Zimmer bei CheckIn noch nicht bezugsfertig: Recht auf Rücktritt/Storno?

  • Alexa78
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    geschrieben 1537422194253 , zuletzt editiert von Alexa78

    Hallo!

    Wir hatten 1 Ü/VP in einem Wellness-Hotel reserviert. Lt. Beschreibung und Buchungsbestätigung mit Check-In um 12:00 Uhr und Check-Out um 10:00 Uhr - Stornomöglichkeit bis 18:00 Uhr am Vortag.

    Wir waren kurz nach 12:00 Uhr vor Ort und man teilte uns mit, dass das Zimmer erst um 14:30 Uhr bezugsfertig sein wird, wir könnten jedoch alle Einrichtungen des Hotels natürlich bereits nutzen, Koffer würden zwischenzeitlich zwischengelagert werden. An den Tagen zuvor war eine Seminar-Veranstaltung und die Teilnehmer nahmen es mit den Check-Out Zeiten offenbar nicht so genau, dies lt. Auskunft des Hotels.

    Uns war das ehrlich gesagt zu blöd. Wir hatten vor, die angrenzende Therme zu besuchen. Wir hätten uns im Hotel umziehen können, die Wellness-Sachen umpacken und das restliche Gepäck im Hotel lassen können, oder eben so wie wir waren mit Straßenkleidung und Gepäck in die Therme gehen um uns dort zu organisieren und dann irgendwann nachmittags das Zimmer beziehen, zerknitterte Wäsche auspacken und für das Abendessen fertig machen und anschließend noch die lange Thermennacht in Anspruch nehmen. Check-Out war ja bereits wieder am nächsten Tag nach dem Frühstück + 1 Gutschein für ein Mittagessen.

    Wir haben das Zimmer dann vor Ort storniert, waren dann als Tagesgast von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr in der Therme, haben dort in Badekleidung gegessen & bezahlt und sind dann nach Hause gefahren. Bei einer Anfahrtszeit von etwa 1,5 h war das für uns eigentlich noch ohne Frust & Ärger okay. Stornorechnung oder Hinweis auf Kosten haben wir zu diesem Zeitpunkt keine ausgehändigt bekommen.

    Bereits noch am selben Abend sehe ich, dass meine Kreditkarte natürlich mit den Gesamtkosten belastet wurde und DAS sehe ich jetzt nicht ein. Am Montag habe ich mit dem Hotel telefoniert und dort verwies man mich nur an die Stornierungsmöglichkeit bis 18:00 Uhr am Vortag.

    War das wirklich unser Verschulden, wenn das Hotel das Zimmer bei Check-In nicht zur Verfügung stellen konnte und war das kein trifftiger Rücktrittsgrund?

    Vielen Dank für eure Einschätzung. Falls es eine Rolle spielt es geht um einen Betrag von ca. 280 € inkl. Thermeneintritt, wir haben aber als Tagesgast den Eintritt in die Therme ohnehin zusätzlich selbst bezahlt und definitiv keine Hotelleistungen in Anspruch genommen.

  • Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1537422847095

    Hmmmm, wäre es nicht klug gewesen, das vor Ort zu besprechen und zu klären statt stillschweigend davon auszugehen, dass die Dinge so laufen, wie ihr euch das vorgestellt habt?

    Life is unpredictable - eat dessert first!
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1537426392331

    Ihr macht es euch schon ein bisschen einfach.

    Auf der Buchungsbestätigung wird folgendes gestanden haben Check-in ab 12:00 Uhr und Check-out bis 10:00 Uhr.

    Ihr habt am Anreisetag storniert, obwohl es nur kostenlos bis 18:00 Uhr am Vortag möglich ist.

    Das Ihr keine Hotelleistungen in Anspruch genommen habt, dafür kann doch das Hotel nichts.:flushed:

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  • moselpaar
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    geschrieben 1537427031576

    Hallo,

    Ihr schreibt ja selbst dass die kostenlose Storno Möglichkeit nur bis zum Vortag 18:00 gegeben war. In den Stornierungsbedingungen stand bestimmt ein ähnlicher Satz wie: Wenn Sie Ihre Reservierung vor 18:00 (Ortszeit) am Freitag, 14.09.2018 stornieren, entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Stornierung Ihrer Reservierung nach dem 14 September, 2018, 18:00 (Ortszeit des Hotels), oder bei Nichterscheinen am Anreisetag wird Ihre Kreditkarte mit einer Gebühr von 1 Nacht pro Zimmer belastet.

    Ohne die komplette Stornierungsbedingungen eurer Buchung zu kennen gehe ich persönlich davon aus dass das Hotel rechtens gehandelt hat. Dass das Zimmer zur Check-In Zeit nicht verfügbar war ist sicher kein triftiger Rücktrittgrund denn dies kann eigentlich bei jedem Hotel passieren.

    Mfg

    Moselpaar

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  • Kourion
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    geschrieben 1537428177987

    Hallo Alexa78,

    soweit ich unterrichtet bin, wird diese Situation als Unannehmlichkeit eingestuft und berechtigt nicht zu einer kostenfreien Stornierung.

    Manche Hotels vergeben in einem solchen Fall Gutscheine für ein Essen oder eine Anwendung im Spa-Bereich.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
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    geschrieben 1537428920926

    Hallo Kourion: Dazu muss man dem Hotel aber auch die Möglichkeit geben, Zimmer nicht fertig – stornieren wir – und weg.:flushed:

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1537429459160 , zuletzt editiert von Kourion

    @HABERLING

    Ja, haben wir auch und uns für Hand- / Fussmassage im Spa Bereich entschieden. :smile: Ist zweimalig vorgekommen - übrigens ebenfalls in einem Wellness-Hotel und mit dem Grund, dass die Gäste / Teilnehmer einer Tagung die Zimmer verspätet geräumt hatten.

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  • Holly-man
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    gesperrt
    geschrieben 1537429648158 , zuletzt editiert von Holly-man

    Selbst wenn Reisende knapp vier Stunden auf den Zimmerschlüssel warten, ist das nur eine Unannehmlich­keit, die keine Preis­minderung recht­fertigt, so das Amts­gericht Duisburg.......

    https://www.test.de/Reiserecht-Was-Gaesten-im-Hotel-zusteht-4993350-4993357/

    Wobei 4 Stunden m.M.n relativ sind :-) Es ist ja schon ein Unterschied, ob ich 2 Wochen in dem Hotel bin (dann sind 4 Stunden Wartezeit kein Thema) oder ob ich nur 1 Übernachtung dort bin.

    PS

    Ob auf der Buchungsbestätigung wirklich "ab" oder "bis" stand, weiß man doch gar nicht und bis zur Aufklärung durch Alexa78, sollte man nicht rum spekulieren und vorurteilen ;-)

  • HABERLING
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    geschrieben 1537431939507

    Das ist keine Spekulation, das ist Tatsache.:flushed:

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  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1537434734685 , zuletzt editiert von Alexa78

    Genau genommen haben wir ja nicht storniert, denn wir sind ja angereist und dass das Zimmer noch nicht bezugsfertig war, war ja wohl nicht unsere Schuld. Bei einem mehrtägigen Aufenthalt sicher kein Drama, aber bei 1 Nacht mit **** und Pack?! Auch bei einer mehrtägigen Pauschalreise kann ich das Argument mit An-/Abreise noch nachvollziehen. Aber wehe man reist zu spät an und schwupps ist das Zimmer weg ...

    Wir sind auch nicht stillschweigend von irgendetwas ausgegangen, sondern standen natürlich in Kontakt mit der Rezeption, der eigentlich auch ganz normal und freundlich verlief und verließen das Hotel auch mit der Frage, ob damit alles erledigt wäre. Mag sein, dass alles rechtens ist, aber dann haperte es mindestens an der Kommunikation (beiderseits?) / Information.

    Dass uns die reinen Nächtigungskosten in Rechnung gestellt werden, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen, aber die nicht in Anspruch genommene Verpflegung und der Thermeneintritt?

    Ich habe jetzt zumindest einmal die Rechnung angefordert.

    http://www.prodinger-tourismusberatung.at/2015/01/30/umsatzsteuer-bei-storno-no-show-und-verfruehter-abreise/

    http://wko.at/wknoe/tf/oehvb.pdf

    @Holly-man: Danke - der Hinweis auf die 4 Stunden ist schon einmal interessant!

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