Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??

  • Sternchen0105
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    geschrieben 1276954660000

    Ach, du warst also dabei und hast es gesehen???

    Die Herren hatten wohl die Hemden an mit dem Zollschildchen drauf, aber das war natürlich nicht der Zoll, sondern nur der Metzger !

  • juanito
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    geschrieben 1276956643000

    Dann warst du aber nicht im Transitraum, sondern bist in Deutschland eingereist, daher Zollkontrolle.

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  • bernhard707
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    geschrieben 1276956785000

    Klar Comandante, wenn Zoll, dann auch nicht Transit wie anfangs geschrieben.

    @Sternchen

    Nö, ich war sicher nicht dabei, schon gar nicht bei 'nem Flug von Hurghada.

    Aber verstanden hast Du es immer noch nicht, egal wer Dir den Fusel jetzt abgenommen hat und warum.

    Vor jedem Boarding auch bei innerdeutschen Flügen musst Du durch den Security Check und hier gelten die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck gemäss EU-Bestimmungen. Max. 100ml in einem bis zu 1 Liter fassendem Beutel verpackt

    Ausgenommen davon sind lediglich im Duty Free gekaufte und in versiegelte Sicherheitsbeutel verpackte Flüssigkeiten mit mehr als 100ml.

    Einfach lesen, verstehen und sich an die Regeln halten, denn dumme Sprüche helfen da auch nix ;)

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  • Sternchen0105
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    geschrieben 1276957958000

    Ich versteh das schon, bin ja nicht blöd...

    Wir waren ja im Transitraum und sind ja im Prinzip nicht eingereist, weil wir ja weiter nach Stuttgart geflogen sind und im selben Flieger weiter geflogen sind. Wir haben ja im Prinzip das Gebäude garnicht richtig betreten... Diese Kontrolle war direkt im Flur vom Transitraum und auf dem Hinflug war das ja auch nicht bei der Zwischenlandung und das haben wir halt nicht verstanden... Bin dort ja weder eingereist, noch habe ich neu eingecheckt. :frowning:

  • bernhard707
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    geschrieben 1276958517000

    OK, nicht neu eingecheckt, aber neu geboardet ;)

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  • uta15
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    geschrieben 1276966034000

    Moin,

    lieber Bernhard, Du hast ja mit all Deinen Hinweisen Recht, aber hier wiehert der Amtsschimmel doch sehr gewaltig !!

    2008 durften auch wir diese Erfahrung sammeln.Flug Antalya - Hamburg mit erst beim Einchecken bekannt gegebenen Hinweis auf Zwischenlandung in Leipzig.

    Auch wir erhielten Transitkarten und wurden direkt zum erneuten Sicherheitscheck geleitet.

    Höhepunkt, das Kabinenpersonal verkaufte 1 Stunde vor der Landung in Leipzig auch an die Hamburger Alkohol und Parfüm, die dann in Leipzig in die Tonne gekloppt werden mußten, da das Handgepäck mitgenommen werden mußte. Toller Hinweis einer "Sicherheitsdame": Spenden Sie das doch der Leipziger Tafel.

    Weiterflug mit gleicher Maschine nach Hamburg und die kaltlächelnde Erklärung der Flugbegleiter : "Ach das haben wir gar nicht gewußt"

    Da die meisten Ihre Waren bar bezahlt hatten, gab es noch nicht einmal eine Quittung über die gekauften Sachen und somit keinen Nachweis bei einer Beschwerde.

    Ich habe damals persönlich Kontakt in HH zu ATT-Öger aufgenommen und eine Kulanzzahlung erhalten.

    Zumindest das Fluglinienpersonal sollte doch wohl hier geschult sein.

     

     

  • juanito
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    geschrieben 1276967284000

    Übrigens kann man, wenn man etwas bezahlt, in jedem Fall eine Quittung, Amtsdeutsch: Empfangsbestätigung, verlangen.

    (in Deutschland)

     

    Notfalls muss der Geldempfänger einen Zettel und einen Bleistift nehmen. :laughing:

     

    §368 BGB

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  • privacy
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    geschrieben 1276968811000

    In keinem der bisherigen Beiträge wurde darauf eingegangen oder hingewiesen, dass es seit dem 29. April 2010 eine geänderte EU-Verordnung hinsichtlich der Flüssigkeiten gibt. Dies gibt den Kontrollorganen die Möglichkeit, eben diese als Schikane empfundene Vorgehensweise, wie von Sternchen0105 geschildert, zu unterlassen.

    Soweit die Ware sich in verschlossenen Duty-Free-Tüten befinden, die nachweislich nach einer Sicherheitskontrolle oder an Bord von Flugzeugen gekauft wurden. Das gilt auch für Drittländer.

    Änderungen in der EU-Verordnung, speziell Anhang 1 der PDF

    Diese Änderungen sind eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2013, wo die Flüssigkeiten-Verordnung durch geeignete technische Maßnahmen an Flughäfen abgelöst wird. Diese Massnahmen bestehen darin, Flüssigkeiten auf Sprengstoff-Inhaltsstoffe zu scannen.

    Gruß privacy,

    den es jetzt interessiert, ob die Flüssigkeiten in geforderten, verschlossenen  "Tüten" untergebracht waren. Dann würde sich unter Verweis auf die aktualisierte EU-Regelung eine Forderung über den entstandenen Schaden evtl. durchsetzen lassen. Ist natürlich viel Mühe und Aufwand bei Behörden.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • juanito
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    geschrieben 1276969499000

    Sehr schön :D

     

    Es sollten allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bereich der Kontrolle, der Zugangs- und sonstiger Sicherheitskontrollen sowie in den Bereichen Verbotene Gegenstände, Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards von Drittländern, Einstellung von Personal, Schulung, besondere Sicherheitsverfahren und Freistellung von Sicherheitskontrollen erlassen werden.

     

    und:

     

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Nix Türkei.

     

    Es wurde doch hier schon mehrmals berichtet, dass in Antalya nicht kontrolliert wurde, bzw. die Wasserflaschen mit ins Flugzeug reingenommen werden durften.

     

    Also?

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  • privacy
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    geschrieben 1276970699000

    Anhang 1

    ... Bis zum 29. April 2011 dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden, wenn sie sich in einer Tasche befinden, die den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen entspricht und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Luftfahrzeugs enthält ...

    und

    Die Fluggäste sind unmissverständlich darüber zu unterrichten, an welchen EU-Flughäfen sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitführen dürfen, und welche Bedingungen dafür ggf. zu erfüllen sind.“DE 10.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 90/3

    -------------------------------------------------------------------------------------

    Wenn also aus rein provisionstaktischen Überlegungen Verkäufe von Flüssigkeiten an Bord stattfinden und das ohne Hinweis auf evtl. Folgen, ist meines Erachtens nach auch die Fluggesellschaft für ihr Personal und daraus resultierende Folgeschäden verantwortlich.

    Mir ist klar, dass die Umsetzung nicht so ohne weiteres funktionieren wird. Da spielen viele Faktoren rein. Was aber von der EU gewünscht wird, ist, dass diese unabgestimmten Verantwortlichkeiten nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden dürfen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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