• Kiara84
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    geschrieben 1584204155140 , zuletzt editiert von Kiara84

    Hallo Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen, dass vielleicht ein wenig schwierig ist.

    Ich ich habe schon eine längere Zeit einen jahresreiseschutz. Der meine Urlaube absichert. Reiserücktritt, Reiseabbruch und so weiter.

    Jetzt jetzt hatte ich mit meinem Freund einen Urlaub nach Thailand geplant. Kosten pro Person ca 2200 €. Wir haben natürlich zusammen gebucht. Da ich bereits meine Reiseversicherung hatte, hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht.

    Nun ist das passiert was wir nicht gehofft haben. Ich bin krank geworden und konnte nicht fliegen. Er ist nun natürlich auch zuhause geblieben. Kostet 3800€. Da ich beim Arzt war, mit Krankmeldung, Antibiotika und so weiter habe ich natürlich alles abgesichert. Der Arzt wird mir auch das Formular ausfüllen. Nun wie sieht es jetzt bei meinem Freund aus? Aufgrund der aktuellen Lage sind die Versicherungen leider total überlastet. Sprich eine Nachfrage war nicht möglich. Da ich seit Tagen niemanden erreichen kann. Hatte jemand schon ähnliche Erfahrungen? Kann er sein Geld aufgrund meiner Krankheit zurück fordern?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1584211695548

    Das ist an sich kein reiserechtlicher sondern ein versicherungsrechtlicher Sachverhalt.

    Vielleicht werden "unsere Versicherungskompetenzen" unter den Foris noch aufmerksam auf deine Frage - ansonsten würde ich sagen Versuch macht klug! :wink:

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  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1584212198047

    dein arzt hat dich hoffentlich auch "reiseuntauglich" krank geschrieben und du bist nach den agb erkrankt, die in der regel besagen

    unerwartet auftretende schwere erkrankung

    schau doch einfach mal in die agb deiner versicherung ins kleingedruckte, denn dort steht alles ausfuehrlich ueber die stornobedingungen drin

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584212722174

    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

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  • rishou
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    geschrieben 1584227764171

    Also in meiner steht: Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer unerwarteten Erkrankung des Versicherten.

    Da würde ich jetzt verstehen,da jeder seine eigene Versicherung hat und nur der eine erkrankt ist,das auch nur diese Person die kosten zurück erhält,ausser in den vorhandenen Vertrag steht natürlich was anders.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584228118635

    Sehr wahrscheinlich wird das auch im gegenständlichen Sachverhalt genau so sein ...

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  • HABERLING
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    geschrieben 1584230076951 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wenn es eine Buchungsnummer ist, dann ist auch nur die Versicherung des Reiseanmelder in Anspruch zu nehmen. Das heißt das @Kiara84 und jetzt kommt der springende Punk was nicht klar ist.

    „hat er extra eine beim gleichen Veranstalter gebucht. Sprich wir haben beide die gleiche Versicherung, beim gleichen Veranstalter, aber jeder für sich. Die Reise habe ich für uns beide zusammen gebucht“

    Ja was jetzt, hast du die Reise für euch beide gebucht, dann gilt mein erster Satz, wenn er die Reise extra auf seinen Namen gebucht hat, habt ihr schlechte Karten und die Versicherung zahlt nur für deine Reise.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584237286128 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine entsprechende Versicherung kann man natürlich für alle Reisenden auch unter einer Buchungsnummer abschließen, so ist z.B. bei der Allianz ein Lebensabschnittspartner (m/w/d) bei den Ausfallkosten berücksichtigt.

    Ich schlage vor soweit mal auf Kiara84´s Rückmeldung zu warten.

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  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1584238321052

    @vonschmeling sagte:

    Es geht um den loyalen Freund, der auf seine Reise verzichtet hat.

    ach was, ich habe das schon richtig gelesen

    es geht vor allem darum, das die te ihren "schaden" reguliert bekommt, egal von welchem vertrag der beiden

    und dazu muß eine erkrankung im sinne der agb vorliegen

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584238733853 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ach was , du hast "richtig gelesen"?

    Dann hätte dir auffallen können, dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht - und demnach hier nicht Thema ist bzw. je war.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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