• carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1313955203000

    Schließe mich ebenfalls der Meinung von vonSchmeling an.

    Deine 3 aufgezählten Punkte tun überhaupt nichts zur Sache (wenngleich ich es absolut verstehe, dass ihr bei so einem Durcheinander angefressen seid):

    zu 1: Du hast es ja offensichtlich akzeptiert bzw. nicht widersprochen. Ob nun, ein, zwei oder achtzehn Flüge gestrichen wurden ist ebenfalls völlig unerheblich. Der Flug nach DUS, 400 km weg von dresden, spielt auch keine Rolle, da ihr ja weiter geflogen seid nach Dresden. (Selbst bei der Bahnfahrt hättet ihr nichts machen können, außer der zusätzlichen Zeit, die ihr später angekommen wäret, erstatten zu lassen - solange der RV das Bahnticket zahlt. Du hast für eine Beförderung nach Dresden bezahlt - und diese hast du erhalten und hättest du auch mit einer Bahnfahr erhalten.)

    zu 2: Das ist - sorry - dein Problem. Der RV kann sich wohl kaum darum kümmern, wie weitsichtig und vorausschauend (oder eben auch nicht) seine Gäste ihre Urlaubstage bei den Arbeitgebern einreichen.

    zu 3: Sorry, auch das ist unerheblich.

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1313958883000

    Hallo vonschmeling!

    Wieso Vorsicht? Ich hatte doch deutlich "eventuell" geschrieben!

    Ob der TO sich mit dem verspäteten Rückflug einverstanden erklärt hat, wissen wir nicht. Auch wenn er gesagt hätte "Ich will sofort zurück fliegen" hätte ihm auch nichts genutzt, da ja der Flug gestrichen war.

  • Bamiboy
    Dabei seit: 1313884800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1313960817000

    Der Flug wurde gestrichen und wenn ich gesagt hätte ich will aber den Flug haben und keinen anderen hätten Sie mir gesagt das das nicht geht. Das Neckermann nichts dafür kann ist mir ja klar aber Air Berlin. Und das was zur Zeit in den Nachrichten kommt, da wunderts mich nich das der Flug gestrichen wurde weil er für Air Berlin zu unlukrativ war. Wahrscheinlich nur halbvoll oder so.

    Konnte aber da ich kein Internet im Ausland hatte auch nicht schauen ob der Flug gestrichen oder einfach überfüllt war. Doch selbst wenn der Flug überfüllt war gilt angeblich diese Regelung wie im vorherigen post von mir geschrieben.

    Schonmal danke für eure Beiträge. Und wie wird das mit den 5% je stunde gerechnet?

    21.45 Uhr - 5 Stunden = 16:45 Uhr

    14.08.2011 12:45 - 15.08.2011 16.45 = 28 Stunden und nun weiter? wieviel prozent bekomme ich dann?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1313961926000

    b) 28,5 x 5% des Tagessatzes deiner Reise - aber das ist nur "die Forderung" - was du "bekommst" steht in den Sternen!

    a) Falls der AB Rückflug (das lässt sich leicht recherchieren!) wahrlich nicht stattgefunden hat, kannst du es mit einer Beschwerde bei der Airline direkt versuchen. Frag mich nicht nach den Chancen, maßgeblich würde sein, du warst im Falle einer Cancellation (unwahrscheinlich!) tatsächlich namentlich auf der Passagierliste (auch unwahrscheinlich).

    Du wurdest allerdings im Vorfeld mehrfach auf andere Operatings hingewiesen (vermutlich auch gebucht?!), wahrscheinlich hatte der RV deine Rechte auf das ursprüngliche Operating also längst verbraucht?!

    Würde dir uwf. auf der Grundlage der EUVO zu den Fluggastrechten eine Entschädigung von der Airline zugesprochen, werden anderweitige Entschädigungsleistungen in Abzug gebracht.

    Man kann sich nun mal nicht "doppelt entschädigen lassen".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • oldhopkins
    Dabei seit: 1254182400000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1314527380000

    Laßt Dir das nicht gefallen und kämpfe um dein Recht.

    Mir hat man auch keine großen Hoffnungen gemacht und trotzdem bin ich schon bei 20%

    Rückerstattung.

    Hier kannst Du dich informieren was alles möglich ist.

    http://www.adac.de/_mm/pdf/2011-ADAC-Tabelle-Reisepreisminderung_30348.pdf

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314744398000

    Reitet man zu solchen Sprüchen, die nicht das Mindeste mit dem Sachverhalt gemein haben, eigentlich "piaffe in eine hell erleuchtete Arena"??

    :frowning:

    Ich frag mich zunehmend, wer die "Ritter teutonischen Reisrechtsanspruchs" eigentlich zu ihren Würden schlägt??

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1314747675000

    Teutonische Rechthaberei ist für Klientel verständlicher und letztendlich ist's ganz einfach eine Methode der Refinanzierung des nächsten Urlaubs.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1314819762000

    Ich sag´s jetzt mal so: Sofern es reichlich Kandidaten gibt, die fabulösen "Rettungsaktionen" glauben und die Plots durch und durch manipulierter Aussendungen nicht von "Recht" unterscheiden können, werden wir hier immer noch bizarreren Ansinnen beiwohnen dürfen, die mit dem Prädikat "rechtsmäßiger Anspruch" einfach gar nichts mehr gemein haben!

    :?

    Soweit es die hier zur Diskussion gestellte Causa betrifft, ist sowohl im Thread alles gesagt, als auch Details zur Verspätung im Sammelthread nachlesbar.

    Gramvolles Hadern mit Wirklichkeit ./. Kommerz TV bringt sicher ebenso wenig, wie knorrige Durchhalteparolen unter Einbeziehung der eigenen - völlig anders gelagerten! - Sache!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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