Hat man eine Sitzplatzreservierung und der Zug fällt aus, bekommt man das Geld für die Reservierung zurück. Ist zwar ein bürokratischer Akt, aber es geht.
Zugverspätung auf der Rückreise
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geschrieben 1347695269000
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geschrieben 1347792230000
Hallo,
sorry- hatte u.a. vergessen zu schreiben dass es auch um die reservierten Sitzplätze in der 1 Klasse geht. Wir hatten diesgezüglich bei der Bahn einen Mitarbeiter gefragt und da wurden wir ins Reisebüro verwiesen. Reisebüro ist aber auch nicht zuständig.Ist alles etwas verwirrend! Keiner weiß wirklich Bescheid bei der Bahn.Mal schauen was dabei rauskommt!
Beim Kundenservice der Bahn sagte man uns aber auch dass uns pro Person für die lange Wartezeit 25 € zusteht!!!!!!!!!! . DESWEGEN habe ich gefragt! Ich wäre nie von selber draufgekommen Geld zurück zufordern .!!
Danke für die vielen Antworten.
Grüße hawaii-elke
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geschrieben 1347800497000
Nein, für die Erstattung der Reservierungen hat der RV nun ganz bestimmt nicht aufzukommen. Denn damit hat er gar nichts zu tun.
Diese Kosten werden dir von der DB erstattet, egal ob Rail&Fly Ticket oder nicht.
Dass die MA der DB diesbezüglich "nicht Bescheid wissen", wage ich zu bezweifeln...
Aber ich habe noch eine Frage zu den "überfüllten Zügen":
Habt ihr gewartet, weil ihr keine Lust hattet, in den überfüllten Zug einzusteigen, in dem ihr reserviert hattet ?
Oder hat man euch den Zugang zu dem überfüllten Zug verweigert bzw. fiel euer Zug aus ?
Im 1. Fall könnt ihr nicht mit Erstattung der Kosten für die Reservierung rechnen.
Im 2. steht euch eine Erstattung zu. (Siehe auch hier folgend "Entschädigung".)
Info der Bahn zum Thema Verspätung an sich - würde euch im Fall 2 betreffen:
"Entschädigung bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof
Bei Rail&Fly und RIT-Fahrkarten erfolgt durch das Servicecenter Fahrgastrechte eine pauschale Entschädigung bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielort der Eisenbahnbeförderung: 10,- Euro (2. Klasse) bzw. 15,- Euro (1. Klasse).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verträge mit Reiseveranstaltern, bei denen die Eisenbahnfahrt nicht die Hauptleistung des Vertrages bildet, in den Bereich des Reisevertragsrechts fallen. Sollten der Fahrtgast also andere, nicht die Eisenbahnfahrt betreffende Rückfragen oder Beschwerden haben, muss er sich für diese Themen direkt an seinen Reiseveranstalter bzw. seine Airline wenden, weil hierfür u. U. andere gesetzliche Regelungen und Rechtsansprüche in Betracht kommen." Quelle: bahn.com
Weiterhin zu den 25 € :
Bei einer Verspätung ab 60 Minuten stehen dem Fahrgast 25% des gezahlten Reisepreises zu - nicht aber den Rail&Fly Ticket-Inhabern (s.o.).
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1347803404000
Hallo Kourion,
also uns hat man den Zugang zu den überfüllten Zügen verweigert! Es war ein Chaos!! Na ja und Züge sind angeblich auch noch augefallen.Ferienende in Bayern!! Wir kamen von einem 12 Stunden Flug,da möchte man einfach nur heim!!
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Info. Das ist doch mal eine klare Aussage!!
Schönen Sonntag.
Grüße hawaii-elke
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geschrieben 1347804101000
Die Frage wäre einfach auch mal interessant: WO endet die Reise bzw der Transport? Am Flughafen oder an der Haustür? Das rail&fly Ticket ist ja kein direkter Bestandteil des Reisevertrages, oder sehe ich das falsch? Aber wie schon geschrieben: ich würde mich wegen der "Entschädigung" an die DB wenden, nicht an den RV, denn der kann ja nun wirklich nix für die überfüllten Züge, zumal Ihr die Sitzplätze ja selbst reserviert habt, und nicht der RV..