Ganz unbeachtlich des Veranstalters ist das eine Nichterfüllung des Vertrags und ihr könnt auf die Leistung bestehen oder mit Abreise und Schadenersatzforderung drohen.
Bucher Reisen
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geschrieben 1746891822212Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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geschrieben 1746896622445
Wir sind ja noch nicht Vorort und das Hotel kann ja auch nix für. Das hat der RV verschlampt. Das RB ist dran und zumindest eine Erstattung sollte drin sein. Wie ist das rein rechtlich, wenn man von dem Ärgernis weiß und trotzdem anreist? Da kann man vor Ort ja schlecht mit Abreise drohen.😬
LG Antje
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geschrieben 1746904158064
Ja gibt es. Genau 2 davon. Es war sogar genauso eine Weile auf Holidaycheck zu buchen und wenn du mal ne Probebuchung auf der HP machst dann wird diese Suite auch angezeigt,allerdings als ausgebucht und ich habe ja die Buchungsbestätigung dafür schriftlich vorliegen. Diese wurde nur von Bucher angeboten und auf der Bestätigung steht allerdings Anex Tour GmbH (BU). Ich bin gespannt wie das ausgeht.
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geschrieben 1746904244786
Jetzt ist der Post von HABERLING weg???
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geschrieben 1746905229821
Ja das ist die Suite und ich hab die Buchungsbestätigung 🤷♀️
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geschrieben 1746906367124 , zuletzt editiert von vonschmeling
@tuerkeirot sagte:
Wie ist das rein rechtlich, wenn man von dem Ärgernis weiß und trotzdem anreist? Da kann man vor Ort ja schlecht mit Abreise drohen.😬
Sagen wir´s so: Es schwächt die Position des Einredenden - und zwar ganz erheblich. Soweit ich verstehe wurde die Herabstufung noch nicht einmal eingepreist? Es handelt sich aber unstreitig um ein neues Angebot, dem ihr die Zustimmung verweigern könnt. Reist ihr an in Kenntnis der Mindererfüllung kann das als konkludentes Verhalten (= als Zustimmung zu den neuen Bedingungen) gewertet werden im Falle einer streitigen Einigung.
Mein Rat: Klärt das vor der Reise, ganz klar besteht ein Anspruch auf einen geringeren Preis für geringere Leistung. Sollte euch das (schlechtere Zimmerkategorie) den Urlaub nicht verderben macht die Minderung direkt geltend (präzise beziffert).
Gut allemal, dass du die Bestätigung der gewünschten Unterbringung hast. Das vereinfacht die Präzisierung deiner Ansprüche.
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geschrieben 1746907024576
@tuerkeirot sagte:
Gibt es Erfahrungswerte eurerseits mit diesem Gebaren...Teurer verkaufen und günstigeres Zimmer bekommen?
Dazu gibt es reichlich Rechtsprechung und wiederum unbeachtlich des Veranstalters. "Teuer verkaufen und billig liefern" ist ein Vertragsbruch. Das nur als Ergänzung zu meinen weiteren Ausführungen ...
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geschrieben 1746908289027
Danke Dir erstmal für Deine Infos 👍 wenn ich beim Hotel wg des Zimmerwunsches nicht nachgefragt hätte dann hätten wir das erst im Hotel erfahren und somit wüssten wir auch nix von dem "neuen Angebot". Wir wollen uns auch den Urlaub nicht vermiesen lassen, aber es hat ja einen Grund warum wir die 2 SZ wollten und so gebucht haben.
Wie gesagt, dass Reisebüro hat Bucher schon telefonisch informiert und auch per Mail, aber noch keine Rückmeldung. Ich warte ebenso noch auf Rückmeldung vom Hotel, denen ich auch meine Buchungsbestätigung geschickt habe.
Das RB wird sich um den Erstattungsbetrag kümmern, denn ich als Laie kann ja die Differenz gar nicht berechnen zumal es keine Angebote für unsere Reisezeit mehr gibt, weil alles ausgebucht ist.
Zum Glück sind es noch 3 Wochen bis Abflug und bis dahin sollte es sich ja geklärt haben.
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geschrieben 1746909471358
Natürlich gibt es Gründe ein bestimmtes Angebot auszuwählen - wäre ja noch schöner, wenn das so gar keine Rolle spielt!?!
Zudem wurde dir diese Auswahl ja auch zugesichert durch den Veranstalter, und du kannst das belegen - gute Ausgangslage daher.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es an den Schnittstellen (deine direkte Anfrage im Hotel / Veranstalterbuchung) womöglich einen Haken gab und die begehrten Zimmer doch für euch reserviert wurden? Das wäre nicht so fürchterlich überraschend und ggf. ein recht willkommene Erklärung.
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