• HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1584252500654

    vonschmeling

    deine annahme das die erkrankung der te zweifelsfrei den agv ( ich kenne den begriff nur als avb= allgemeine versicherungsbedingungen ) entspricht, koennen wir nicht beurteilen, da wir weder ihre erkrankung noch ihre versicherungsgesellschaft und bedingungen kennen

    mein hinweis nur deshalb weil oftmals der fehler gemacht wird, das der versicherungsnehmer denkt, die erkrankung ist schwer genug um die reise abzusagen, und wenn dann die gesellschaft dies ganz anders sieht und beurteilt, ist das gejammer groß wenn reisende auf den stornokosten sitzen bleiben

    das ist naemlich eine heikle angelegenheit, und endet nicht selten vor gericht...

    ich kenne das prozedere zur genuege...

  • Kiara84
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    geschrieben 1584261726473

    Also zu Erklärung nochmal : Reise habe ich gebucht. Eine Buchungsnummer.

    Versicherung ich eine, er eine, jeweils über die halte des reisepreises.

  • reiselilly
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    geschrieben 1584263362904

    Hallo Kiera

    ich musste im vorletzten Jahr auch eine Reise stornieren, die ich für mich und meine Freundin gebucht hatte. Mein Mann war erkrankt und so konnte ich die Reise nicht antreten. Du musst dir von deiner RRV ein Formular senden lassen, und dieses vom Arzt ausfüllen lassen, und dieses dann bei der Versicherung mit den Reise-Und Zahlungsbelegen einreichen. Meine Versicherung (ADAC) hat den vollen Reisepreis für mich und meine Freundin erstattet.

    LG

    reiselilly

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • rishou
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    geschrieben 1584264234964

    Bleibt immer noch die Frage was in dem Vertrag steht,wenn es einer ist wo z.b.Lebenspartner mit versichert sind,hätte er ja in diesem Fall keine eigene abschließen brauchen. Viele springen ein wenn eine Risikoperson erkrankt(wie bei reiselilly der Mann obwohl der garnicht Teil der Reise war) Schwierig aus der Ferne zu beurteilen wenn man die Vertragsbedingungen deines Vertrages nicht kennt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584266301155

    Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.

    Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1584281755770

    @vonschmeling sagte:

    Absolut korrekt, rishou - ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen ist das hier ein heiteres Ratespiel.

    Es sollte allerdings für Kiara84 ein Leichtes sein, ihre Verträge in dieser Hinsicht selbst zu prüfen ... :smirk:

    stimmt, und genau das habe ich ihr in meinem ersten beitrag auch so geraten

    du hast doch geschrieben

    zitat anfang

    dass die Erkrankung der t.o. zweifelsfrei den AGV entspricht

    zitat ende

    kiara84

    berichte doch bitte mal nach abschluß der erstattung, wie die reiseversicherung das ganze nun reguliert hat, und welcher vertrag nun der zustaendige war, ueber den die leistung dann letztendlich an euch erstattet wurde

  • Wülfi71
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    geschrieben 1584282183119

    @Klara84: Ungewöhnliches Vorgehen. Normalerweise sichert man gemeinsam den gesamten Reisepreis ab, so wie Haberling das beschrieben hat.

    Die Frage ist, ob Du gem. den Versicherungsbedingungen Deines Freundes eine Risikoperson bist oder nicht. Meine Versicherungsbedingungen sagen dazu:

    diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und

    versichert haben, und deren Angehörige.

    Der springende Punkt ist hier "gemeinsam versichert". Streng genommen seid Ihr das nicht, auch wenn Ihr bei der gleichen Versicherung versichert seid. Wird Dir final wohl nur die Versicherung mitteilen können und könnte von Kulanz abhängen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1584290648641

    Gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht, Wülfi71 ... :wink:

    @Suzimausi

    Ja, die Erkrankung von Kiara84 - um die geht´s aber nicht, was du so allmählich vielleicht mal abspeichern könntest!? :flushed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kanoanja
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    Beiträge: 766
    geschrieben 1584426456886

    Viel zu schwer um Ferndiagnose durch Glaskugel zu stellen, alle Spekulationen bringen da nichts. Die AGB‘s sind zu unterschiedlich. In den meisten Fällen nennt der VN alle Mitreisenden namentlich , die dann natürlich auch versichert sind, der Abschnitt und deren Angehörigen bezieht sich auf Angehörige der Versicherten Personen die zu Hause sind, zB ein Angehöriger daheim verstirbt man will nicht mehr reisen, ein Angehöriger daheim erkrankt schwer und muss gepflegt werden oder Kinderbetreuung fällt flach usw. . Ist die Reise ohne Freundin durchführbar und der zweite VN hat eine eigenständige Versicherungsnummer, wie in diesem Fall, wird es eher schwierig, wenn dann reine Kulanz seitens VU.

    Bezüglich Suzimausi, Beim ärztlichen Schadensformular ist immer extra ein Punkt bei dem angegebenen werden muss reisefähig oder nicht, wohl niemand würde die Unterlagen abgeben, wenn der Punkt reiseunfähig nicht angekreuzt wäre, dann kann man sich diesen Gang gleich ganz sparen...

  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1585826779414

    Hallo Kiara

    gibt es denn Neuigkeiten, bzw. wurde der Fall jetzt schon von der versicherung reguliert ?

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