugeht. Jede Partei für sich kann dann entscheiden, ob sie dieser Empfehlung folgt. Ich kann dem Beitrag von pzl64 nicht entnehmen, dass Condor der Schlichtungsempfehlung schon zugestimmt hätte. plz64 ist ja jetzt erstmal genauso wie Condor angehalten, der SÖP mitzuteilen, ob er der Empfehlung folgt. Das heißt noch lange nicht, dass Condor dieselben Interessen verfolgt. Condor kann das Schlichtungsangebot immer noch ablehnen. Wird die Empfehlung allerdings von beiden Seiten akzeptiert, ist sie für beide rechtsverbindlich. @pzl64, Du erhältst ja mit der Schlichtungsempfehlung der SÖP auch eine umfassende Begründung zu dem Fall. Hier wird dir auch sehr detailliert erläutert, warum sich die SÖP für einen Ausgleich von 100 € statt der höchstmöglichen 400 € entschieden hat. Zu der Begründung hast du dich leider in deinem Beitrag nicht geäußert. Ich gehe davon aus, dass die SÖP aufgrund umfassender Recherchen zu dieser Schlichtungsempfehlung gekommen ist und dass tatsächlich außergewöhnliche Umstände, die der Fluggesellschaft nicht angelastet werden können, zum großen Teil bei der Bewertung der Flugverspätung zum Tragen kamen. Lass uns doch mal wissen, ob Condor sich auf die Schlichtung eingelassen hat.

    Ich selbst führte 2016 über die SÖP Beschwerde gegen AirBerlin wegen einer Flugverspätung von 17 Stunden. Air Berlin bezog sich ganz klar auf „widrige Wetterbedingungen“. Die SÖP hatte aufgrund eigener Recherchen „starke Zweifel“ an der Begründung und führte dies in ihrer Begründung zur Schlichtungsempfehlung derart versiert und detailliert aus, dass ich für einen etwaigen Klageweg nicht mal mehr einen Anwalt gebraucht hätte. Die Empfehlung der SÖP lag in meinem Fall bei 480 € für die Langstrecke, AirBerlin hat die Schlichtungsempfehlung komplett abgebügelt. Soviel dazu. Den Klageweg hielt ich mir innerhalb der Beschwerdefrist offen, AirBerlin kam mir letztendlich aber mit ihrer Insolvenz zuvor. So kann’s gehen.

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