• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267104523000

    @pluggy sagte:

    Noch mehr von solchen philosophischen Betrachtungen?

    das ist eigentlich keine philosophische betrachtung.

    man muß den satz nur mal sacken lassen, dann weiß man, was ich damit meine.

     

    eine gegenfrage:

    du fährst mit dem auto zum flughafen und gerätst in einen stau.

    willst du da auch wen haftbar machen?

    nein.

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1267134661000

    @bernardo2001

    Mittlerweile haftet doch auch die Deutsche Bahn für ihre Verspätungen?

    Wenn dann aber auch der nicht über die Bahn gebuchte Flieger weg ist, ist dies ein gesondertes Vertragsverhältnis. Umgekehrt haften Reiseveranstalter für Ihre Leistungserbringer, sei es ein Zugunternehmen, eine Fährgesellschaft, ein Ausflugsdienst, ...

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267137484000

    @antonia

    die db haftet für verspätungen.

    a b e r : nicht für das, was noch "dahinter hängt".

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernardo2001
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    geschrieben 1267281406000

    @AntoniaW

    Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung. Ich sehe das Prinzip des Verursachers - wenn die Bahn eine Verspaetung verursacht hat, dann sollte sie meiner Meinung nach auch dafuer haften, wenn man den Flieger verpasst (angemessene Uebergangszeit vorausgesetzt), denn da besteht doch Kausalitaet. Man haette die Bahnreise ohne den Flug ja ueberhaupt nicht angetreten.

    Die Bahn haftet nicht, der Veranstalter allerdings doch bei gleicher Situation, das ist wirklich paradox. Aber wohl rechtens.

    @Lexilexi

    Wird ein Unfall z.B. grob fahrlaessig z.B. durch Trunkenheit am Steuer herbei gefuehrt, warum soll der Verursacher dann nicht haften, wenn man einen Flug dadurch verpasst. Haette sich der Verursacher korrekt verhalten, waere es nicht zum Unfall gekommen.

    Da sind Luecken in der Gesetzgebung, jedenfalls meiner Meinung nach.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Quakenbrueck
    Dabei seit: 1148688000000
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    geschrieben 1267349885000

    @pluggy sagte:

    Bei meiner letzten Flug-Reise ab Frankfurt hatte der ICE aufgrund einer

    Signalstörung 45 Minuten Verspätung.

    Der Etihad Check-In-Schalter hatte bereits geschlossen und nur einer

    netten Dame, die ein Etihad-Signet an Ihrer Bluse trug , habe ich

    es zu verdanken, dass ich den Flieger noch bekam, weil sie unbürokratisch

    handelte, herum telefonierte und mir dann noch einen Check-In ermöglichte.

    Meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation? Hätte ich irgendwelche

    Ansprüche gegen die Bahn stellen können, wenn ich den Flieger nicht

    mehr bekommen hätte?

    Wie kann man nur so planen? Sorry, mir wäre das nie passiert. Nach Frankfurt reise ich immer einen Tag vorher an. Da geht dann alles in gewohnter Ruhe.

    Wenn ein Zug "nur" 45 Minuten Verspätung hat und dann Check in schon geschlossen ist,

    kann man sich ja leicht ausrechnen, wie die ursprüngliche Planung aussah.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1267363091000

    @lexilexiIch meine, nichts anderes geschrieben zu haben als Du, vielleicht sogar noch ausführlicher. Was fehlt Dir bei meinem Beitrag? Zu umständlich formuliert?  @bernardo2001 Ich bin keine "Reiserecht"-Anwältin und selbst als solche würde ich mir nicht anmassen alle Paragraphen, Urteile und Regelungen zu kennen. Die wahren Experten sollten dies meiner Ansicht nach ebenso handhaben. Daher kann ich eine Formulierung wie "Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung." überhaupt nicht verstehen. Das von dir angeführte Kausalitätsprinzip in allen Ehren, aber es hat natürlich auch Grenzen. Mir scheint, dass auch Du Dir dessen durchaus bewusst bist, andernfalls wäre Dein Beispielfahrer wohl nicht betrunken. Gerne tüfftele ich mir auch eine Story aus, bei der der WG-Mitbewohner, Nachbars Hund, der Fleischer am Eck, die Verkehrsbetriebe und die Stadtreinigung beteilt sind, lange bevor der Zug der Deutschen Bahn bestiegen wird. Auch wenn man sicherlich nicht mit all diesen Eventualitäten auf einen Schlag zu rechnen hat, ein solches "Ereignis" pro Tag bezieht der gesunde Menschenverstand wohl per se mit ein, gerade wenn die Distanzen größer, die Zeiträume länger, die Alternativen geringer und der Schaden höher ist. Mein Zauberwort an dieser Stelle: aptum! The Big Difference: Mit der Deutschen Bahn wird ein Vertrag über die Beförderung von A nach B geschlossen, Verspätungen sind erst in neuerer Zeit zum Thema geworden. Einen erfolgreichen Versuch dieses Mega-Unternehmen für einen verpassten Flug o.ä. zur Rechenschaft zu ziehen, ist mir bisher nicht bekannt. Mit den Konsequenzen, sprich Ersatzbeförderung, Ersatzurlaubszeit, Ersatzerholung, würde ich mich gerne näher beschäftigen.So wie ich die aktuelle Rechtslage sehe, ist dagegen der Reiseveranstalter, so er den Zug-zum-Flug mit anbietet und dieser nach "Anweisung" genutzt wird, tatsächlich in der Pflicht. Die Gesamtreise beginnt dann nicht erst am Flughafen CheckIn, sondern eben bereits auf Gleis 21.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267432774000

    @antonia

    nein, nicht zu umständlich formuliert.

    ich habe dich verstanden.

    ich wollte nur noch mal deine/meine meinung in 2 sätzen verdeutlichen.

    sonst nix.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1267433120000

    @bernardo2001 sagte:

    ....

    @Lexilexi

    Wird ein Unfall z.B. grob fahrlaessig z.B. durch Trunkenheit am Steuer herbei gefuehrt, warum soll der Verursacher dann nicht haften, wenn man einen Flug dadurch verpasst. Haette sich der Verursacher korrekt verhalten, waere es nicht zum Unfall gekommen.

    Da sind Luecken in der Gesetzgebung, jedenfalls meiner Meinung nach.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

    au ja.

    ich stelle mir gerade eine massenkarambolage auf der a45 irgendwo im ruhrgebiet vor.

    super.

    eigentlich sind keine lücken in der gesetzgebung.

    du hättest als geschädigter nur die beweislast.

    das mach mal!!!!

    außerdem bin ich der persönlichen meinung, dass man für seine eigene "fehlplanung" schon selbst die verantwortung tragen sollte.

    ich wohne 10 auto minuten von meinem heimatflughafen entfernt.

    trotzdem plane ich auf jeder fahrt einen evtl. reifenplatzer, stau, straßensperrung, baustelle mit ein.

    so sind dann alle auf der sicheren seite.

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernardo2001
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    geschrieben 1267438291000

    @AntoniaW

    Ich wollte da nicht als Lehrmeister auftreten oder etwas falsch verstanden wissen, es ist halt nur meine Meinung. Warum haftet der Reiseveranstalter ab Gleis 21, wie Du so schoen sagst, und die Bahn nicht?!

    Die Bahn propagiert doch permanent - mit dem Zug zum Flug, und hat oekonomische und vor allen Dingen oekologische Argumente. Da stimme ich sogar zu und auch ich setze mich lieber in den Zug von Solingen nach Frankfurt, wenn ich von dort Langstrecke fliege, als von Düsseldorf nach Frankfurt als Anschluss zu fliegen, und das trotz direkter S-Bahn im 20-Minuten-Takt von SG zum DUS-Airport.

    Verursacht die Bahn jedoch eine Verspaetung, dann gilt ploetzlich das ganze Gelabere um "mit dem Zug zum Flug" nicht mehr, dann heisst es, auch das hast Du schoen formuliert, man hat ja nur von A nach B verkauft.

    Ich wollte ja nur sagen, dass das fuer mich unlogisch ist, dass der eine (RV) haftet und der andere (die Bahn) eben nicht, trotz gleicher Leistung und nur deswegen, weil das Gesetz es so will. Paradox.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

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