• michael6119
    Dabei seit: 1186531200000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1208592392000

    Liebe Gemeinde; folgender Fall:

    Der Bruder meiner Arbeitskollegin ist leider unverhofft vergangene Woche verstorben.

    Sie wollte nächste Woche mit ihrem Mann für 2 Wochen auf die Kanaren fliegen.

    Natürlich hat Sie letztes Jahr bei Buchung der Reise eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen.

    Nach telefonischer Auskunft Ihrer Versicherung soll Sie jetzt 20% Selbstbehalt und 65% der Gesamtkosten selber tragen!

    Gesamt Preis der Reise = 2125 € - 20% = 425 €

    2125 € - 65% = 1381 €

    = 1806 €

    D.H. Sie bekommt dann 319€ zurück erstattet.

    Das kann ich gar nicht glauben.

    Wozu braucht man dann solch eine Versicherung?

    Gerade bei solchen schrecklichen Ereignissen, die man leider nicht vorher sagen kann, sollte die Versicherung doch die Kosten abdecken, auch wenn sie so kurz vor der Reise liegen.

    Gegen die 20% ist ja nichts einzuwenden, das hat sie mit der Anmeldung ja unterschrieben.

    Aber man kann im Sicherungsschein nix erkennen über die sonstigen Erstattungen.

    Gibt es bei solchen Reise Rücktritts Versicherungen auch so eine Art „Frankfurter Tabelle“ ?

    LG

  • cippo
    Dabei seit: 1126483200000
    Beiträge: 1999
    geschrieben 1208595029000

    Ich vermute mal eher das es sich um ein Verständigungsproblem handelt, und 65% Stornokosten anfallen, wovon 20% als SB selbst getragen werden müssen. Um genaueres zu sagen müsste man wissen welche RRV es ist um die AGB anzuschauen.

  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1208596379000

    Es wäre in der Tat sehr ungewöhlich, in der Regel sind 20 % SB weg und der Rest wird erstattet. Aber wie gesagt, welcher RRV und welche Versicherung?

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • michael6119
    Dabei seit: 1186531200000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1208608966000

    Es handelt sich um die EUROPÄISCHE

    Tarif RW 305

    LG

  • Sandra1971
    Dabei seit: 1131580800000
    Beiträge: 532
    geschrieben 1208609120000

    Ich denke auch, dass es ein Verstädigungsproblem war. Denn die RRKV übernimmt diese 65% abzüglich 20% Selbstbehalt. Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbehalt, aber die kosten einiges mehr....Meine Erfahrungen mit RRKV sind schlecht, ich bin seit einem Jahr mit meiner vor Gericht, weil ich laut denen gar keinen Urlaub hätte buchen dürfen, weil mein Vater seit 4 Jahren an Krebs erkrankt war.....

    Sandra

  • skyline
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    Zielexperte/in für: Singapur HongKong Florida
    geschrieben 1208689038000

    Hallo,

    also ich habe seit 15 Jahren beruflich (Reisebüro) mit der ERV zu tun. Wenn bei mir so ein Fall eintritt, übernehme ich immer für den Kunden den ganzen Schriftwechsel. Es gab bei mir noch nie den Fall, das die RRV nicht gezahlt hat. Im Normalfall hat man nach 14 Tagen sein Geld.

    Und die rechnung ist immer die gleiche:

    Reisepreis 2125,00

    Stornokosten z.B. 65 % = 1.381,00

    davon 20% SB = 276,00

    Ich denke. damit lohnt sich eine RRV immer.

    Und wenn ich den letzten Fall lese, könnte ich mit vorstellen, das der Vater seit 4 Jahren an Krebs schwer erkrankt ist. Demnach kann ich das Ereignis "schwere Erkrankung" nicht mehr als Grund angeben. D.h. aber nicht, das ich keinen Urlaub buchen kann. Wenn mein Vater lange krank ist, muß man sich grundsätzlich überlegen, ob man in den urlaub fährt und wenn ja, dann kann die gleiche Krankheit ja kein Rücktrittsgrund sein, weil sie ja vorher schon bestand.

    Wenn aber z.B. der Vater einen Unfall hat, oder jemand in die Wohnung einbricht oder der Todesfall eintritt, dann ist das sehr wohl versichert trotz der seit langem bestehenden Krankheit.

    Also wie gesagt, ich habe schon viele, auch schwere, Fälle gehabt, wo die Versicherung anstandslos gezahlt hat - und es ging dabei oft auch um große Summen.

  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1208691107000

    der folgende Text steht in der Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittkostenvers. der europäischen

    :D :D

    """erstattet die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten

    der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt z. B. wegen

    • schwerer Unfallverletzung und unerwarteter schwerer

    Erkrankung

    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit

    Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des

    erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person."""" :D :D

    Was mich allerdings wundert , normalerweise nennen sich die Tarife bei der Europäischen nicht "RW" sondern "RC" und die die Zahl dahinter steht für die höhe des Reisepreises in deinem fall "305" was einen Reisepreis von 750 Euro abdeckt.

    -------------------------------------------------------------------------------------

    A Reiserücktritts-Versicherung

    § 1 Gegenstand der Versicherung

    Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung bis insgesamt zur Höhe

    der jeweils vereinbarten Versicherungssumme

    a) bei Stornierung der Reise;

    b) bei verspätetem Reiseantritt;

    c) für Reisevermittlungsentgelte.

    § 2 Stornierung der Reise

    1. Die EUROPÄISCHE erstattet die vertraglich geschuldeten

    Stornokosten, sofern

    a) die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem

    der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,

    b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses

    Ereignisses nicht zu rechnen war,

    c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und

    d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung

    der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

    2. Versicherte Ereignisse sind

    a) Tod;

    b) schwere Unfallverletzung;

    c) unerwartete schwere Erkrankung;

    d) Schwangerschaft;

    e) Impfunverträglichkeit;

    f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten

    Gelenken;

    g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm,

    Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung,

    Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder

    Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder

    die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung

    erforderlich ist;

    h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten

    betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den

    Arbeitgeber;

    i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person

    bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;

    j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine

    Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss

    zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der

    Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte

    Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem

    Reiseende stattfinden soll.

    3. Risikopersonen sind

    a) die Angehörigen der versicherten Person;

    b) Betreuungspersonen;

    c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,

    sofern nicht mehr als vier Personen und

    ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die

    Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige

    gelten immer als Risikopersonen.

    Habana--irgendwie geht alles.
  • Orchidee
    Dabei seit: 1113177600000
    Beiträge: 455
    geschrieben 1208709969000

    Hallo Michael,

    Ich schließe mich den Aussagen von Plackerer und den anderen Vorrednern an. Als ehemalige Mitarbeiterin der ERV ist mir die von Dir geschilderte Vorgehensweise, noch nie unterkommen ;) !

    Es handelt sich wohl nur um ein Verständigungsproblem zwischen Deiner Kollegin und der ERV! Das Verstehen von Versicherungsdeutsch (Juristendeutsch) ist nun einmal nicht jedermanns Sache ;) !

    :laughing: :rofl: :rofl:

    Gruß

    Man lebt nur einmal, mach das Beste daraus....
  • Versicherer
    Dabei seit: 1360195200000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1360260806000

    Hallo Reisende,

    hier ein Hinweis zur Reiseversicherung.

    Es handelt sich hier um die Versicherung ERV Reiseversicherung München.

    Bitte das Kleingedruckte am Ende des Vertrages lesen.  Der Abschluss der Versicherung geht in der Regel über ein Jahr. Diese Information ist auch auf der ersten Seite groß dargestellt, leider steht auf der letzten Seite, natürlich nicht so groß, dass sich die Versicherung um ein Jahr verlängert, wenn man nicht 4 Wochen vor regulärem Ablauf kündigt. Zudem  erhöhen sich die Beiträge um meh als 100%.

    Für die Versicherung gut gemacht, für den Kunden ärgerlich.

    Ich hoffe diese Information wird publik.

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1360262191000

    Ich bin kein Experte, aber soviel ich weiss, kann man bei Beitragserhöhungen kündigen.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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