• skibbadee
    Dabei seit: 1307923200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1312154568000

    Wenn rechtlich gesehen die "Ist-Leistung" von der "Soll-Leistung" abweicht, dann liegt nach § 651 ff. BGB ein Reisemangel vor. Die Aussage sich an der Rezeption zu beschweren ist nicht richtig. Sollte ein Reisemangel vorliegen, dann muss der Vertragspartner kontaktiert werden. Vertragspartner ist in der Regel der Reiseveranstalter oder sein Erfüllungsgehilfe die Reiseleitung. Das heißt: Liegt ein Mangel vor, dann muss der Mangel UNVERZÜGLICH bei der Reiseleitung oder beim Reiseveranstalter angezeigt werden, mit der Bitte um Abhilfe. Wird der Vertragspartner nicht kontaktiert, so wird ihm keine Möglichkeit gegeben Abhilfe zu schaffen. Somit kann man am Ende der Reise auch keine Minderung verlangen. Wenn der Vertragspartner die Abhilfe verweigert, oder erst keine Abhilfe leistet, dann kann man am Ende der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen.

    Viele Grüße

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1312156425000

    @skibbadee sagte:

    Die Aussage sich an der Rezeption zu beschweren ist nicht richtig. Sollte ein Reisemangel vorliegen, dann muss der Vertragspartner kontaktiert werden.

    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Es gibt Hotels, in denen nicht jeden Tag der RL seine Sprechstunde abhält. Wenn du also 2-3 Tage später bei der RL reklamierst, dass du ein falsches Zimmer hast, und hast aber selbst vorher nichtmal bei der Rezeption den Mund aufgemacht, ist das sicherlich deine eigene Schuld.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1312157628000

    Viel wichtiger ist, auch nach Kontaktaufaufnahme mit der (sogenannten) Reiseleitung per Telefon Fax oder mail wäre es mein erstes Anliegen selbst sofort beim Manager On Duty Abhilfe zu schaffen. Den Rest kann man später regeln und finanzielle Ansprüche an den Veranstalter stehen hinten an.

    Übrigens nicht vergessen, im Thread geht es um eine fiktive Situation ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1312214818000

    Hallo!

     

    Für fehlenden Meerblick gibt es laut Frankfurter Tabelle 5 - 10 % Preisminderung.

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1312224877000

    @Lugansk: Mag sein, war aber nicht die Frage. Die Frage war, wie bekomme ich doch noch mein gebuchtes MB-Zimmer, wenn das Hotel mir eines ohne gibt.

    Der TO will kein Geld erstreiten, sondern sein Zimmer durchsetzen.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1312227568000

    @carsten79,

    der TO hat in einem geschlossenen Thread geschrieben:

    Vielleicht habt ihr ja schon erfahrungen mit einen Zimmer mit Meerblick gemacht.

    Fliegen im Sep.2011 das 4 mal in das Hotel Royal Dragon.

    Haben ein Zimmer mit Meerblick gebucht.Hoffen das wir es auch bekommen.Letztes Jahr bekammen wi eins mit seitl.Meerblick war aber auch mit meerblick gebucht.

    Kann man drauf bestehen auf das geb.Zimmer?

    Auf das gebuchte Zimmer kann man selbstverständlich bestehen, aber seitl. Meerblick ist bekannterweise auch Meerblick und der RV NEC z.B. bietet explizit für dieses Hotel Royal Dragon an:

    Superiorzimmer: (A1-2B) Mit Bad und Dusche sowie seitlicher oder direkter (A1-2C) Meerblick,sonst wie DZ.

    Ich wäre mir da nicht so sicher, dass der TO bei der Buchung diese Unterscheidung berücksichtigt hat und vllt. (unwissentlich) ein DZ mit seitl. MB gebucht hat. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1312231630000

    Hhmm, was der TO nun tatsächlich gebucht hat, wissen wir bisher nicht, aber eins weiß ich schon: Ein Zimmer mit seitlichem Meerblick ist zumindest im Royal Dragon kein Zimmer mit Meerblick, sondern eben nur mit seitlichem Meeblick. Habe ich also ein Zimmer mit Meerblick gebucht und erhalte ein Zimmer mit seitl. Meerblick, liegt ein Mangel vor. Die Unterscheidung ergibt sich ja schon aus den verschiedenen Bezeichnungen der Veranstalter, z.B. Neckermann: Zimmer mit seitl. Meerblick = A2-2B, Zimmer mit Meerblick = A2-2C. Diese Konstellation spiegelt sich ja gegebenfalls auch im Preis wieder, somit habe ich ein Recht auf das gebuchte Zimmer. Es ist tatsächlich der RV Vertrags- und Ansprechpartner bei Mängeln und nicht das Hotel. Ist die Reiseleitung nicht vor Ort, bin ich gezwungen, den RV unter Umständen sogar in Deutschland zu kontaktieren, um Abhilfe zu verlangen. Trotzdem gebe ich euch Recht, dass es vielleicht erstmal viel einfacher ist, dem Hotel etwas Dampf zu machen. Dann erledigt sich das Problem ja vielleicht schon von selbst. Habe ich auch schon getan und es hat funktioniert. Ansonsten hilft es nichts, als dem RV eine Frist zu setzen. Auch die Idee mit einem Essen als Entschädigung finde ich gar nicht schlecht, wenn man vielleicht schon am 2. Tag sein tatsächlich gebuchtes Zimmer beziehen kann. Dann erspart man sich eine Menge Ärger und der Urlaub kann endlich kommen. Letztendlich ist aber nur der RV in der Pflicht.

  • ybi2
    Dabei seit: 1171670400000
    Beiträge: 73
    geschrieben 1312235835000

    Da hab ich mal was in unserer Nachbarschaft mitgekriegt. Hatten in einem Hotel Meer- , bzw. Poolblick gebucht (alternativ zur Landseite). Waren dann auf ihrem Zimmer und haben nur Palmen gesehen. Und: Ein Mini-Eckchen vom Pool! So in etwa einen m² davon. Haben damals vor Gericht nicht Recht bekommen, da sie ja nachweislich Blick auf den Pool hatten. Allerdings wurde ihnen aus dem Grund vom Reiseveranstalter eine Entschädigung zugesprochen, weil die wohl im Katalog falsch übersetzt hatten aus dem Englischen: Hotel hatte "seaside" angegeben, stand im Katalog aber übersetzt mit "Meerblick" und nicht mit "Meerseite". Zimmerwechsel war angeblich nicht möglich.

    Vielleicht bringt ja ein Fax im Vorfeld was mit dem Hinweis: Stammgast, zum 4. Mal da, hätte gerne unbedingt Zimmer mit Meerblick? Einen Versuch wär´s wert.

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
    Beiträge: 4482
    geschrieben 1312240387000

    @fraenni: Kann natürlich sein. Den anderen Thread kenne ich nicht.

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1312240982000

    @ybi2, das versteh ich jetzt nicht ganz. Die Nachbarn haben vor Gericht geklagt und verloren und haben anschließend vom RV eine Entschädigung erhalten? Das verstehe, wer will. Du hast natürlich Recht, Meerseite ist nicht automatisch Meerblick und dasselbe gilt natürlich auch für den Pool. Das richtige Lesen und Deuten von Katalogbeschreibungen wird leider oftmals unterschätzt und dann ist das Theater groß, wenn man lediglich Meerseite gebucht hat und einen unverbauten karibischen Meerblick am Gardasee erträumt hat. Von Bittbriefen an das Hotel mit dem Hinweis auf langjährige Zugehörigkeit zum Selbigen halte ich nicht viel, denn entweder habe ich Meerblick gebucht, dann steht es mir auch ohne Aktienanteile am jeweiligen Hotel zu oder ich habe eben Gartenblick gebucht, weil ich mir das Geld für den Meerblick sparen wollte. Dann soll mir doch der unverbaute Blick auf den Rhododendronstrauch vorm Zimmer gegönnt sein. ;) Und sollte mir wider Erwarten ohne zusätzlichen Mailverkehr, in dem ich meine gehobene Stellung als Stammgast nochmals auf den Punkt bringe, ein Zimmerschlüssel zum Glück mit spektakulärem Meerblick überreicht werden, obwohl ich mich mental schon auf meine Gartenparzelle eingestellt habe (weil so gebucht und bezahlt), dann schweige ich und genieße. :D

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!