Ich gebe euch Bescheid, ob mein Fall angenommen wird...
Wie mit Schlichtungsvorschlag umgehen?
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geschrieben 1518195393383
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geschrieben 1518197175557
Good on you!
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geschrieben 1518282940141
@jlechtenboehmer sagte:
So wie geschrieben !
SÖP schlägt vor - Condor lehnt ab - pzl64 will Inkasso beauftragen ...
da gehören sicher noch einige Schritte dazwischen.
Nein.
Nehme doch mal an, der Ablauf ist der gleiche wie wenn ich Mietrückstände einfordere ....
Ja.
Ohne Titel fehlt sicher eine gewisse Grundlage ?
Nein. Den Titel kannst du immer noch erwirken, wenn die Forderung trotz Inkasso oder Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Der betrifft einzig und allein die Vollstreckbarkeit und nicht die Geltendmachung - nur mal so generell.
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geschrieben 1518300533177
Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt, dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können. Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
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geschrieben 1518308067563 , zuletzt editiert von vonschmeling
@jlechtenboehmer sagte:
Na dann hat es Frau vonschmeling ja endlich doch erkannt,dass wir erst eine Forderung stellen müssen und nicht nach dem gescheiterten Vorschlag gleich ein Inkasso betreiben können.
Nein, das hat die Frau vs gar nicht erkennen müssen, lieber jott!
Ich vermute allerdings, du podcastest inzwischen in der Sendung mit der Maus, und da kann der jott uns dann doch sicher ganz toll erklären, warum wir schon längst eine Forderung wirksam gestellt haben und keineswegs ein Inkasso beitreiben werden sondern ein Inkasso mit der Beitreibung beauftragen?
Der jott hat gaaanz viel nachgedacht bevor er was sagte, aber er hat halt auch nicht so überall den Durchblick. Das ist nicht schlimm, der jott wird damit bestimmt klarkommen ...
Sonst hätte ich wirklich gesagt : Gute Nacht, Rechtsstaat.
Das würde er zum Beispiel nicht sagen, wenn er so einigermaßen den Durchblick hätte ... tztztztzzzz ...
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geschrieben 1518459749544
Zunächst einmal besteht eine Forderung immer, wenn Ware oder Leistung in irgendeiner Form bestellt oder geliefert wurde.
Es obliegt zwar dem Besteller oder Empfänger, die Forderung in ihrer Form oder wenigstens ihrer Höhe zu bestreiten - den Forderungsvorgang selbst kann er evtl. aber erst vor Gericht wirksam aufhalten.
plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Ob das strategisch ratsam ist steht auf einem anderen Blatt - die Möglichkeit immerhin steht ihm offen.
Du solltest demnach deine Wahrnehmung hinsichtlich der Methoden vielleicht mal einem Update unterziehen?! Nix für ungut ...
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geschrieben 1518469309360
@vonschmeling sagte:
plz64 nun hat einen Mangel bei der Erbringung der Leistung beklagt und erhofft sich eine Kompensation. Der Vertragspartner lehnt Forderungen soweit ab und wähnt sich durch außergewöhnliche Umstände exkulpiert. plz64 könnte soweit auch einfach Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ergehen lassen und schauen, was dabei rauskommt.
Noch mal :
Ich kann bislang nichts von einer FORDERUNG erkennen - es war lediglich die Rede von einem Vorschlag.
Und dieser VORSCHLAG wurde abgelehnt ; darauf hin sollte ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Da kann Frau vonschmeling soviel schreiben wie sie will, es ändert nichts am Sachverhalt !
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1518470556481
Und wo genau soll jetzt das Problem sein?!
Wenn ich der Meinung bin, ich hätte eine Forderung gegen jemanden, kann ich ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung des vermeintlichen Anspruchs beauftragen...
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geschrieben 1518471292109
Falsch, plz64 hat eine Kompensation gefordert und dieser Forderung wurde widersprochen. Das ist nicht als "freundlicher Vorschlag" misszuverstehen.
Die Bezifferung des Anspruchs hat er vielmehr der Bewertung durch die SÖP zunächst anheimgestellt. Diese hat eine solche vorgenommen, leider ist die Condor dem Angebot jedoch nicht gefolgt und widerspricht dem Anspruch insgesamt (mit mutmaßlich der Begründung außergewöhlicher Ereignisses fern der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens).
Denselben Anspruch wird plz64 jetzt mittels eines Beitreibungsdienstleisters durchzusetzen versuchen und über Erfolg oder Misserfolg seiner Mission hier Bericht erstatten.