Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 104/17 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Asian Adventure Albert Shanmugam und Rolf Jansen GbR, Lavalplatz 7-8, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Albert Shanmugam, Lavalplatz 7, 40822 Mettmann und Herrn Rolf Jansen, Lavalplatz 7, 40822 Mettmann
ist am 14.02.2017, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ulrike Schraad, Alter Markt 9-13, 42275 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 104/17
Amtsgericht Wuppertal, 14.02.2017
in Sitz bzw. Wohnsitz Mettmann eingeben .