• Du_darfst
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    geschrieben 1642705186710 , zuletzt editiert von Du_darfst

    @leonido13: Also erstmal wurdet ihr vorab über die Änderung informiert. Das ist schonmal ein Aspekt den sich viele andere von ihrem Veranstalter wünschen.

    Und natürlich ist es ärgerlich, nicht an sein ursprünglich gebuchtes Ziel zu kommen. Aber nichts was wir machen, ist ohne Risiko. So eine Umleitung kann jeden treffen. Die Äußerung der Dame am Notfalltelefon halte ich zudem für völlig zutreffend. Auch ich halte das Anliegen zwar für ein ärgerliches Vorkommnis, nicht aber für einen Notfall. Zudem könnt ihr tatsächlich froh sein, nicht in Stuttgart gelandet zu sein.

    Auch mit 74 und anerkannter Schwerbehinderung sollte man sich bei einer Flugumleitung, die eben jederzeit passieren kann, zu helfen wissen. Auch und gerade mit einer Bahnfahrt. Lt. Website der Bahn gibt es übrigens direkt ab dem BER mehrere Verbindungen nach Leipzig mit einem (!) Umstieg am Hbf mit einer Gesamtreisezeit von 1.37 (z.B. Abfahrt 13:05) andere mit 2 Stunden. Sollte euch das tatsächlich unmöglich sein, aus welchen Gründen auch immer, solltet ihr künftig auf Flugreisen eher verzichten. Klingt sicherlich nicht charmant, ist aber meine Überzeugung/Ansicht.

    Das BigXtra da die 300 Ocken für das Taxi nicht zahlen möchte, halte ich für durchaus nachvollziehbar. Das ist euer persönlicher "Luxus". Vor dem von dir geschilderten Hintergrund vor dem Veranstalter zu warnen, halte ich für deutlich übertrieben.

    Zu möglichen Ausgleichs- oder Schadenersatzforderungen können hier sicher noch andere User Stellung nehmen.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1642709501605

    Na gut - dann wollen wir mal.

    @leonido13

    Die Verbringung an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Flughafen bewirkt gewisse Ansprüche sowohl gegenüber dem Veranstalter als auch dem Luftfahrtunternehmen.

    Du hast deine Forderungen an den Veranstalter gerichtet.

    Dieser beträgt 5% eines Tagessatzes der Reisekosten ab der 5. Stunde der Verspätung.

    Ein Taxi als Transportmittel zu wählen (mitten am Tag und bei darstellbar komfortablen kostenfreien Alternativen) unterfällt hinsichtlich der Kostenrisiken allein deiner Entscheidung. Deine Hinweise auf eure Hinfälligkeit spielen für rechtliche Aspekte keine Rolle.

    Ihr habt ja trotz der Hinfälligkeiten eine gewöhnliche Pauschalreise gebucht und werdet durch eventuelle Änderungen nicht objektiv benachteiligt.

    Etwas besser könnte es für euch aussehen, wenn ihr euch über die Verspätung am vertraglich vereinbarten Ziel beim durchführenden Luftfahrtunternehmen beschwert.

    Die kurzfristige Änderung könnte euch durchaus zu Forderungen im Rahmen der VO(EG)261/2004 berechtigen.

    Fazit:

    Allein ein beachtliches Alter der Reisenden bewirkt keine besonderen Ansprüche, ausgenommen sie wurden vertraglich präzise vereinbart.

    Das Verhalten von BigXtra war jedenfalls rechtlich betrachtet tadellos.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1642709935032

    Ich mag das ja sehr wenn Lebensweisheit auf juristischen Sachverstand trifft :blush:

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1642715593575 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ein langes Leben ist jedoch kein Garant für bevorzugte Behandlung bei Hürden auf der Reise - z.B. betreffend den Anspruch auf ein Ü70 Taxi trotz eindeutig praktischer und preislich inkludierter Beförderungsoptionen.

    Nicht einmal vor Häme könnte man leonido13 wirklich bewahren ... daher wollte ich auch zuerst einmal nicht zum Sachverhalt beitragen.

    Die rechtlichen Aspekte sind hier m.E, glasklar - es geht wohl mehr um die subjektiven Aspekte der Dienstleistung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
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    geschrieben 1642762651703

    Ich meinte meine Lebens"weisheit" und deinen Sachverstand die sich zu dem Lebendsachverhalt recht gut ergänzt haben.

    Derweil scheint Leonido13 abgetaucht zu sein...?

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1642772449654

    Ja dann ... :wink: ...

    Auch das ist leider typisch - mächtig einen raushauen von wegen grottiger Service, und schon ist das Mütchen gekühlt.

    Hier lesen ja aber sicher noch Leute mit, die bei einem ähnlichen Sachverhalt froh sind über die Info, wohin man sich wendet und was man erwarten kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Aircros
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    geschrieben 1646326656809 , zuletzt verschoben von Ahotep , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hallo - ich habe dieses Problem mit BigXtra/FTI :

     Sehr geehrter Herr xxxxxx/ geehrtes Serviceteam

    Buchungs Nr. : xxxx (keine Klarnamen oder Buchungsnummern)

    am 08.12.2021 hatte ich ein aufgezeichnetes Gespräch wegen eines nicht stattgefundenen Fluges nach Hurghada (13.30 Uhr ) mit Air Cairo , ich wurde nachweislich nicht über eine Flugänderung informiert.

    Ich bekam dann nach langem Telefonieren und Warteschleifen eine Flugumbuchung auf den

    09.12.2021 (07.10 Uhr ) mit Condor . Ich saß also auf dem Fluhafen fest . Auf der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit ( bei Regen in Leipzig - nachweisbar ) gab es überall eine Absage wegen Corona - touristische Übernachtungen waren verboten .Mit viel Überredung und einem Trinkgeld , hatte ich am späten Abend endlich Glück . Wie wird nun mit meinen Auslagen : Mittagessen ,Abend-

    essen , Hotelübernachtung und S-Bahntickets ( Hin und -rückfahrt vom Flughafen nach Leipzig ).

    Der fehlende und entgangene Urlabstag in Ägypten kommt noch hinzu ! Seit Jahren bin ich Kunde bei BigXtra - es hat immer alles ohne Tadel geklappt .

    Wie wird jetzt weiter verfahren von BigXtra ?

     

    In der Hoffnung auf eine ansprechende Klärung , verbleibt mit freundlichen Grüßen

     

    XXX

     

    Sehr geehrtes Serviceteam

    ich finde es unerklärlich und ignorand , dass ich bis heute noch keinerlei Klärung bzw. Kostenerstattung für ihr Verschulden bekommen habe - auch eine solche Zeitspanne für eine " Überprüfung des Sachverhaltes " ist nicht nachvollziehbar . Selbst zu einer Entschuldigung für ihre Verursachung hat es nicht gereicht !

    Vielleicht sollte ich diesen Fall im Internet bei HolydayCheck veröffentlichen .

     

    Freundliche Grüsse

    XXX

     

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1646338880318

    habe den Beitrag verschoben von Aircros.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1646345275152

    @Aircros

    Deine Auslagen sind zu erstatten, die Wartezeit zur Klärung reklamierst du zu Recht.

    Frist setzen (7 Tage) per Einwurfeinschreiben und dann umgehend gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

    Gilt auch ohne Regen ... :smirk: ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reina-doreen
    Dabei seit: 1528951232816
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    geschrieben 1656679707329

    Ich denke der/die Betroffenen haben durchaus Chancen bei Gericht, einen kleinen Geldbetrag zurück zu bekommen, denn so einfach ist es nämlich nicht für den Veranstalter seine Kunden an einen anderen Flughafen zu karren und dann sollen sie sehen wie sie zum Auto kommen

    AG Hannover, Az. 426 C 9598/11, BeckRS 2012, 23177 Änderung der Flugzeiten, des Flughafens und Verringerung der Reisedauer um 1 Tag 100% des Tagesreisepreises Abweichung vom vertraglich vereinbarten Flughafen und dadurch Veränderung der Flugzeiten 

    Meine Empfehlung sich einen Anwalt mit der Spezialisierung für Reiserecht suchen und diesen arbeiten lassen.

    Ich bin bestimmt kein streitiger Mensch, aber meine Rechtschutzversicherung hat sich, was Reiserecht betrifft, schon mehrfach gelohnt.

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