• hawaii-elke
    Dabei seit: 1044230400000
    Beiträge: 384
    geschrieben 1347613639000

    Hallo,

    hat man bei einer TUi Pauschalreise auch Anspuch auf Entschädigung bzw. Erstattung wegen Verspätung des Zuges.Wir mussten auf der Rückreise von Frankfurt -Nürnberg drei Stunden warten bis wir einen freien Zug bekamen da diese  Hoffnungslos überfüllt waren,  Züge sind ausgefallen .

    Grüße Hawaii-elke

    Threadtitel geändert!

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1347619749000

    Hallo, Hawaii-elke,

    bis jetzt hatten wir nur den Fall, dass wegen Verspätung bei der DB der Flug verpasst wurde, z.B. hier! Analog müsste also der RV derjenige sein, welcher..., aber da ich kein Jurist bin, sollten wir mal auf Expertenmeinungen warten. ;)

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1347645766000

    Ob ein RV auch für größere Bahnverspätungen auf dem Rückweg haftet (wenn kein bestimmter Zug vereinbart ist), kann ich Dir leider auch nicht sagen

    Aber bei drei Stunden Verspätung hast Du, selbst wenn der RV grundsätzlich haften müsste, keinesfalls Ansprüche, da nach Pauschalreiserecht 4 Stunden Verspätung als Unannehmlichkeit entschädigungslos hinzunehmen sind.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • dabinich
    Dabei seit: 1293926400000
    Beiträge: 127
    geschrieben 1347647137000

    Ist schon Kurios, aus welchen Nichtigkeiten heutzutage versucht wird Kapital zu schlagen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1347647355000

    Wieso sollte der RV für Verspätungen der DB haften ? Und dann noch auf der Rückfahrt?  :?  

    Dir wurde vom RV kein bestimmter Zug zu einer bestimmten Zeit zugesichert.

    Du nimmst den Zug, den du möchtest - was bedeutet, dass du auch erst am Folgetag reisen kannst. Wie kann da ein RV für die Pünktlichkeit eines x-beliebigen Zuges in einem Zeitraum von x Stunden verantwortlich zeichnen ?

    Außerdem - schon für die Hinfahrt kannst du auf der Rückseite des Tickets lesen:

    "Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre Verbindung so wählen, dass Sie Ihren Abflughafen spätestens zwei Stunden vor dem Start Ihres Flugzeuges erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich."

    Das gilt für die Hinreise, die Rückreise hat m. E. dann gar nichts mehr mit dem RV zu tun. Du fährst, wann immer du innerhalb der zwei Tage Lust hat oder du benutzt das Ticket nicht, sondern fährst im PKW heim oder wie auch immer.  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1347657448000

    Überfüllte Züge sind keine Verspätungen! Es gibt ein gutes Mittel gegen Züge in denen man keinen Platz mehr bekommt: Platzreservierungen. Kann man sogar für mehrere Züge machen und die sind billiger als die Reservierungen bei den Charterfliegern! Und sie sind sinnvoller, denn im Flieger werden eben nur so viele Boardkarten ausgegeben, wie es Sitze gibt!

    Selbst wenn Züge verspätet sind, liegt das nicht in der Verantwortung des Reiseveranstalters!

    Aber falls Ihr eine Entschädigung wegen der wahrscheinlich wegen der Lufthansastreiks und dem Ferienende überfüllten Züge einklagen wollt, solltet Ihr nicht vergessen, zu bemängeln, dass das AI bei der Bahn auch nicht geklappt hat, obwohl Ihr extra so eine Reise gebucht habt! :laughing:

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1347658033000

    @hawaii elke

    wie meine vorschreiber schon schrieben, steht dir keine entschädigung zu.

    mir stellt sich zudem die frage, wo genau ein schaden entstanden ist.?

    außer der ärgerlichen tatsache, dass du ein paar stunden später deine eigenen 4 wände betreten konntest, als "geplant" ?

    zudem finde ich das goodie "zug zum flug" eigentlich immer sehr nett. insofern würde ich da keine notwendigkeit sehen, an diesem "geschenk" auch noch rumzumäkeln.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Reiselady
    Dabei seit: 1105228800000
    Beiträge: 19417
    geschrieben 1347659406000

    Hattet ihr  kostenpflichtige Sitzplätze im Zug reserviert und konntet diese nicht in Anspruch nehmen, weil der Zug ausfiel? Dann wäre die Bahn der richtige Ansprechpartner. Der Reiseveranstalter hat damit nichts zu tun.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1347659695000

    @reiselady

    es hört sich danach an, dass die züge , die @hawaii-elke nehmen wollte, überfüllt waren, weil andere ausfielen.

    es hört sich nicht danach an, dass plätze reserviert wurden.

    aber vielleicht klärt und elke ja noch auf. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Reiselady
    Dabei seit: 1105228800000
    Beiträge: 19417
    geschrieben 1347660842000

    Ohne Sitzplatzreservierung dürfte es auch keine Entschädigung geben. Überfüllte Züge, das ist dann Pech.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!