• Bamiboy
    Dabei seit: 1313884800000
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    geschrieben 1313943063000

    Guten Tag Liebe Foren Gemeinde,

    Habe folgende Frage wie schon im Titel erwähnt.

    Und zwar:

    Habe mit Meiner Freundin einen 14 Tägigen Ägypten Urlaub gebucht und alles hat super geklappt bis auf unseren Rückflug, das war echt eine Katastrophe.

    Rückflug war geplant am 14.08.2011 6:40 - 12:45 Uhr mit Air Berlin (AB3401) nach Dresden.

    15 Stunden vor der Abholung hat sich der Flug geändert auf 14.08.2011 19:50 - 23:25 Uhr mit Air Berlin (AB3649) soweit so gut kann ja alles passieren. Deshalb soll man ja vorher nochmal schauen wobei 15 Stunden auch schon recht kurzfristig sind (in der Regel 1 - 2 Tage vor Abflug) Nun sollten wir 16:50 Uhr vom Hotel abgeholt werden.

    14:20 Uhr klingelte das Telefon und ich kam gerade aus der Dusche und bekam die Mitteilung das unser Flug gestrichen wurde und wir doch in 20 Minuten unten an der Rezeption sein sollten weil unser Bus kommt. Wir sollten nach Zürich Fliegen, dort Übernachten und am nächsten Tag mit dem Zug nach Dresden.

    Also Koffer gepackt und runter zur Rezeption innerhalb der 20 min. *puhh*

    Dann bekamen wir dort einen neuen Anruf von Thomas Cook mit neuen Flugdaten.

    Wir sollten noch eine Nacht im Hotel bleiben und am nächsten Tag nach Hamburg fliegen  (DE1033) und von dort mit dem Zug nach Dresden.

    Also zurück ins Zimmer. Abends halb 11 wurde uns ein Zettel unter der Tür durch geschoben. Auf diesem stand das unser Flug anstatt nach Hamburg nach Düsseldorf geht (DE1893). Die Flugzeiten waren fast gleich.

    Am nächsten Tag flogen wir also nach Düsseldorf und kamen da gegen 17:10 an.

    Nun schnell zum Neckermann Schalter um denen das Problem zu schildern und neue Tickets für Bahn/Flugzeug zu bekommen.

    Bahn war unzumutbar da wir 11 Stunden gefahren währen und hätten 7 mal umsteigen müssen. Dazu kommt das ich für Montag noch einen Tag Urlaub nehmen musste und mein Chef mich schon vermisst hat.

    Wir bekamen dann nach langem hin und her und vielen Telefonaten zum Glück Tickets für einen Flug von Düsseldorf nach Dresden auf 20:30 Uhr.

    21:45 Uhr waren wir dann endlich in Dresden gelandet und konnten unsere Heimreise mit dem Auto antreten.

    Nun zu meiner Frage,

    wieviel Entschädigung steht mir und meiner Freundin für diese unannehmlichkeit

    verbunden mit viel Stress zu??

    Danke schonmal im Vorraus und ich hoffe das euch so etwas niemals passiert.

  • miss_varna
    Dabei seit: 1216166400000
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    geschrieben 1313945089000

    Meine persönliche Einschätzung, die auf keiner rechtlichen Grundlage basiert:

    Ihr hattet viel organisatorischen Hickhack, keine Frage. Aber letztendlich wurdet Ihr zu Eurem Ankunftsort befördert (einen Anspruch auf Non-Stop-Flug gibt es nicht), ohne dass Euch dadurch Mehrkosten entstanden sind, außerdem durftet Ihr 1 Tag länger im Urlaub bleiben. Was für ein Schaden ist Euch dadurch entstanden, für den Du eine Entschädigung bekommen willst?

  • Bamiboy
    Dabei seit: 1313884800000
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    geschrieben 1313945658000

    Ja ich bin der Meinung das mir eine Entschädigung zusteht.

    1. Zwei Air Berlin Flüge wurden gestrichen und mussten 1 Tag später mit Condor fliegen und das an einen Flughafen der 400km weit Weg ist.

    2. Ich hätte Montag früh auf Arbeit sein müssen.

    3. Den Tag länger konnte man nicht mehr nutzen da Koffer gepackt und es eh nur noch aufs Abendessen warten war und Übernachten.

    Im internet steht was von bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung wenn der Flug gestrichen wurde. Und das wurde er ja.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1313946260000

    Ich schließe mich miss_varna ist - ist allerdings auch nur meine persönliche Meinung.

    1. Der RV kann die Airline austauschen (siehe AGB)

    2. Dass du von einem zusätzlichen Gratis-Urlaubstag nicht profitiert hast, weil alles bereits im Koffer war, wird m. E. nicht in Betracht zu ziehen sein.

    3. Ihr wurdet an euren Ankunftsort befördert: mit dem Flieger (wie vorgesehen).

    Bleibt der zusätzlich genommene Urlaubstag. Ob dir dadurch ein Schaden auf der Arbeitsstelle entstanden ist, kann ich nicht beurteilen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • miss_varna
    Dabei seit: 1216166400000
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    geschrieben 1313947035000

    Welcher Schaden ist Dir bei Punkt 1 entstanden? Flug mit DE statt AB? Ist Jacke wie Hose und Recht des Veranstalters, den Beförderer zu wechseln. Die 400km sind unerheblich, Ihr seid doch nach Dresden geflogen. Einen Anspruch auf einen Non-Stop-Flug gibt es nicht, wie schon gesagt.

  • Bamiboy
    Dabei seit: 1313884800000
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    geschrieben 1313947380000

    Im Internet findet man auf vielen Seiten folgendes

    Annullierung Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:

    Erstattung des Ticketpreises kostenloser Rückflug zum Abflugort anderweitige Beförderung zum Zielort Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen:

    250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden 400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1313947780000

    Dein Flieger hatte keine Verspätung.

    Das Rückflugdatum wurde geändert - und ich gehe davon aus, dass du dich damit einverstanden erklärt hast bzw. dem nicht widersprochen hast. Oder doch ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1313951405000

    Ich gehe davon aus, dass die planmäßige Ankunft 14.8. 12.45 war, tatsächlich aber Dresden erst am 15.8. um 21.45 Uhr erreicht wurde.

    Abzüglich 5h kannst du pro Stunde der Verspätung 5% des Tagespreises deiner Reise geltend machen. Exakt diese Ansprüche (Verpfelgungsleistungen wurden erbracht) sind an den Veranstalter zu richten, ggf. kann man sich auf die Frankfurter Tabelle beziehen. Darüber hinaus sind für "Beschwerlichkeiten und Stress" wohl kaum Entschädiguingsleistungen zu erwarten.

    Eine Entschädigung gem. der EU Fluggastverordnung kann m.E. nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der geplante Flug der AB wurde nachweislich gestrichen.

    Ich bezweifle das allerdings ... :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lugansk
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    geschrieben 1313951901000

    Hallo!

    Ich schließe mich der Meinung von vonschmeling an. Eventuell kanst Du auch noch den Lohnausfall für einen Tag geltend machen. Dein Chef wird Dir ja den Lohn wegen unentschuldigen fehlens (Du warst ja nicht krank gemeldet) abziehen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1313952866000

    @Lugansk

    Vorsichtig, wir wissen nicht, ob der TO Lohn- oder Gehaltsempfänger ist, es dürfte im Übrigen ungeachtet dieses Details nicht möglich sein, einen Verdienstausfall geltend zu machen, da sich der Fluggast ja - wenngleich nolens volens! - mit der späteren Rückreise wohl einverstanden erklärt hat.

    Ich bin ziemlich sicher, dass ihm die 5% aus RP/h >5 zustehen, nicht mehr!

    @Bamiboy

    Nochmal ganz am Rande: Das Durcheinander, das ihr erlebt habt, ist ganz sicher nicht unter dem Titel "ordentliche Dienstleistung" zu führen - also verstehe meine Beiträge bitte nicht falsch!

    Ich zähle lediglich die mir geläufigen Rechtsmittel für eine Beschwerdeführung auf, über die "Qualität" des Abreisemanagements schweigt des Sängers Höflichkeit ...! :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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