• Holginho
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    geschrieben 1306768899000

    Mir ist schon klar, auf was Du hinauswillst ;)

    Hurghada habe ich aus dem letzten Post von "niewieder..." herausgelesen - vielleicth bekommen wir die Antworten ja noch.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1306781710000

    @Kourion sagte:

    Und damit verbunden vllt. noch die Frage: Hat der RV den Reisevertrag noch vor Ort gekündigt ?

    Was nichts daran ändern würde, dass er die zum Rücktransport erforderlichen Maßnahmen zu treffen hätte (651 j, 651e BGB)

  • niewiederengelreisen
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    geschrieben 1306833028000

    Gebucht wurde die Rückreise Hurghada-Frankfurt, 05.02.2011. Nach Anzahlung und Zusendung der Rechnung stellte sich heraus, dass der Rückflug mit Zwischenlandung in Kairo stattfinden sollte. OK, telefonisch klärte ER auf, dass ja im Angebot nichts von einem Direktflug stand.

    Wir wollten auch nicht früher ausfliegen. Wir wollten vom Reiseleiter am 04.02., also einen Tag vor der Abreise nur wissen, wann genau und mit welcher Flugnummer fliegen wir von Kairo ab.

    Diese Information haben wir jedoch nicht erhalten. Lediglich der Inlandsflug von Hurghada nach Kairo wurde angeboten, allerdings nicht wie ursprünglich geplant, sondern um 5 Stunden verspätet. Der RL teilte uns immer wieder mit, dass wir in Kairo unsere Koffer vom Band holen sollen und uns dann am Schalter der Egyptair selbst um den Flug kümmern sollten.

    Der gebuchte Flug ab Hurghada sollte ursprünglich um 04.20h losgehen, der ab Kairo um 10.25h. Aufgrund der Tatsache, dass wir plötzlich erst um 09.20h ab Hurghada nach Kairo fliegen sollten und wir von der Deutschen Botschaft in Kairo bestätigt bekamen, dass nur ein einziger Flug der Egyptair nach Deutschland gemeldet war, nämlich der um 10.25h wußten wir, dass dieser Flug von uns nie erreicht werden konnte.

    Weder der Veranstalter noch wir Reisenden haben den Vertrag gekündigt. Und erst aufgrund der Tatsache, dass der RL keinen Deutschlandflug benannte, war uns klar, dass der Veranstalter sich hier nicht um eine Umbuchung für unsere Flüge bei der Fluggesellschaft bemüht hatte.

    Wie vom Konsulat gefordert, brachte der Reiseleiter aber am 04.02. eine Liste von Fluggesellschaften mit, die von Hurghada Deutschland aus direkt anflogen. Vom Handy des Reiseleiters aus haben wir dann einen Direktflug am 05.02. nach Deutschland gebucht, zumal auch definitiv von ER abgelehnt wurde, weitergehenden Aufenthalt in Hotels zu bezahlen. Das betraf Reisende aus Berlin, die erst am 06.02. mit der Airberlin nach Hause fliegen konnten, die mußten ihr Hotel dann auch noch einen Tag länger aus eigener Tasche bezahlen neben den Flugkosten.

    Nochmal: Natürlich war eine Ausnahmesituation gegeben, aber: Seit dem 02.02. war bekannt und konnte täglich bei der Fluggesellschaft abgefragt werden, wann der einzige Deutschlandflug geht, demzufolge auch Umbuchungen möglich waren. Außerdem: Es fand sich in Kairo am Flughafen keinerlei Repräsentant des Veranstalters - auch das ein Unding, zumal wir uns ja selbst um unseren Heimflug in Kairo bemühen sollten.

    Die telefonischen Hilfeersuchen beim Reiseleiter derjenigen, die nach Kairo flogen ohne Beförderung der Egyptair, bekamen als Antwort: Nicht mein Problem, Sie wurden an den Flughafen Hurghada gebracht, meine Arbeit ist erledigt, rufen Sie mich nie wieder an!!

  • Heiken
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    geschrieben 1306833263000

    Ich habe das Gefühl, dass die Situation in Kairo am Flughafen oder in den Hotels (keine Ausgang, Panzer vor dem Haus) von einigen gar nicht verstanden wird. Die Deutsche Botschaft hätte auch die Urlauber von Engel Reisen per Lufthansa nach Hause geflogen, diese haben sich in der Deutschen Botschaft in Kairo versammelt und wurden dann gemeinsam zum Flughafen gebracht, wenn Engel Reisen sich darum gekümmert hätte. Engel Reisen wollte auf biegen und brechen ihr Programm weiterführen und keine zusätzlichen Kosten für einen Rückflug per Lufthansa ausgeben. Ich weiß von der Deutschen Botschaft und von Urlaubern, dass viele so Kairo verlassen haben und nicht wie wir in unserer Gruppe erst nach Luxor, mit der Hoffnung, dass sich die Lage wieder stabilisiert. Das ist kein professionelles Vorgehen. Ebenfalls, hatten wir keinerlei Hilfe bei der Umbuchung der Flüge seitens von RV. Sie können sich doch vorstellen, dass keiner gerne über Kairo nach Hause fliegen möchte, wenn dort noch Ausnahmezustand ist. Inszwischen füntionierte auch das Internet und möglich wäre es gewesen, aber es hätte ja evtl. auch wieder mehr Kosten verursacht und dann geht ER doch lieber das Risiko einer Klage ein, anstatt von vornerein auf die Bedürfnisse der Gäste einzugehen. Dann wundern sich nach Urlauber, die nicht in dieser Situation waren, warum wir nörgeln?

  • Kourion
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    geschrieben 1306850106000

    @niederwiederengelreisen

    Ich antworte hier jetzt mal nach bestem "Wissen und Gewissen" - und lasse mich gern verbessern, wenn ich falsch liege:

    1. Der Rückflug war ein Direktflug, aber eben kein NonStop-Flug.

    2. Die 5 Stunden Verspätung des Rückflugs kann man bemängeln, aufgrund der damaligen Situation in Ägypten muss man allerdings damit rechnen, dass es für diese Verspätung keine Minderung geben wird.

    3. + 4. Durch den späteren Abflug ab Hurghada (5.2.) wurde der ev. mögliche Anschlussflug ab Kairo verpasst. (Frage - die allerdings nicht wirklich relevant ist: Gab es überhaupt noch freie Plätze in dem Flug ab Kairo ?

    Eine Liste möglicher Flüge ab Kairo wurde den Urlaubern am 4.2. überreicht.

    Dazu: Es ist in der Tat sehr zu kritisieren, dass sich der RV nicht um einen Rückflug für seine Kunden bemühte. Das geht nicht - siehe auch Posting von chepri (egal, ob gekündigter Vertrag oder nicht).

    Zu den Kosten: Wurde der ursprünglich geplante Flug nicht erreicht (meinetwegen aufgrund höherer Gewalt) und musste somit ein Ersatzflug gebucht werden, hatte der RV den Vertrag zusätzlich nicht gekündigt, so müsste m. E. der RV die Kosten für den Ersatzflug tragen (siehe Aschewolke).

    Hat der RV den Vertrag vorzeitig gekündigt, werden die Kosten für den Ersatzflug geteilt.

    Was zusätzlich anfallende Hotelkosten betrifft, so muss der RV hier nicht die Kosten übernehmen / teilen, wenn er den Vertrag zuvor gekündigt hat.

    Ob bei den zitierten Reisenden eine Kündigung vorgelegen hat, geht nicht aus deinem Posting hervor.

    @all

    Bitte berichtigen, wenn ich irgendwo falsch liege.  ;)   

     

     @Heiken

    Bitte missverstehe nicht die eine oder andere Antwort hier. Diejenigen, die antworten, wissen, dass es oft nicht allein ums "Nörgeln" geht.

    Allerdings sind die Beschwerden der Urlauber oft unklar, konzentrieren sich auf einen Punkt, wobei wichtige Einzelheiten fehlen.

    Darum wird viel nachgefragt.

    Vllt. hast du durch die Postings hier auch schon - zumindest im Ansatz - eine Antwort auf deine Fragen erhalten.

     

    Es ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung all dieser Fälle dauert.

    Wenn ich mich recht erinnere, geisterte noch vor rund 2 Monaten ein neues Gerichtsurteil zur Aschewolke (April 2010) hier durchs Forum.

     Wer allerdings auf den Kosten des Ersatzfluges sitzenzubleiben scheint, sollte zumindest am Ball bleiben, wenn er keinen Rechtsanwalt bemühen möchte bzw. vor diesbezüglichen Kosten zurückscheut.

     

    @liebe Admins :disappointed:

    Ich weiß, das gehört eigentlich alles ins Reiserecht. Ich werde mich ab jetzt auch nicht weiter dazu äußern- Vllt. könnt ihr es ab 26.5. / 17.40 Uhr / Heiken verschieben ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1306874233000

    Ich sehe gerade, dass ich an "niederwiederengelreisen" geschrieben habe. :D

    War ein Tippsfehler... sorry.

     

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1306899344000

    Anne, nur weil Du so höflich drum gebeten hast :kuesse:

    @Kourion sagte:

    Eine Liste möglicher Flüge ab Kairo wurde den Urlaubern am 4.2. überreicht.

    niewiederengelreisen:

    Wie vom Konsulat gefordert, brachte der Reiseleiter aber am 04.02. eine Liste von Fluggesellschaften mit, die von Hurghada Deutschland aus direkt anflogen. Vom Handy des Reiseleiters aus haben wir dann einen Direktflug am 05.02. nach Deutschland gebucht...

     Wobei ich davon ausgehe, dass mit direkt, nonstop gemeint ist...

    Edit: Habe hier geantwortet, weil ich im Forum Reiserecht nichts dazu gefunden habe!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1306938298000

    @doc

     

    Erst mal danke dafür... :D

    Ich gebe zu, ich habe das ein wenig außer Acht gelassen, weil

    - zu Anfang des letzten Postings der TO von dem ursprünglichen Flug die Rede ist, der sich durch die Reiseunterlagen als nicht Nonstop-Flug erwies: 5.2. Hurghada-Kairo-Deutschland.

    - Zu diesem Flug stellte sich am 4.2. heraus: Der Flieger hebt am 5.2. erst 5 Stunden später ab und (Zitat) "Der RL teilte uns immer wieder mit, dass wir in Kairo unsere Koffer vom Band holen sollen und uns dann am Schalter der Egyptair selbst um den Flug kümmern sollten."

    - Zusätzlich (?) brachte der RL am 4.2. eine Liste mit Direktflügen ins Hotel. (Oben heißt es: Die TO hatte für den 5.2. einen Flug, der aber später starten würde.)

    Und dann kommt in der Tat der Satz (Zitat):

    "Vom Handy des Reiseleiters aus haben wir dann einen Direktflug am 05.02. nach Deutschland gebucht, zumal auch definitiv von ER abgelehnt wurde, weitergehenden Aufenthalt in Hotels zu bezahlen"

    Und es folgt der Satz (Zitat):

    "Das betraf Reisende aus Berlin, die erst am 06.02. mit der Airberlin nach Hause fliegen konnten,..."

     

    Ja, wer hat denn nun nach der Liste des RL einen weiteren Direktflug gebucht... der dann aber auch so spät abflog, dass der Anschlussflug ab Kairo nicht mehr erreicht werden konnte ? Die TO oder die Berliner ? Oder die Berliner nur bezügl. des Hotels ?

    Soll ich dir was sagen: Ich werfe das Handtuch. :?  Keine Lust mehr.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Heiken
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    geschrieben 1306960729000

    Die Reiseleiter haben sich auch immer sehr schwer getan uns zu verstehen. Liegt wohl daran, dass man einiges gar nicht verstehen möchte?

    Nun ganz einfach. Wer möchte schon nach Kairo fliegen, wenn der Anschlussflug nicht mehr zu erreichen ist und womöglich die ganze Nacht, wie viele andere Gäste vorher auch schon, auf den Flughafen verbringen müss. Na, Ja wohl keiner. So bucht man selbst auf eig. Kosten einen Flug. Wenn der RL nicht umbuchen kann auf Direktflüge, dass heißt nicht über Kairo sondern direkt von Hurgada nach Deutschland, dann geht es einen sofort besser. Die Berliner mussten ihre Hotels bezahlen, weil keine DIREKTflüge vorher von Hurgada nach Deutschland gingen und auch die Berliner nicht über Kairo fliegen wollten. Das ist noch nicht so schwer zu verstehen.

    Auch wir haben aus diesem Grund umgebucht. Einmal Chaos und ein zweites mal auf dem Weiterflug nach Luxor das ging uns so an die Nerven, dass wir auch lieber, einen Direktflug von Hurghada buchten und das Risiko eingegangen sind, das Geld nicht wieder zu erhalten, als noch einmal die Kriegszustände in Kairo zu erleben. Das Problem die Nicht-Hilfe bei der ganzen Aktion von ER. Noch etwas: Ein Vertrag kann nur auf gegenseitigen Einverständnis gekündigt werden...

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1306961754000

    Ich will dir nur ein wenig weiterhelfen: Das was du so vehement als "Direktflug" bezeichnest, ist ein non stopp Flug. Hurghada - Kairo - Berlin kann ein Direktflug sein. Allerdings verstehe ich was du muitteilen möchtest und auch deinen Ärger und kann nachvollziehen, was in euch vorgegangen ist. 

    Und noch etwas: Eine Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung. Nix mit gegenseitigem Einverständnis. Im Reiserecht z.B. 651 e BGB (Kündigung wegen Mangels) oder 651 j BGB  Kündigung wegen höherer Gewalt.

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