der folgende Text steht in der Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittkostenvers. der europäischen
"""erstattet die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten
der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt z. B. wegen
• schwerer Unfallverletzung und unerwarteter schwerer
Erkrankung
• Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des
erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person.""""
Was mich allerdings wundert , normalerweise nennen sich die Tarife bei der Europäischen nicht "RW" sondern "RC" und die die Zahl dahinter steht für die höhe des Reisepreises in deinem fall "305" was einen Reisepreis von 750 Euro abdeckt.
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A Reiserücktritts-Versicherung
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung bis insgesamt zur Höhe
der jeweils vereinbarten Versicherungssumme
a) bei Stornierung der Reise;
bei verspätetem Reiseantritt;
c) für Reisevermittlungsentgelte.
§ 2 Stornierung der Reise
1. Die EUROPÄISCHE erstattet die vertraglich geschuldeten
Stornokosten, sofern
a) die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem
der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses
Ereignisses nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung
der Reise deshalb nicht zumutbar ist.
2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten
Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung,
Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder
Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder
die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung
erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den
Arbeitgeber;
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person
bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine
Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss
zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der
Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte
Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll.
3. Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person;
Betreuungspersonen;
c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,
sofern nicht mehr als vier Personen und
ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die
Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige
gelten immer als Risikopersonen.