@dus sagte:
- bis dahin erstmal zinsfreies Vorfinanzieren.
Ach komm, in Zeiten von Negativzinsen noch mit Zinsschaden zu argumentieren, ist nun wirklich kein Argument, es sei denn, Du kannst einen Nachweis erbringen, weil Du z.B. Dein Konto überziehen musstest. "Hätte", "wäre" und "stellt Euch mal vor" sind nach den Buchstaben des Gesetzes erst einmal nicht zu berücksichtigen, sondern nur der tatsächlich entstandene materielle Schaden.
Wie vonschmeling schon richtig geschrieben habt, könnt Ihr, wenn Ihr es geschickt anstellt, vielleicht eine kleine Kulanzerstattung rausschlagen, da ein Rechtsstreit für den Veranstalter auch bei guten Gewinnchancen ebenfalls lästig und teuer ist. Falls Ihr das aber vor Gericht durchziehen wollt, müsst ihr schon eine verdammt gute Show vor Gericht abziehen und einen Richter mit sehr, sehr weichen Herz finden, um da was wegen "zerstörter Urlaubsfreuden" rauszuschlagen...