• bronxx2000
    Dabei seit: 1208304000000
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    geschrieben 1208533704000

    Aber was ist mit der Dame, die vor kurzem noch 250.000 € Gewinn durchgesetzt hat?

    Ich schaue gleich auch mal in den Stern der letzten Woche. Da stand auch was zu diesem Thema.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1208534345000

    @Ahotep sagte:

    Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....

    Gruß

    Sabine

    Ich lach mich weg. :laughing: :rofl: :rofl: :rofl:

    Habe soeben die Website für oben angeführte Sendung aufgerufen und was meint ihr was ich finde?????

    Ganz oben auf der Seite die erfreuliche Mitteilung:

    SIE SIND UNSER 999.999 BESUCHER!

    JETZT UM: 15:47:04 UHR!

    Dadurch sind sie unser möglicher AUDI A5 Gewinner. AUDI A5 mit freier Farbwahl im Wert von 32.750,- Euro! Auf jeden Fall haben sie eine 5-Sterne-Nil Kreuzfahrt gewonnen! >>hier nachsehen<<

    Wer vermutlich dahintersteht wissen wir ja wohl. Hab ich bestimmt schon 30 mal auf den Schirm bekommen, vermutlich eine noch größer angelegte Aktion, halt mit Angabe der Kosten.

    lg ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1208534489000

    @bronxx2000

    @alle,

    weiterer Auszug VBZ NRW:

    Und wenn das Verfahren endlich gewonnen ist, steht immer noch nicht fest, ob der Gegner nun den Gewinn freiwillig herausgeben wird oder Betroffene erst einen Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten los schicken müssen.

    Diese Risiken bestehen zwar grundsätzlich bei jeder Klage, dennoch ist die Gefahr bei Gewinnspielwerbungen höher, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn wenn viele Verbraucher ihren Gewinn erfolgreich einklagten, könnte dies zur Folge haben, dass ein Unternehmen vor horrend hohen Verpflichtungen steht.

    Erfreulicherweise mehren sich die Urteile, in denen aufgrund einer Gewinnspielwerbung die Absender zur Aushändigung des Gewinns verurteilt worden sind.

    OLG Frankfurt, Urteil v. 19.02.02 (AZ: 8 U 228/01)

    Hier stellte das Gericht folgenden Leitsatz auf: "Wird bei einem Verbraucher durch Übersendung einer 'Gewinnbestätigung' der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe von 30.000 DM ermittelt worden, muss diese Gewinnzusage auch dann eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an einer Vielzahl anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661 a BGB)." Entsprechend wurde die Beklagte - eine Firma aus der Schweiz - zur Zahlung von 30.000 DM verurteilt.

    OLG Hamm, Urteil 25.11.02 (AZ: 8 U 65/02)

    Eine Hausfrau aus Bielefeld kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von einem holländischen Versandhandel 17.895,22 Euro aus einer Gewinnzusage verlangen. Die inländische Gerichtszuständigkeit ergebe sich aufgrund des zustande gekommenen Verbrauchervertrages, der Zahlungsanspruch aus § 661 a BGB. Auch dass im Kleingedruckten die Gewinnzusage relativiert worden sei, sei wegen der besonders herausgestellten Gewinnzusage unerheblich, so die OLG-Richter.

    Am besten gehen "die Betroffenen" mal auf die HP www.vz-nrw.de, denn da stehen viele Infos zu diesem leidigen Thema und der fiesen Masche !

    lg

    fraenni

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1208534800000

    @fraenni sagte:

    Ein grundsätzlich bestehender Anspruch des Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.

    Meist nicht durchsetzen ;) . Aber bei einem Global Player wie Bertelsmann ist schon was zu holen, denn der Anspruch auf den Gewinn besteht ja grundsätzlich erstmal.

    Bisher kamen diese "Gewinne" ja immer von irgendwelchen kleinen dubiosen Firmen.

  • tosca4711
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    geschrieben 1208534947000

    Kann doch nicht sein das wir Verbraucher immer die Gelackmeierten sind. Am besten solche Post wieder in den Umschlag und an Absender zurückschicken. Mich nervt das gewaltig. Seit Wochen habe ich auf meinem AB eine penetrante Firma dran (über Band) ich hätte immer noch nicht meinen Gewinn abgerufen und wann ich zu Hause wäre er käme vorbei mit dem Gewinn bla bla bla bla. Ich hab mir schon ein neues Telefon gekauft weil mein Anrufbeantworter beim Alten an einem Tag so vollgemüllt war dass ich den AB nicht mehr löschen konnte. GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR :shock1: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

    Ps Wenn ich einen direkt daran habe sage ich immer" geben sie bitte ihren Namen, Firma und Telefonnummer die brauche ich für die Verbraucherzentrale" Schwupp wird aufgehängt. :laughing: :rofl:

    Könnte wie ein HB-Männchen in die Luft gehen.....

    23.11-27.11 Dublin
  • buki154
    Dabei seit: 1208390400000
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    geschrieben 1208535177000

    habe wieder post von bc :D

    Guten Tag Frau xxxxxxx,

    bei dem Reiseveranstalter handelt es sich um einen seriösen

    Kooperationspartner. Sobald Sie die Unterlagen vorliegen haben,

    schauen Sie sich das Angebot doch unverbindlich an.

    Ihrem Wunsch entsprechend werden wir auf Ihrem Mitgliedskonto

    vermerken, dass Sie derartige Angebote künftig nicht mehr bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxxxxxx

    ist das nicht nett :laughing:

    Name entfernt - bitte Verhaltensregeln unbedingt beachten!!!

  • rallo
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    geschrieben 1208535207000

    ja, der Gewinn ist eine "Nilkreuzfahrt" nicht mehr und nicht weniger

    und es steht jedem frei, die Anreise, usw. selbst zu organisieren oder das "hochherzige" Angebot anzunehmen, Flüge, Transfers, Ausflugsprogramm, Essen gegen eine kleine Gebühr vom Reiseveranstalter organisieren zu lassen..... man braucht nur noch bezahlen

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1208535280000

    @ buki154

    Jetzt ist es kein Gewinn mehr, sondern ein Angebot? :shock1: Da würde ich aber ganz schnell nachhaken.

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1208535891000

    Hallo eslipart,

    völlig richtig. Aber glaubst Du nicht, das ein Unternehmen wie Bertelsmann, eine solche "Werbeaktion" durch ihre Rechtsabteilung (da sitzen bestimmt einige Juristen) hieb und stichfest abgesichert hat !? :frowning:

    Ohne die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung wäre mir eine Klage gegen so einen Multi zu riskant. Wahrscheinlich bleiben einem im Endeffekt nur die Kündigung. Aber das wird wohl so sein, als ob du einen Elefanten mit einem Zahnstocher stichst ! :D

    Diese Feststellung der VBZ sagt doch auch einiges aus:

    Unternehmen zu überwachen oder Maßnahmen gegen sie zu ergreifen wie eine (Aufsichts-) Behörde in anderen Bereichen, ist uns nicht möglich. Im Rahmen des Verbraucherrechts können wir das Verhalten von Anbietern auf seine Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht und den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend machen.

    Da wir jedoch nur über äußerst begrenzte Kapazitäten verfügen, sind wir gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der Vielzahl der Beschwerden nicht in jedem Fall sofort tätig werden können. :?

    lg

    fraenni

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1208536252000

    Nein, daß die Verbraucherschützer da nichts ausrichten können ist klar.

    Jemand mit einer guten Rechtschutz könnte was tun. Und darauf könnten die Medien hinweisen.

    Es gibt klar einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, denn auf der Gewinnbenachrichtigung steht wohl nichts von Glückspirale.

    Es besteht gesetzlich ein Anspruch auf den angekündigten Gewinn.

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