• sakura*no*hana
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    geschrieben 1157916967000

    Das kann der Reiseveranstalter nicht machen, da der Vertrag für den 23.09. abgeschlossen wurde, nicht für den 24.!

    Was die Flugzeiten am An- und Abreisetag betrifft, solange sie am gebuchten Tag erfolgen, ist irrelevant. Die Tage darf man nie mit einrechnen, da sie nur zur An- und Abreise sind. Wenn man Glück hat und noch was vom Tag hat ist das gut, wenn nicht ist das Pech ohne Rückforderungsmöglichkeit.

  • SARAH1982
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    geschrieben 1158323906000

    Weiß jemand, ab wieviel Stunden Flugverspätung man eine Entschädigung einfordern kann? Hatten jetzt das zweite Jahr hintereinander Verspätung mit der TUI/Hapagfly...

  • mosaik
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    geschrieben 1158338485000

    Aufgrund von Flugverspätung kann man nur dann eine Entschädigung (Schadenersatz) verlangen, wenn ein Schaden eingetreten ist.

    Gemäss der Fluggastverordnung hat man Anspruch auf angemessene Verpflegung, u. U. Hotelunterbrinung und kann ab einer Verspätung von fünf Stunden die komplette Rückerstattung des Flugpreises verlangen, also die Reise nicht antreten.

    Aber in diesem Fall ist es ja keine Verspätung, sondern eine Flugplanänderung.

    Nun sind ja die Aussage bzgl. Anreise/Abreisetag usw. grundsätzlich richtig. Es gibt aber auch Entscheidungen, die sagen, wenn die Nachtruhe ungebührlich geschmälert wird, hat man Anspruch auf Rückzahlung eines gewissen Betrages.

    Tatsache bleibt aber, dass eine "Nacht" im Beherbungswesen mit dem Check In, meist nach 13 Uhr, beginnt und mit dem Check out, meist zwischen 10 und 12 Uhr am nächsten Tag, endet.

    WANN dazwischen der Kunde dann die gebuchte Leistung "Nächtigung" antritt, ist ihm selbst überlassen.

    Einer der häufigsten Fehler: man zählt die STUNDEN oder TAGE bei seiner Urlaubsbuchung - richtig wäre aber die Anzahl der NÄCHTE.

    Inwieweit in der modernen Pauschaltourismuszeit noch einzelne Mahlzeiten defacto in Kalkulationen einfließen, darüber habe ich schon mehrmals referiert. Mit der Forderung des Ersatzes eines Abendesssens oder Frühstücks wird man nicht weit kommen...

    Gruß

    Peter

  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1158340080000

    @'Luuzzer' sagte:

    :? Hallo,

    ich habe eine Reise vom 23.09-30.09.06 gebucht, und erfahre jetzt im Nachhinein, dass der Flug erst am 24.9. um 03:20 geht.

    ...erste Frage ist: wohin?

    1. Bsp. Alcudia, Mallorca: Flugzeit ab Frankfurt etwa 2:10h. Ankunft in Palma gegen 5:30h, danach Koffer einsammeln, Bus suchen und Transfer nach Alcudia. Dort gegen 7:30-8:00 Ankunft im Hotel. Check-in und ab 8:30h auf dem Zimmer, aber keine Übernachtung sondern nur Frühstück.

    2. Bsp.: Hurghada, Ägypten Flugzeit ab Frankfurt etwa 4:30h. Ankunft in Hurghada gegen 8:00h, danach Koffer einsammeln, Bus suchen und Transfer zum Hotel. Dort gegen 9:30-10:00 Ankunft im Hotel. Check-in und ab 10:30h auf dem Zimmer, ebenfalls keine Übernachtung und auch kein Frühstück. Also beginnt die Hotelleistung erst einen Tag später. Ich würde in diesem Fall einen Tagessatz vom Veranstalter wegen nicht erbrachter Leistungen zurückfordern!

  • Luuzzer
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    geschrieben 1159779661000

    Danke für Eure Tips und Hinweise.

    Der Urlaub ist mittlerweile vorbei (war sehr schön), und auch das mit dem zu späten Anreisetag hat sich vorher erledigt.

    Nach mehrmaligem Mailvekehr mit dem Veranstalter (hat nicht mit sich reden lassen) bekamm ich dann schließlich eine Mail: Man hätte sich geirrt (techn. Fehler), der Hinflug beginnt schon einen Tag früher. Ganzer Ärger umsonst, aber dafür 7 Tage Urlaub.

    Also machts gut,

    Luzzer.

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