• pluggy
    Dabei seit: 1156291200000
    Beiträge: 183
    gesperrt
    geschrieben 1267025970000

    Bei meiner letzten Flug-Reise ab Frankfurt hatte der ICE aufgrund einer

    Signalstörung 45 Minuten Verspätung.

    Der Etihad Check-In-Schalter hatte bereits geschlossen und nur einer

    netten Dame, die ein Etihad-Signet an Ihrer Bluse trug , habe ich

    es zu verdanken, dass ich den Flieger noch bekam, weil sie unbürokratisch

    handelte, herum telefonierte und mir dann noch einen Check-In ermöglichte.

    Meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation? Hätte ich irgendwelche

    Ansprüche gegen die Bahn stellen können, wenn ich den Flieger nicht

    mehr bekommen hätte?

  • Tinichen
    Dabei seit: 1166140800000
    Beiträge: 399
    geschrieben 1267030731000

    Leider nein!Viele Airlines sowie Reiseanbieter haben, diesen netten Satz in ihrem Kleingedruckten: "Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich."Und die Deutsche Bahn hat bestimmt auch so einen ähnlichen Satz!!! :question:

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1267031112000

    Hallo !

    Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (AZ: 2-1 S 131/03) muss die Deutsche Bahn AG nicht die zusätzlichen Kosten (Ersatzflug, evtl. zusätzliche Übernachtungskosten etc.) erstatten, die den Urlaubern wegen der Zugverspätung und dadurch verpassten Fluges entstanden sind. Zu einem gleichen Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 169/00).1 Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber bei der Fahrt zum Flughafen unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden. In solchen Fällen kann der Unfallverursacher zwar für die zusätzlichen Kosten, die für den Transfer zum Flughafen entstehen (Taxi, Bahnticket etc.) haftbar gemacht werden, die Kosten für einen Ersatzflug und eventuelle zusätzliche Übernachtungskosten etc, sowie Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubstagen, können dagegen beim Unfallverursacher nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt auch für den Verusacher eines Unfalles auf der Autobahn, wodurch ein langer, zeitraubender Stau entsteht und dies die Ursache zum verspäteten Eintreffen am Flughafen ist. Nach einem Urteil vom Landgericht Arnsberg (AZ: 5 S 101/05) gehören solche Fälle zum "Allgemeinen Lebensrisiko", mit den ein Urlauber zu jeder Zeit zu rechnen hat. Verzögerungen wegen Autounfälle und Staus auf den Autobahnen müssen demnach bei der Fahrt zum Flughafen mit eingeplant werden.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1267032614000

    Bahn-Verspätung: Veranstalter haftet teilweise

    Frank­furt/Main/Wies­baden - Der Zug zum Flug­hafen hat deut­lich Verspätung, der Feri­enflie­ger hebt des­wegen ohne einige der gebuch­ten Urlau­ber ab. Wer haftet in solchen Fällen?

    Das Land­gericht Frank­furt ist zu der Auf­fas­sung gekom­men, dass unter Umständen der Ver­anstal­ter den Rei­sepreis zurückzah­len muss. Zumin­dest gilt das dann, wenn ein «Rail & Fly»-Ticket zum Rei­sepa­ket gehörte und die Urlau­ber ihre Anreise so geplant hatten, dass sie ohne Verspätung recht­zei­tig am Flug­hafen ein­getrof­fen wären. Über das Urteil (Az.: 2-24 S 232/07) berich­tet die Deut­sche Gesell­schaft für Rei­serecht in Wies­baden in ihrer Zeit­schrift «Rei­seRecht aktuell»... Kompletter Text

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • pluggy
    Dabei seit: 1156291200000
    Beiträge: 183
    gesperrt
    geschrieben 1267033209000

    Danke fuer die interessante Information. Bei mir waren nur 1 1/2 Stunden Reserve

    vorgesehen, aber man sieht, dass das selbst nicht reicht.

    Ausserdem hatte ich nur den Flug und ein normales Bahnticket  - alles online - gebucht.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1267045403000

    @pluggy

    pünktlichkeit ist eine frage des ankommens, nicht des losfahrens

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • pluggy
    Dabei seit: 1156291200000
    Beiträge: 183
    gesperrt
    geschrieben 1267050725000

    Noch mehr von solchen philosophischen Betrachtungen?

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1267088695000

    Bei den Hinweisen zum Zug-zum-Flug geben die meisten veranstalter mindestens 2 Stunden Differenz an, manche sogar 3 Stunden. Vielleicht interessant für die Zukunft: Ich meine es gab vor kurzem ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Demnach haftete der Reiseveranstalter auch für Verpätungen der Deutschen Bahn, wenn die empfohlenen Zeiten eingehalten wurden. Natürlich nur, wenn das Bahnticket auch über den Veranstalter gebucht wurde.

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1267089232000

    Hallo

     

    Die Jahres-Reiseversicherungen in der Schweiz zahlen verpasste Flüge, wenn die Anreise zum Flughafen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gemacht wurde und die Zugsankunft die von der Airline empfohlene Ankunftszeit eingehalten hätte.

     

    Im übrigen wundere ich mich aber schon immer wieder - dass man sich auf eine grosse Reise nach den USA oder sonstwo hin begibt - sich wochen- oder sogar monatelang darauf vorbereitet - sich Bücher kauft, im Internet stöbert - um dann zum Schluss sooo knapp am Flughafen zu erscheinen. Wo bleibt da die Logik?

     

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1267089836000

    Hallo,

    da kann man mal wieder ueber die Unlogik der Gesetzgebung schmunzeln. Da haftet der Veranstalter basierend auf § 651 a BGB, da die angebotene Reiseleistung nicht maengelfrei erbracht wurde. So schoen - so gut.

    Und warum haftet die Bahn nicht????? Das mit Restrisiko zu bezeichnen ist doch Hohn. Verspaetung bleibt Verspaetung - so oder so...... Paradox!

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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