vonschmeling
deine annahme das die erkrankung der te zweifelsfrei den agv ( ich kenne den begriff nur als avb= allgemeine versicherungsbedingungen ) entspricht, koennen wir nicht beurteilen, da wir weder ihre erkrankung noch ihre versicherungsgesellschaft und bedingungen kennen
mein hinweis nur deshalb weil oftmals der fehler gemacht wird, das der versicherungsnehmer denkt, die erkrankung ist schwer genug um die reise abzusagen, und wenn dann die gesellschaft dies ganz anders sieht und beurteilt, ist das gejammer groß wenn reisende auf den stornokosten sitzen bleiben
das ist naemlich eine heikle angelegenheit, und endet nicht selten vor gericht...
ich kenne das prozedere zur genuege...