Bei den vielen Gewinnern müssten die ja noch ein Flugzeug chartern. Allerdings gibt's da dann nur Stehplätze
Nilkreuzfahrt gewonnen
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geschrieben 1208524667000
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geschrieben 1208525104000
Ich bin gerade mal auf die Seite von Der Club gegangen. Dort gibt es eine Rubrik "Gewinnspiele" wenn man sich da durchklickt, dann gelangt man auch auf die jeweiligen Gewinnerlisten. Wenn die dort schon jedes einzelne Buch etc. auflisten, dann haben die ja reichlich zu tun, wenn die vielen "Gewinner" der Kreuzfahrt dort aufgelistet werden sollen. Werde mal beobachten in Zukunft, wenn das Spiel zu Ende ist, ob wir uns dort alle wieder finden. Ich denke mal nicht. Ach ja, es gibt dort tatsächlich auch Gewinner von Geldpreisen, aber wie seltsam, keinen "Gewinner" von Kreuzfahrten. Als ob die so eine Aktion wie diese zum ersten Mal gefahren haben.
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geschrieben 1208525325000
Leute, Bertelsmann ist jetzt doch mehrfach auf diesen Thread hingewiesen worden, liest hier unter Garantie mit.
Trotzdem werden hier nur die Leute mit nichtssagenden mails (nicht richtig zum Ausdruck gebracht wurde) hingehalten, auf die Unterlagen hingewiesen, statt mal hier aufzulaufen und den Gewinn schon mal richtig zu erklären.
Es soll wohl verhindert werden, was für einen Mist die verzapft haben (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), wie sie Lose und Reisen unters Volk bringen wollen.
Einfach nur schäbig.
Ich möchte nicht wissen, was sie an dieser Aktion verdienen. Das wird in die Mio gehen.
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geschrieben 1208525360000
Na super und ich habe mich sooooo über einen Gewinn gefreut!!!
Und den Flug möchte ich nicht zahlen!! Tja, und damit hat der Bertelsmann Club noch ein Mitglied verloren!!
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geschrieben 1208525480000
Also was wir immer vermutet haben, den Gewinn bezahlen wir über Deckungsbeitragskosten selbst und aus dem Losevertickern bleibt auch noch ein wenig bei denen hängen!
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geschrieben 1208527439000
Die Reise können Sie in dem Zeitraum
November 2008 bis April 2009 antreten.
Das sagt doch schon alles! Wunschtermine gibts mit Sicherheit nicht. Kann mir gut vorstellen, dass Termine für "Lückenbüßer" vergeben werden, bzw. wenn Schiff nicht ausgelastet ist und dazu noch die Flugkosten selber zahlen?? Totale *******. Schade, schade, die HC-Nilfahrer dürfen nicht zusammen auf´s Schiff
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geschrieben 1208530708000
Tja,
damit wird mein Gang zum Anwalt immer wahrscheinlicher.
Ich werde Eides statt erklären, dass mir am Telefon sowohl ein Hotel als auch die Hinflugtickets zugesichert wurden.
Außerdem bin ich nicht alleine, hier gibt es genügend andere, denen das selbe erzählt wurde.
Das wird eine nette Sammelklage werden. Wer sucht den Anwalt aus, oder geht eine Sammelklage auch mit mehreren Anwälten?
Ich werde auf diesen Gewinn und damit auf diese Reise bestehen! Ich HABE gewonnen stand da und der HotlineTyp hat selbiges erzählt. Inklusive Reisekosten etc. Muss nochmal bei meinem Bekannten nachfragen, aber ich glaube bei ihm war sogar von "Taschengeld" die Rede. Aber das ist keine gesicherte Aussage.
Wenn "Der Club" echt meint, die Reise in den Sand fallen zu lassen, weil sich viele "Gewinner" keinen Flug leisten können, dann werden sie wohl ein Problem bekommen. Genügend Zeugen, eigentlich gesicherte rechtliche Lage seitens der Gewinner.
Das sollte sich Bertelsmann nicht erlauben können.
Und selbst wenn wir uns alle "verhört" haben sollten, ist da noch der Punkt, dass die Aussagen bewusst irreführend sein könnten um zum Kauf der Lose zu verleiten.
Ich warte das Schreiben ab und dann gehts rund.
Gruß bronxx
EDIT: Oder sollten wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Verbraucherzentralen informieren? Ich denke aber das Warten aufs Schreiben is sinnvoller, oder?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1208532502000
@ bronxx,
leider sind Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig. Hier muß jeder alleine bzw. getrennt um sein Recht kämpfen. Es gäbe nur die Möglichkeit der sog. Prozessverbindung. Dort kann der Richter getrennte Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung bringen, wenn es in allen Prozessen um die selbe Rechtsfrage geht.
Soweit wird es aber bestimmt nicht kommen. Auch wenn Ihr euch alle zu Recht veräppelt und abgezockt fühlt, bewegt sich diese "Gewinnmitteilung" durchaus noch im "dunkelgrünen Bereich". Die Marketing/Rechtsabteilung des BC wird diesen "Schrieb" abgesegnet und rechtlich durchleuchtet haben. Eine Aussicht auf Erfolg bzw. Klageerhebung ist nicht gegeben. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird das so sehen und evtl. keine Deckungszusage geben. Man kann die Sache nur publik machen und kündigen. Für eine Abmahnung wegen Irreführung oder unseriösem Geschäftsgebaren könnte es aber reichen.
Ich kann diese Wut durchaus verstehen, aber nachher hat man u.U. noch Prozeßkosten am Hals. Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....
Gruß
Sabine
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geschrieben 1208533551000
die Verbraucherzentrale kennen das Problem der Werbung mit Gewinnen. Siehe www.vz-nrw.de, nachfolgend einige Auszüge:
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Werbung
Reisegewinne
Woran Sie den Haken an einer gewonnenen Reise erkennen können und wie Sie sich gegen unlautere Gewinnspiele wehren.Gewinnspielwerbung - Die Maschen der Firmen
"Sie sind der Gewinner von 30.000 Euro in bar!" Tausende Herzen von Briefempfängern schlagen höher, wenn sie ein Glückwunschschreiben erhalten, in dem ihnen ein lukrativer Geld- oder Sachgewinn versprochen wird. Doch Vorsicht: Ein etwaiger Gewinnanspruch ist meist nicht durchsetzbar. Und freiwillig rücken die Absender der Gewinnzusagen den Preis nur in den seltensten Fällen heraus.
Das große Los ?Haben vermeintliche Glückspilze Anspruch auf den Gewinn?Wie lässt sich ein Hauptgewinn von einer Niete unterscheiden?Was tun, wenn der Preis nicht herausgerückt wird?Sollte man auf seinem Glück bestehen und den Gewinn einklagen?Was tun, wenn die Gewinnspielfirma im Ausland sitzt?Hilft die Rechtsschutzversicherung in jedem Fall?
Nach § 661 a BGB hat ein Unternehmer, der Gewinnreisen verspricht und durch die Gestaltung von Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, diesen Preis dem Verbraucher auch zu leisten. Eine Klausel, wonach die Erfüllung die-ser Gewinnzusage von der Zahlung einer Unkostenpauschale abhängig ist, ist nach einem Urteil des AG Cloppenburg (vom 23.2.2001, Az. 17 C 253/00) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Ein grundsätzlich bestehender Anspruch des Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)