@AntoniaW
Ich wollte da nicht als Lehrmeister auftreten oder etwas falsch verstanden wissen, es ist halt nur meine Meinung. Warum haftet der Reiseveranstalter ab Gleis 21, wie Du so schoen sagst, und die Bahn nicht?!
Die Bahn propagiert doch permanent - mit dem Zug zum Flug, und hat oekonomische und vor allen Dingen oekologische Argumente. Da stimme ich sogar zu und auch ich setze mich lieber in den Zug von Solingen nach Frankfurt, wenn ich von dort Langstrecke fliege, als von Düsseldorf nach Frankfurt als Anschluss zu fliegen, und das trotz direkter S-Bahn im 20-Minuten-Takt von SG zum DUS-Airport.
Verursacht die Bahn jedoch eine Verspaetung, dann gilt ploetzlich das ganze Gelabere um "mit dem Zug zum Flug" nicht mehr, dann heisst es, auch das hast Du schoen formuliert, man hat ja nur von A nach B verkauft.
Ich wollte ja nur sagen, dass das fuer mich unlogisch ist, dass der eine (RV) haftet und der andere (die Bahn) eben nicht, trotz gleicher Leistung und nur deswegen, weil das Gesetz es so will. Paradox.
Viele Gruesse
bernardo2001